Beantwortung zur Anfrage
276/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/05/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 2110



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    06/13/2001
Betreff
    Hoher Ausländeranteil an Sonderschulen - Armutsbericht
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Im Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt Stuttgart werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Nach der Schulgesetznovelle ist die Förderschule generell eine Angebotsschule. Eine amtliche Zuweisung förderungsbedürftiger Schüler ist deshalb nicht mehr möglich. Eine Umschulung in eine Sonderschule bedarf immer der Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Auch vor der Schulgesetznovelle hat das Staatliche Schulamt auf eine amtliche Zuweisung in eine Sonderschule ohne elterliche Zustimmung verzichtet.

In einer früheren Untersuchung des Staatlichen Schulamts von 1992 wurde festgehalten, dass auch zum damaligen Zeitpunkt nicht vordergründig mangelnde deutsche Sprachkenntnisse ausschlaggebend für eine Umschulung nichtdeutscher Schülerinnen und Schüler in eine Sonderschule waren, sondern vielmehr


Festzuhalten wäre noch, dass sowohl das Land als auch die Stadt als Schulträger für die Sonderschulen erheblich mehr personelle Ressourcen und finanzielle Ausstattung aufwenden als für die Regelschulen, um diesen Kindern gerade in ihrer schwierigen Situation eine besonders intensive Förderung zu ermöglichen.

Die Überprüfungsverfahren auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs werden innerhalb der in Stuttgart bestehenden Kooperationsverbünde sorgfältig und nachhaltig vollzogen. Dabei stehen die allgemeinen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. Bei entsprechender Entwicklung mit Lernerfolgen in der Sonderschule ist eine Rückschulung in eine Regelschule möglich.

Die Entscheidungshoheit über den Wechsel in eine Sonderschule obliegt seit März 1999 (VV 03/99) den Eltern.

Unter Berufung auf die Schulgesetznovelle nimmt die absolute Zahl der Sonderschüler ab. Es kann derzeit keine Aussage darüber gemacht werden, inwieweit der prozentuale Anteil der nichtdeutschen Schülerinnen und Schüler zurückgeht. Es ist aber zu erwarten, dass durch zusätzliche Förderangebote für diesen Schülerkreis in den Regelschulen der Anteil in den Sonderschulen deutlich und dauerhaft gesenkt werden kann.



Zu 2.:

Die Beschulung in einer Sonderschule gliedert sich in 9 Sonderschultypen. Diese zeigen sich wie folgt:
  1. Schule für Sehbehinderte
  2. Schule für Blinde
  3. Schule für Schwerhörige
  4. Schule für Gehörlose
  5. Schule für Erziehungshilfe
  6. Schule für Sprachbehinderte
  7. Schule für Geistigbehinderte
  8. Schule für Körperbehinderte
  9. Förderschule

Für die unter 1 bis 6 aufgeführten Sonderschultypen sind alle Schulabschlüsse der Regelschulen je nach schulischer Qualifikation der Schülerinnen und Schüler möglich.

Schülerinnen und Schüler der Schule für Geistigbehinderte können in der beschützenden Werkstatt weiterhin betreut werden und finden dort eine berufliche Beschäftigung.

Schulabgängerinnen und Schulabgänger der Förderschulen haben die Möglichkeit, im Berufsvorbereitungsjahr an einer beruflichen Schule oder im Rahmen einer Schulfremdenprüfung den Hauptschulabschluss zu erlangen, der Voraussetzung für den Einstieg in viele Ausbildungsberufe ist.

Zu 3. und 4.:

Neben den vielfältigen innerschulischen Maßnahmen zur Förderung der nichtdeutschen Schülerinnen und Schüler sieht die Stadt in dem aktuell angelaufenen Programm zur Sprachentwicklung bereits im vorschulischen Alter - also im Kindergarten - eine besonders wichtige Maßnahme, den Kindern zumindest auf diesem Gebiet den Übergang in die Schule und damit die Voraussetzungen zur Bewältigung der gesamten Schullaufbahn zu erleichtern und gleichzeitig das Risiko der Sonderschulbedürftigkeit zu minimieren. Ergebnisse und Erkenntnisse müssen noch abgewartet werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der Aspekt, dass der Anteil der nichtdeutschen Kinder am Altersjahrgang derzeit drastisch abnimmt. Einer der Gründe hierfür ist sicher, dass die nichtdeutschen Eltern verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch machen, für ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Einer aktuellen Veröffentlichung zur Folge ist jedoch auch inzwischen die Fruchtbarkeitsziffer der nichtdeutschen Frauen unter die der deutschen gesunken. In Zahlen drückt sich das wie folgt aus: Lag der Anteil der nichtdeutschen Kinder am Altersjahrgang in Stuttgart bei den zwischen dem 01.07.1995 und 30.06.1996 Geborenen noch bei rd. 32 %, so sank er bei den 1999/2000 Geborenen bereits auf rd. 25 % und im jüngsten Jahrgang bereits gar auf 15 %. Die Jahrgangsstärke bleibt dabei relativ stabil.

Auch diese Entwicklung wird in den kommenden Jahren dazu beitragen, dass alle Kinder und Jugendliche in den verschiedenen Lebensbereichen unabhängig von ihrer Herkunft entsprechend ihrer individuellen Anlagen und Fähigkeiten notfalls gezielt weitergehend gefördert werden. Das Angebot der vielfältigen, gezielten Fördermaßnahmen zur Verbesserung der schulischen und beruflichen Ausbildung muss im Vordergrund stehen, wenn man den im Armutsbericht aufgezeigten Zusammenhang zwischen beruflicher Qualifikation und Armutsrisiko in der mengenmäßigen Auswirkung verringern will.










Dr. Wolfgang Schuster