Stellungnahme zum Antrag
296/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/15/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7000-03



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/12/2004
Betreff
    Kein Grund zur Sorge - Stuttgarter Wasserversorgung ist sicher
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

zu 1:

Die Stadtverwaltung hat das Informationsblatt an alle Stuttgarter Haushalte verteilen lassen. Die dafür notwendige Auflage beträgt 307.000 Stück. Weitere 8.000 Informationsblätter liegen in den Bezirksrathäusern und an der Infothek im Rathaus aus.

zu 2:

Immer wieder werden wichtige Informationen, die alle Stuttgarter Haushalte erhalten sollen, flächendeckend verteilt, bestes Beispiel: der Abfallkalender.


zu 3:

Das Faltblatt wurde zum Preis von 10.170 Euro gedruckt und für 12.440 Euro verteilt. Beide Rechnungen wurden aus der Finanzposition 1.0240.6020.000 (Öffentlichkeitsarbeit der Stabsabteilung Kommunikation) bezahlt.


zu 4:

Die Bürgerinitiative "Stuttgarter Wasserforum" hat sowohl vor der Kommunalwahl als auch vor der OB-Wahl die Bürgerinnen und Bürger massiv verunsichert mit der Behauptung, die Stuttgarter Wasserversorgung sei in der Hand von Spekulanten und es drohe ihr "Ausverkauf an der Börse". Dies geschah auf kopierten Flugblättern, die nach eigenen Angaben eine Auflage von deutlich über 100.000 Stück erreicht haben, sowie bei deren öffentlichen Veranstaltungen. Die Information im Amtsblatt war wichtig, aber das Amtsblatt erreicht mit seiner verkauften Auflage von rund 38.000 Exemplaren natürlich nicht alle Haushalte. Daher hat die Stadtverwaltung den gleichen Vertriebsweg wie das Stuttgarter Wasserforum gewählt, nämlich die Verteilung des Informationsblattes an alle Haushalte.


Zum Inhalt:

Zu 1.

Beteiligungen Dritter an den Wasserversorgungsunternehmen sind in anderen Großstädten durchaus üblich. Eine 100 % Veräußerung ist nach den vorliegenden Erhebungen in anderen Großstädten bislang noch nicht erfolgt, jedoch in mittelgroßen und kleinen Städten durchaus gegeben.


Zu 2.

Jede Aussage im Vorfeld ist reine Spekulation, solange die EU-Bestimmungen nicht rechtlich verbindlich vorliegen und inhaltlich geprüft worden sind.


Zu 3.

Weder der Deutschen Städtetag, Berlin, beziehungsweise der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Köln, noch der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), Berlin, haben dazu bisher offiziell Position bezogen.

Vom Städtetag kam der Hinweis, dass die Trinkwasserverordnung bundesweit in keinem Fall eine Kommune aus dem Obligo entlasse, die Trinkwasserqualität zu überwachen. Sie muss die Gewährleistungsfunktion für die Gesundheit der Bevölkerung übernehmen. Sollte ein Wasserlieferant mindere Wasserqualität bieten, ist es Aufgabe der Gesundheitsämter, den Lieferanten zum Einhalten des Qualitätsstandards aufzufordern. Genau dies hat die Stadtverwaltung in ihrem Faltblatt hervorgehoben.










Dr. Wolfgang Schuster