Stellungnahme zum Antrag
212/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/29/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6235



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Barg Stefan (CDU), Sauer Jürgen (CDU)
Datum
    06/29/2006
Betreff
    Wilhelm Hoffmann Steg / Wilhelm Hoffmann Weg
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Für die Beurteilung, wie der Name Wilhelm Hoffmanns auch nach dem Abriss des gleichnamigen Steges im Stadtplan erhalten bleiben kann, war einige Zeit erforderlich. Denn neben dem Vorschlag, den neuen Übergang über die Konrad-Adenauer-Straße zwischen Hauptstaatsarchiv und Akademiegarten nach Wilhelm Hoffmann zu benennen, lag noch eine weitere Anregung von Seiten der Familie des Namensgebers dazu vor. Die Söhne Wilhelm Hoffmanns würden es bevorzugen, wenn die Stadt einem Fußweg zwischen Landesbibliothek und Staatsgalerie, der oberhalb der Konrad-Adenauer-Straße verläuft, den Namen ihres Vaters geben würde.

Der von der Familie vorgeschlagene Bereich ist für Fußgänger bequem begehbar, allerdings hat man dort nicht den Eindruck, sich auf einer durchgängigen, zusammengehörenden Verkehrsfläche zu befinden. Es fehlt dazu an entsprechenden Wegbegrenzungen. Außerdem führt der Weg unter den Vordächern des Abgeordnetenhauses und des Hauses der Geschichte hindurch. Fußgänger werden daher dort sicher keine eigenständige Straßenbezeichnung erwarten.

Aus Sicht der Verwaltung würde der Name Wilhelm Hoffmanns an dieser Stelle weniger in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken als am Fußgängerüberweg zwischen Hauptstaatsarchiv und Akademiegarten. Da der Erinnerungsgedanke bei dieser Straßenbenennung im Vordergrund stehen soll, hat sich die Verwaltung deshalb entschieden, den Fußgängerüberweg auf dem neuen Deckel über die B 14 nach dem ehemaligen Direktor der Landesbibliothek zu benennen. Dies hat auch das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung so vorgeschlagen. Der Bezirksbeirat Mitte hat diesem Vorhaben bereits zugestimmt. Die erforderliche Vorlage kann im Oktober im Verwaltungsausschuss beschlossen werden.





Dr. Wolfgang Schuster