Zwischenbescheid zum Antrag
566/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/06/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6230-20



Zwischennachricht
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/18/2000
Betreff
    Zwischenbescheid: Verkehrs- und Lärmbelastung an der Magstadter Straße in Büsnau
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Magstadter Straße liegt in der Baulast des Landes. Lärmschutzmaßnahmen können daher nur vom Regierungspräsidium oder im Einvernehmen mit dem RP durchgeführt werden. Mit Schreiben vom 02.10.00 wurde das Regierungspräsidium gebeten, eine Stellungnahme hierzu abzugeben. Diese liegt noch nicht vor. Eine abschließende Beantwortung des Antrags zu diesem Punkt ist daher noch nicht möglich.

Die Magstadter Straße wird durch eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung regelmäßig überwacht. Demnach wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit seit 1996 durchschnittlich von 5,1% der Fahrzeuge überschritten. Damit liegt die Überschreitungsquote in vergleichbarer Höhe wie bei allen Vorbehaltsstraßen in Stuttgart (ca. 5%).

Die Verkehrsüberwachung wird in der Magstadter Straße auch weiterhin regelmäßig im Rahmen des personell Möglichen Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen.




Dr. Wolfgang Schuster