Stellungnahme zum Antrag
328/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/01/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/12/2004
Betreff
    Nachwuchskräfte im Stadtmessungsamt
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1. :

Der Stellenabbau beim Stadtmessungsamt soll entsprechend der Beratung des Antrags im Reform- und Strukturausschuss am 24. November 2004 um ein Jahr bis zum Stellenplan 2011 verzögert werden. Das Stadtmessungsamt soll dadurch die Möglichkeit erhalten, parallel zum Stellenabbau fünf zusätzliche Nachwuchskräfte in erforderlichem Umfang einzustellen. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Beschluss durch den Gemeinderat beantragen.

Zu 2.:

Der Bedarf an Nachwuchskräften in den verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung ist abhängig von zahlreichen Faktoren. Maßgeblich ist vor allem die Entwicklung der Aufgaben auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den daraus resultierenden künftigen Anforderungen an die Kommunalverwaltung. Parallel dazu sind die Altersstrukturen und die damit verbundene Fluktuation bei den Ämtern sowie der im Rahmen der Haushaltskonsolidierung bereits beschlossene Stellenabbau zu betrachten.

Im Rahmen ihrer Amtssteuerung sind die Ämter zunehmend gefordert, eine längerfristige Aufgabenplanung und Personalbedarfplanung vorzunehmen und diese aufeinander abzustimmen. Dies schließt eine Nachwuchsplanung und Qualifizierungsplanung mit ein. Grundsätzlich ist dabei auf eine möglichst ausgewogene Altersstruktur zu achten, um größere Verrentungs- bzw. Einstellungswellen zu vermeiden.


Allein unter Betrachtung der Altersstruktur und des beschlossenen Stellenabbaus könnte sich aus heutiger Sicht außer im Bereich der Stadtmessung auch für den Bereich der Stadtplanung ein Bedarf ergeben, parallel zum Stellenabbau Nachwuchskräfte einzustellen. Auch hier werden in den nächsten 12 Jahren über 40% der Beschäftigten altersbedingt ausscheiden, wobei durch die noch zu erbringenden Stellenstreichungen in den nächsten 5 Jahren im Bereich der Stadtplanung wenige neue Mitarbeiter/-innen eingestellt werden können. Dies bedeutet, dass sich die Anzahl älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst weiter erhöhen wird und das dort vorhandene Erfahrungswissen kaum mit aktueller, innovativer Fachkompetenz jüngerer Mitarbeiter/-innen kombiniert werden kann.

Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung wird hierzu im nächsten Umsetzungsbericht “Zusammenfassung des Stadtplanungsamts und des Amts für Stadterneuerung” bzw. im Rahmen der Stellenplanberatungen 2006, wenn über den Wegfall befristet eingerichteter Stellen zu beraten sein wird, unter Einbeziehung der Aufgabenentwicklung berichten. Die Frage des Bedarfs an Nachwuchskräften muss, wie oben dargestellt, einer umfassenden Betrachtung unterzogen und insbesondere an der Aufgabenplanung ausgerichtet werden.

In allen übrigen Bereichen mit derzeit hoher Altersstruktur ist der Personalabbau weitgehend abgeschlossen, sodass freiwerdende Stellen in aller Regel mit Nachwuchskräften besetzt werden können, ohne dass diesbezüglich eine Sonderregelung erforderlich ist.





Dr. Wolfgang Schuster