Stellungnahme zum Antrag
274/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/30/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4233-07



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    06/18/2001
Betreff
    Lebensmittelversorgung von Asylbewerbern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

In den größeren staatlichen Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber (unter städtischer Betriebsführung) wurden zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährung von Sachleistungen baulich Läden eingerichtet. Darüber hinaus werden die Asylbewerber in kleineren staatlichen Gemeinschaftsunterkünften mittels fahrbaren Läden (LKW) bedient. Beide Systeme haben sich bewährt. Die erneute Einführung von Lebensmittelpaketen, wie dies 1993 in Stuttgart mehrere Monate praktiziert wurde, wäre dagegen ein Rückschritt.

Von Missbrauch ist der Verwaltung und auch dem Verkaufspersonal der Betreiberfirmen nichts bekannt.

Durch die in den o. g. 4 größeren staatlichen Gemeinschaftsunterkünften baulich eingerichteten Läden fielen insgesamt 8 Unterkunftsplätze weg. Dies ist vertretbar. Die notwendigen Investitionskosten wurden vom staatlichen Hochbau- und Vermögensamt übernommen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stuttgarter Lösung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine weitgehend bedarfsgerechte und problemlose Versorgung der Asylbewerber mit Sachleistungen darstellt.






Dr. Wolfgang Schuster