Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/15/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6216-04
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
12/11/2009
Betreff
Kein weiteres Bedürfnis für das Züblin-Parkhaus
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Entgegen den Ausführungen im Antrag endet das Erbbaurecht nicht am 31. Dezember 2009, sondern erst am 31. Dezember 2011.
Eine Entscheidung über die (Nicht-) Verlängerung des Erbbaurechts zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht zulässig. Derzeit liegt (noch) kein entsprechender Antrag des Erbbauberechtigten vor. Eine Entscheidung kann vertragskonform auch nur in Kenntnis und Bewertung der Gründe erfolgen, die der Erbbauberechtigte für das Bestehen eines Bedürfnisses angibt.
Wenn der Erbbauberechtigte einen Antrag auf Verlängerung des Erbbaurechts stellt, wird die Verwaltung diesen dem Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen und dem Ausschuss für Umwelt und Technik mit einer Bewertung und einer rechtlichen Einschätzung vorlegen.