Beantwortung zur Anfrage
497/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/30/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6216-04



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    12/15/2008
Betreff
    Sicherheit der Stuttgarter Parkhäuser
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Bei dem Großteil der städtischen Parkierungsbauwerke handelt es sich um Tiefgaragen, in denen das Risiko für abirrende Fahrzeuge sehr gering ist. Bei den vier bestehenden Parkhäusern „Rathausgarage“, „Martin-Schrenk-Weg“, “Unterer Grund“ und „Mühlgrün“ sind die Brüstungen oder Geländer entsprechend der erteilten Baugenehmigung errichtet.

Die städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen werden hinsichtlich der Konstruktion und Standsicherheit von erfahrenen Bauwerksprüfern des Tiefbauamts kontrolliert. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten. Eventuelle Mängel werden möglichst zeitnah vom Tiefbauamt beseitigt. In der Rathausgarage wurde die Geländerkonstruktion auf allen oberen Stockwerken Anfang der achtziger Jahre verstärkt, nachdem ein abirrender PKW durch das Geländer gebrochen war.

Eine zusätzliche vorsorgliche Kontrolle ist aufgrund des Esslinger Vorfalls nicht erforderlich, da die letzten Kontrollen im Oktober 2008 durchgeführt wurden.

Wenn sich Normen oder Vorschriften ändern, gilt in der Regel der Bestandschutz, da die bereits gebauten Parkhäuser voll den damaligen Vorschriften und Normen entsprochen haben. Eine Nachrüstung kann aus Sicherheitsgründen erforderlich sein; bei Umbauten oder Nutzungsänderungen ist sie zwingend notwendig.









Private Parkhäuser und Tiefgaragen bedürfen einer Baugenehmigung, in der entsprechende Vorschriften und Auflagen enthalten sind. Die Verantwortung für Kontrollen nach der Fertigstellung obliegt aufgrund der Rechtslage hierfür dem jeweiligen Eigentümer.









Dr. Wolfgang Schuster