Stellungnahme zum Antrag
516/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/26/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6123-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    List Manfred (CDU), Schmid Roland (CDU)
Datum
    11/21/2003
Betreff
    Graffitibeseitigung an der Altenburger Steige
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Stellungnahme:

Das Grundstück (Flst. 498; Flur Bad Cannstatt mit dem Gebäude Rommelstr. 4) und auch die mit Graffiti besprühte Wand sind in Verwaltung und Eigentum des Bundesvermögensamtes.

Das Gebäude Rommelstr. 4 war früher in der Verwaltung des “Königlich Würtembergischen Kriegsministeriums” und wurde damals als “Offiziersspeiseanstalt” für die Königs-Dragoner-Kaserne errrichtet.

Heute wird es von verschiedenen Bundesdienststellen gemeinsam genutzt. Eine Änderung der Nutzung ist nicht geplant.

Die nutzende Dienststelle beabsichtigt die Verschmierungen zu entfernen und hat diese Arbeiten in die Baubedarfsplanung aufgenommen. Das Staatliche Hochbauamt Reutlingen erstellt hierzu z. Zt. einen Kostenvoranschlag.

Erst danach kann mitgeteilt werden in welcher Weise und wann eine Beseitigung der Verschmutzung erfolgen kann.