Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/20/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: 1622-02
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Schmid Roland (CDU), Hill Philipp (CDU), Wahl Dieter (CDU), Barg Stefan (CDU)
Datum
06/06/2005
Betreff
Hochbunker Rosensteinbrücke
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Der offiziell als Bauwerk 101 (BW 101) bezeichnete Hochbunker an der Rosensteinbrücke in Bad Cannstatt ist eines von rund 40 Schutzbauwerken des Bundes, die von der Landeshauptstadt Stuttgart seit Jahrzehnten im Bundesauftrag verwaltet werden. Das Bauwerk mit seinen 546 Schutzraumplätzen ist nach wie vor Bestandteil der aktuellen Zivilschutzkonzeption des Bundes. Im Einklang mit der Verpflichtung zur Erhaltung des Schutzbauwerkes im bestimmungsgemäßen Zustand sind einige wenige Räume des BW 101 an private Interessenten zur Nutzung beispielsweise als Musikübungsraum vermietet. Ferner sind Teile der Außenflächen des Gebäudes an Unternehmen zu Werbezwecken vermietet und es besteht ein langfristiger Mietvertrag mit einem Mobilfunkbetreiber. Die Einnahmen von jährlich knapp 50.000 € aus dieser friedensmäßigen Nutzung des Rosensteinbunkers stehen der Landeshauptstadt Stuttgart zu.
Vor diesem Hintergrund werden die Fragen aus der Gemeinderatsanfrage zum Hochbunker an der Rosensteinbrücke in Bad Cannstatt wie folgt beantwortet:
zu Frage 1: Ist der Hochbunker Rosensteinbrücke noch Bestandteil der Zivilschutzkonzeption? Ist langfristig eine Instandsetzung und Modernisierung sinnvoll und auch vorgesehen?
Im Rahmen des sogenannten Sofortprogramms hat der Bund bis in die neunziger Jahre hinein viele Schutzbauwerke aus der Zeit des 2. Weltkrieges saniert und wieder nutzbar gemacht. Auch der Hochbunker an der Rosensteinbrücke ist in den Jah-
ren 1988 bis 1991 mit Bundesmitteln in Höhe von rund 275.000 Euro saniert und instandgesetzt worden. Weitere Instandsetzungen und Modernisierungen des Rosensteinbunkers sind derzeit nicht vorgesehen und für die Nutzung als Schutzbauwerk auch nicht erforderlich.
Als Bestandteil der Zivilschutzkonzeption unterliegt das Bauwerk 101 der Zivilschutzbindung nach dem Zivilschutzgesetz. Das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn hat nochmals ganz aktuell darauf hingewiesen, dass der Bund aufgrund der Lage des Schutzbauwerkes und angesichts der bislang investierten Sanierungskosten weiterhin Interesse daran hat, den Schutzraumcharakter dieses Bauwerks uneingeschränkt beizuhalten. Angesichts dieser sehr restriktiven Haltung ist davon auszugehen, dass eine grundsätzlich mögliche Ausnahme des Bundes von dem aus der Zivilschutzbindung resultierenden Veränderungs- und Beseitigungsverbot – wenn überhaupt – nur bei einem begründeten übergeordneten öffentlichen Interesse denkbar ist. Gleichzeitig wäre eine solche Ausnahme für die Landeshauptstadt Stuttgart aber auch mit einem erheblichen finanziellen Aufwand in Millionenhöhe für den Bau eines Ersatzschutzbauwerkes mit mindestens gleicher Anzahl an Schutzraumplätzen in räumlicher Nähe zum BW 101 verbunden.
zu Frage 2: Welche technischen Möglichkeiten einer Beseitigung gibt es und welche Kosten wären dafür anzusetzen?
Der Hochbunker an der Rosensteinbrücke in Bad Cannstatt ist bestimmungsgemäß ein besonders stabiles Bauwerk. Ein Abbruch mit Fallbirnen oder konventionellen Baggern ist an solch dicken und bewehrten Betonkonstruktionen erfolglos. Eine Beseitigung des Schutzbauwerkes ist demnach nur durch besondere kostenintensive Abbruchverfahren möglich. Die von der Landeshauptstadt Stuttgart zu tragenden Kosten eines denkbaren Sprengungverfahrens, das bei der Größe des BW 101 vermutlich mehrere hundert Kleinsprengungen erfordern würde und zudem mit erheblichen Beeinträchtigungen für den Straßen- und Schifffahrtsverkehr verbunden wäre, dürften nach vorsichtiger Schätzung bei etwa zwei Millionen Euro liegen. Hinzu kämen die vorher genannten Kosten für ein Ersatzschutzbauwerk.
zu Frage 3: Gibt es für den Fall der Beseitigung des Hochbunkers städtebauliche Überlegungen für diesen Bereich?
Der Flächennutzungsplan sieht im Bereich des Rosensteinbunkers Grünfläche und die Untertunnelung der Schönestraße vor. Künftige Nutzungsüberlegungen können nur im Zusammenhang mit der Planung des Rosensteintunnels gesehen werden, da diese auch für die Rosensteinbrücke und die Umgebung des Hochbunkers Auswirkungen verkehrlicher und städtebaulicher Art hat. Ein Bebauungsplanverfahren, das diesen Bereich mit beinhaltet, wurde am 4. April 2000 eingeleitet. Eine endgültig abgestimmte Planung liegt noch nicht vor. Vorgesehen ist, dass nach Anbindung der Neckartalstraße an den Rosensteintunnel in der dann zurückgebauten und als Boulevard konzipierten Schönestraße Querparkplätze die Straße von der Wohnbebauung absetzen sollen.
Die Verwaltung hat sich mit der Frage einer eventuellen Beseitigung des Hochbunkers bislang nicht befasst. Sofern dies aus der Mitte des Gemeinderates trotz der dargestellten intensiven finanziellen Belastung für den städtischen Haushalt beantragt werden sollte, könnte die Fläche in Abhängigkeit von der Verkehrsführung einer öffentlichen Nutzung zugeführt und in die Uferlandschaft des Neckars integriert werden. Denkmalschutzrechtliche Belange sind nicht berührt.