Stellungnahme zum Antrag
173/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/21/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7609 S



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    05/13/2002
Betreff
    GRDRs. 149/2002
    Bebauungsplan Daimlerstraße: Trafo-Union und Terrot-Gelände gemeinsam entwickeln
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Anlagen:
Text des Antrags



Zu 1.
Für das Gebiet zwischen Waiblinger Straße, Kreuznacher Straße, Wildunger Straße und Daimlerstraße wurde am 30.04.1996 ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, um auf mögliche Konfliktsituationen im Zusammenhang mit der Bebauung des benachbarten Trafo-Union-Geländes reagieren zu können. Dessen Planungsziele sind, sobald konkrete Investitionsabsichten für das Terrot-Gelände vorliegen, zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu formulieren. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungsstufen der jeweiligen Planungsziele die beiden Verfahren zeitlich sehr unterschiedlich voranschreiten werden. Wie im Ausschuss für Umwelt und Technik am 14.05.2002 erläutert, erscheint es deshalb nicht zweckmäßig, die beiden Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt miteinander zu koppeln.

Zu 2.
Das Bestreben, entlang der Wildunger Straße auf dem Terrot-Gelände Wohnnutzung vorzusehen, ist städtebaulich erwünscht und wird von der Verwaltung gestützt. Einzelheiten dazu sind im weiteren Verfahren mit einem künftigen Investor abzustimmen.

Zu 3.
Für beide Bebauungsplanverfahren sind als Planungsgrundlage u. a. Verkehrsgutachten zu erstellen, die in die Abwägung mit einzubeziehen sind. Für das Trafo-Union-Gelände wurde vom Investor des geplanten Cannstatter Carrés ein Gutachten bereits in Auftrag gegeben, das der Planung zugrunde gelegt und Gegenstand der Beratungen in den Gremien sein wird. Ein Gutachten für das Terrot-Gelände ist erst sinnvoll, wenn die entsprechenden Beurteilungskriterien vorliegen.





Dr. Wolfgang Schuster