Protokolle der Sitzungen der Bezirksbeiräte der inneren und äußeren Stadtbezirke werden bereits jetzt grundsätzlich nur einem begrenzten Verteiler in ausgedruckter Fassung zugeleitet. Dies sind insbesondere neben den unmittelbar vom Verhandlungsgegenstand betroffenen Referaten bzw. Ämtern auch die Geschäftsstellen der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Gruppierungen und Einzelstadträte. Sie dienen somit zur gezielten Information der tangierten Stellen. Mit den Fraktionen und Gruppierungen wird derzeit abgestimmt, ob ihnen der Zugriff über das Intranet genügt.
Der Erlass einer Richtlinie, wonach gedruckte bzw. kopierte Bezirksbeiratsprotokolle nur noch an Stellen und Personen weitergegeben werden, die über keinen eigenen Zugang zum städtischen Intranet verfügen, ist daher nicht erforderlich.