Beantwortung zur Anfrage
253/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/03/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1515-01



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER) , DIE REPUBLIKANER
Datum
    08/12/2004
Betreff
    Dringender Handlungsbedarf - Stadt verschläft neuen EU Grenzwert bei Feinstaub
    1 Anlage
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1:

Die neuen EU Regularien zur Luftreinhaltung wurden mit der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (22. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt. Nach dieser Verordnung liegt die Maßnahmenplanung im Falle von Grenzwertüberschreitungen in der Zuständigkeit des Landes. Seitens der Stadtverwaltung liegt daher kein Handlungsversäumnis vor.

Die 22. BImSchV sieht vor, dass Luftreinhaltepläne mit Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Luftverunreinigungen aufzustellen sind, wenn für einen Schadstoff der Grenzwert einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten ist. Aufgrund der Überschreitung dieses Wertes für Stickstoffdioxid (NO2) erarbeitet das Land unter Beteiligung der Stadt Stuttgart derzeit einen Luftreinhalteplan für NO2. Die Stadtverwaltung hat sich gegenüber dem Land wiederholt für die fristgerechte Fertigstellung des Planes bis Oktober 2004 eingesetzt.

Im Jahr 2002 und 2003 gab es keine Überschreitungen für Feinstaub. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass im Jahr 2004 der Grenzwert zuzüglich Toleranzmarge für Feinstaub nicht eingehalten wird. Daher ist bis Oktober 2006 vom Land Baden-Württemberg ein Luftreinhalteplan für Feinstaub aufzustellen mit Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Belastung.

Damit die ab 1.1.2005 geltenden Grenzwerte für Feinstaub eingehalten werden, ist vom Land auch ein Aktionsplan aufzustellen, der festlegt, welche Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen sind.

Zu 2:

Entsprechend den Ausführungen in Ziffer 1 liegen für die Feinstaubminderung derzeit weder ein Luftreinhalteplan noch ein Aktionsplan vor. Konkrete Maßnahmen und der Zeitpunkt ihrer Umsetzung können daher derzeit nicht benannt werden.


Zu 3:

Hochhäuser reduzieren die mittlere Windgeschwindigkeit. Dies wirkt sich nachteilig auf die Schadstoffausbreitung aus. Ein Verzicht auf Hochhäuser insbesondere in Luftleitbahnen wirkt sich somit positiv auf die Luftbelastung aus. Um Hochhäuser wird zudem durch verstärkte Böigkeit des Windes lokal vermehrt Staub aufgewirbelt.


Die Überdeckelung der Konrad-Adenauer-Straße kann lokal zu einer Reduzierung der Feinstaubbelastung führen. Allerdings ist mit erhöhten Konzentrationen an den Tunnelportalen zu rechnen, es sei denn, die Tunnelabluft wird über einen Abluftkamin geleitet.







Dr. Wolfgang Schuster