Stellungnahme zum Antrag
103/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/08/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0334-06



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    03/18/2002
Betreff
    Schriftliche und zeitnahe Beantwortung von Anträgen und Anfragen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Nach § 24 Abs. 4 GemO sind schriftliche Anfragen von Gemeinderäten durch den Oberbürgermeister in angemessener Frist zu beantworten, wobei das Nähere, beispielsweise die Angemessenheit der Frist, in der Geschäftsordnung geregelt wird. Deswegen bestimmt § 27 Abs. 2 der GOG, dass schriftliche Anfragen innerhalb von vier Wochen, sofern es der Gegenstand der Anfrage zulässt, beantwortet werden. Im Regelfall gilt also die 4-Wochen-Frist, es sei denn, es wären z.B. umfangreiche Sachverhalte mit aufwendigen Recherchen zu ermitteln, mehrere Stellen anzuhören oder anderweitig zu beteiligen oder rechtlich schwierige Sachverhalte zu klären. In diesen Fällen verlängert sich die Frist um die dafür benötigte Zeit.

Ungeregelt lässt es die GOG allerdings, ob und wie die Gemeinderäte über Verzögerungen in der Bearbeitung informiert werden sollen. Der KSD bietet hierfür die Möglichkeit, einen Zwischenbescheid zu erlassen, was binnen 2 Wochen geschehen sollte.

Durch die Geschäftsstelle des Gemeinderats beim Haupt- und Personalamt erfolgt die erste Mahnung nach sechs Wochen, weitere Mahnungen werden im Zwei-Wochen-Rhythmus erlassen.

Außerdem bietet den Gemeinderäten das "Gemeinderatsauftragssystem (GA Teil I)", worauf Sie über CUPARLA zugreifen können, die Möglichkeit, sich über den Sachstand jedes einzelnen Antrags oder Anfrage zu informieren. So ist z.B. zu erfahren, welches Amt den Antrag/die Anfrage bearbeitet, ob ein Zwischenbescheid erfolgte sowie, ob und wann der Antrag/die Anfrage erledigt wurde. In diesem Verfahren können Sie mit einem "Link (Verknüpfung)" auf den Antragstext, einen evtl. Zwischenbescheid sowie auf die Stellungnahme der Verwaltung zugreifen.

Wir nehmen Ihren Antrag zum Anlass, die Ämter und Eigenbetriebe der Stadtverwaltung nochmals auf den grundsätzlichen Umgang mit Anträgen und Anfragen von Gemeinderäten hinzuweisen und auf die Einhaltung dieser Vorgaben zu drängen.







Dr. Wolfgang Schuster