Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/20/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1206-03
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Schmid Roland (CDU), Wahl Dieter (CDU), Hill Philipp (CDU), Vetter Helga (CDU), Kotz Alexander (CDU), Dr. Nopper Klaus (CDU), Pfau Ursula (CDU)
Datum
11/25/2004
Betreff
Verkehrsregulierende Maßnahmen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung hält an dem Grundsystem eines 1/3 der gesamten Straßenlänge umfassenden leistungsfähigen Vorbehaltstraßennetzes uneingeschränkt fest. Dieses wurde u.a. mit allen Bezirksbeiräten abgestimmt und hat sich grundsätzlich bewährt. Es ist weiterhin Voraussetzung für den Erhalt der auf den übrigen 2/3 der gesamten Straßenlänge eingerichteten Tempo-30-Zonen. Diese sollten als Bestand grundsätzlich erhalten werden. Damit ist ein Interessenausgleich gesichert zwischen der Notwendigkeit eines leistungsfähigen Grundnetzes und dem Wunsch nach möglichst durchgangsverkehrsfreien Wohngebieten.
Eine Ergänzung der Tempo-30-Zonen ist bei neuen Wohngebieten denkbar. Die Einbeziehung von einzelnen Straßen des Vorbehaltstraßennetzes kann jedoch nicht in Betracht kommen, wenn unerwünschte Verkehrsverlagerungen in ebenso schützenswerte Straßen oder fehlende Akzeptanz mit der Folge von gehäuften Verkehrszuwiderhandlungen den bisher erreichten Interessenausgleich stören würden.
Auf Abschnitten des Vorbehaltstraßennetzes sind auch weitehin erforderlichenfalls Geschwindigkeitsbeschränkungen in Einzelfällen aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Luftreinhaltung oder des Lärmschutzes nach Maßgabe der geltenden Rechtsbestimmungen denkbar.
Die im Antrag vorgeschlagenen Richtlinien sind sinngemäß bereits Bestandteile der verkehrsrechtlichen Maßgaben für Geschwindigkeitsbeschränkungen und Tempo-30-Zonen. Nach diesen Bestimmungen und Grundsätzen wird die Stadtverwaltung auch in Zukunft verfahren.