Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/03/2010
Der Oberbürgermeister
GZ: GZ 2100-00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
12/14/2009
Betreff
Veränderte Vorgaben für die Standortmeldung von Werkrealschulen -
was bedeutet die Lex Enzkreis für Stuttgarter Schulen?
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Auf der Basis der durch den Gemeinderat beschlossenen GRDrs 811/2009 wurden durch die Stadt Stuttgart zum 15. Dezember 2009 19 Hauptschulen beim Land für die Einrichtung einer Werkrealschule beantragt. Die Genehmigungen für diese 19 Schulen wurden bereits am 22. Dezember 2009 durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart erteilt. Diese Schulen werden somit ab dem kommenden Schuljahr 2010/2011 als Werkrealschulen geführt. Die erste Stufe der Einführung kann somit als abgeschlossen gelten.
Zur Weiterentwicklung der verbleibenden Hauptschulen hat der Gemeinderat die Erarbeitung von Handlungsvorschlägen im Rahmen der anstehenden Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen beschlossen. Die Einbindung dieser Thematik in den Prozess der Schulentwicklungsplanung ist für ein umfassendes und nachhaltiges Vorgehen entscheidend, da mit der Festlegung möglicher weiterer Werkrealschulstandorte umfängliche Vorarbeiten verbunden sind. Die Schulverwaltung empfiehlt daher zunächst die Ergebnisse dieser Schulentwicklung für die Beantragung weiterer Schulen abzuwarten.