Beantwortung zur Anfrage
360/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/06/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5720-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/03/2001
Betreff
    Wasserqualität in Stuttgarter Bädern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Bis heute existiert keine Rechtsverordnung, die die Anforderungen an die Beschaffenheit von Schwimm- und Badebeckenwasser explizit regelt. Ebenso wenig sind Grenzwerte für Legionellen im Wasser festgelegt. Handlungsgrundlage für das Gesundheitsamt ist § 37 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz vom 20.07.2000.

Der Badebetrieb in den städtischen Bädern ist in gesundheitlicher Hinsicht völlig unbedenklich. Die Kur- und Bäderbetriebe und das Gesundheitsamt gewährleisten dies durch ständige Kontrollen.


Zu Frage 1:

Die Kur- und Bäderbetriebe haben nach der Schließung des Instituts für Hygiene und Mikrobiologie der Stadt Stuttgart ein privates, amtlich zugelassenes Institut mit der Beprobung beauftragt.
Zusätzlich werden die Beckenwässer durch das Chemische Institut im Amt für Umweltschutz (1/2-jährlich; chemisch) und das Gesundheitsamt untersucht. Die Überprüfung durch das Gesundheitsamt erfolgt unangemeldet in unregelmäßigen etwa monatlichen Abständen. Dabei wird entsprechend DIN 19643, Teil 1 und dem derzeit vorliegenden Entwurf einer "Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser" der Chlorgehalt gemessen und 1 x jährlich eine mikrobiologische Kontrollanalyse vorgenommen. Dabei werden auch die vom Badbetreiber zu führenden Betriebsbücher kontrolliert.

Für die Duschen ist keine Beprobung vorgeschrieben.


Zu Frage 2:

Die Kur- und Bäderbetriebe werden über die Untersuchungsergebnisse durch das beauftragte Institut wie auch durch das Amt für Umweltschutz und das Gesundheitsamt umgehend und umfassend, zum Teil bereits unmittelbar vor Ort, informiert.


Zu Frage 3:

Mit dem Gesundheitsamt wird geprüft, ob die bisherige Praxis bezüglich der Qualitätsüberwachung verbessert werden kann. Bisher gibt es jedoch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass irgendwelche Versäumnisse vorliegen.




Dr. Wolfgang Schuster