Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
377/2006
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/15/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4210 - 02
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Küstler Ulrike (DIE LINKE.PDS) , DIE LINKE.PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
11/23/2006
Betreff
Weihnachtsbeihilfe 2006 - jetzt ist es höchste Zeit!
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Am 07.12.2006 ist das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und anderer Gesetze in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 55, S. 2670 ff.). § 133 b SGB XII „Weihnachtsbeihilfe in Einrichtungen für das Jahr 2006“ wurde als neue Bestimmung in das SGB XII eingefügt. Danach erhalten Personen, die am 01.12.2006 einen Leistungsanspruch in Einrichtungen haben, für das Jahr 2006 eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von mindestens 36 EUR. Entsprechend der Empfehlung des Städte- und Landkreistages Baden-Württemberg wird die Landeshauptstadt Stuttgart die Weihnachtsbeihilfe 2006 in der gesetzlichen Mindesthöhe von 36 EUR an Heimbewohner/-innen bewilligen.
Die beantragte Erhöhung des Mindestbetrages auf 41,40 EUR als Freiwilligkeitsleistung kommt nicht in Betracht; hierzu wird auf die Stellungnahme zum Antrag Nr. 12/2006 vom 29.03.2006 verwiesen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des SGB XII ist nach der Förderalismusreform erstmals eine Gesetzesänderung beschlossen worden, die den Kommunen kostenwirksame neue Aufgaben zuweist, obwohl nach der Neufassung des Artikels 84 Abs. 1 Satz 7 Grundgesetz dem Bund der Durchgriff auf die Kommunen untersagt ist. Nach Auffassung der Kommunalen Spitzenverbände, der sich die Landeshauptstadt Stuttgart anschließt, wäre daher zur Ausführung des SGB XII-Änderungsgesetzes eine landesrechtliche Regelung erforderlich, in der das Land den Kommunen die neuen Aufgaben überträgt und einen Finanzausgleich regelt.
Nachdem das Land Baden-Württemberg eine andere Auffassung vertritt und eine Klärung rechtzeitig vor Weihnachten 2006 nicht möglich sein wird, erfolgt die Auszahlung der Weihnachtsbeihilfe 2006 unter dem Vorbehalt einer noch zu klärenden Aufgabenübertragung durch das Land Baden-Württemberg (Beschluss des Vorstandes des Städtetages Baden-Württemberg vom 11.12.2006).