Stellungnahme zum Antrag
338/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/02/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 9000 - 00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
    09/25/2009
Betreff
    Rückabwicklung der CBL-Verträge Kanalisation, Klärwerke und Stadtbahnen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Wie bereits in der Beantwortung zur Anfrage 45/2009 ausgeführt, besteht vertraglich die Möglichkeit, die Verträge zum Jahr 2024 (Klärwerke) bzw. 2031 (Kanalnetze) durch Ausübung der sog. Rückkaufoption zu beenden. Eine (vorherige) einseitige Kündigung der Stadt ist im Vertragswerk nicht vorgesehen und daher nicht möglich. Ein einseitiger „Ausstieg“ der Stadt aus den vertraglichen Bindungen würde folglich einen Vertragsbruch darstellen und würde die Zahlung eines Kündigungswertes (sog. Termination Value) nach sich ziehen, der weit über dem erzielten Nettobarwert liegt. Dies wäre für die Landeshauptstadt außerordentlich nachteilig, was angesichts der Tatsache, dass die Verträge stabil sind und alle Vertragspartner ihren Verpflichtungen nachkommen, nicht vertretbar ist.

Auch die SSB AG sieht aktuell keine Notwendigkeit eine vorzeitige Rückabwicklung der Verträge anzustreben, da alle Vertragsparteien vertragskonform handeln. Die vertragsgemäße Beendigung der beiden Transaktionen ist in Tranchen zwischen den Jahren 2012 und 2024 vorgesehen.

Aktuell gibt es bei den Vertragsparteien der Transaktionen kein Handlungsbedarf. Sollte sich die Möglichkeit - zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen - einer einvernehmlichen Beendigung der Transaktionen ergeben, wird die Verwaltung dem Gemeinderat einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.






Dr. Wolfgang Schuster