Beantwortung zur Anfrage
02/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/29/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4214-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Küstler Ulrike (PDS) , PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    01/12/2004
Betreff
    Zuzahlung gem. GMG durch Sozialhilfeempfänger
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Sozialverwaltung hat nach § 31 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) den Vorbehalt des Gesetzes zu beachten. Dies bedeutet u. a., dass Leistungen nur dann und in dem Umfang erbracht werden dürfen, wie gesetzliche Bestimmungen hierzu ermächtigen. Die sich durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz für Sozialhilfeempfänger ergebenden Einschränkungen können daher nicht kompensiert werden. Insofern scheidet auch eine Übernahme von ggf. anfallenden Zuzahlungen o. ä. aus.

Wie bereits mehrfach dargestellt, erhalten betroffene Leistungsempfänger neben den schriftlichen Informationen beim Bürgerservice Soziale Leistungen auch mündliche Erläuterungen und Beratung.






Dr. Wolfgang Schuster