Beantwortung zur Anfrage

60/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/10/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1210-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Eisenmann Susanne (CDU), Föll Michael (CDU), Kirchner Oliver (CDU), Metke Christina (CDU), Schmid Angela (CDU) , CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    02/26/2003
Betreff
    Einhaltung des Jugendschutzes und des Gewerberechts in Internetcafés
Anlagen
    Text der Anfrage
Beantwortung/ Stellungnahme:




Sogenannte "Internet-Cafés" werden i.d.R. nicht unter dieser Bezeichnung gewerberechtlich angemeldet. Vielmehr werden solche Einrichtungen häufig in bestehende Gewerbebetriebe (z.B. Gaststätten, Hotelfoyers, Geschäftsräume) sowie in Schulen, Jugendhäuser, Bibliotheken und andere öffentliche Einrichtungen integriert und sind auch - wenn legal betrieben - durchaus zu begrüßen.

Mit der Landespolizeidirektion Stuttgart II sowie dem Jugendamt wurde vereinbart, dass diese alle Erkenntnisse über ggf. relevante Einrichtungen dem Amt für öffentliche Ordnung zuleiten.

Dieses prüft im Einzelfall, ob Verstöße gegen die Gewerbeordnung, das Jugendschutzgesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen vorliegen.

In mehreren Fällen wurden in der Vergangenheit unter dem Deckmantel "Internet-Café" tatsächlich illegale Wettbüros - mit der Folge der Schließungsanordnung - betrieben.

Im Übrigen werden Betreiber von Internet-Cafés primär über die rechtlichen Grenzen ihrer Betätigung informiert, um Gesetzesverstößen vorzubeugen.

Durch diese konzertierten Maßnahmen wird sichergestellt, dass Stuttgart im Bereich des gewerblichen Spielrechts nicht mit Fehlentwicklungen konfrontiert wird, wie dies Presseberichten zufolge z.B. in der Bundeshauptstadt Berlin zu verzeichnen war.





Dr. Wolfgang Schuster