Beantwortung zur Anfrage
250/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/12/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1411-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Schmid Roland (CDU), Barg Stefan (CDU), Wahl Dieter (CDU)
Datum
    08/06/2004
Betreff
    Arbeit der Feuerwehr in Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Vorbemerkung

Die Feuerwehr Stuttgart hat in ihrem Zuständigkeitsbereich ein breit gefächertes Spektrum von Aufgaben der Daseinsvorsorge und Sicherheitsaufgaben der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu erfüllen. Zur Aufgabenerfüllung steht das hoch qualifizierte und motivierte Team der Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr bereit. Insbesondere in den Außenbezirken der Stadt erhält die Mannschaft der Berufsfeuerwehr Unterstützung durch das unverzichtbare Potenzial der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr.

Das “additive” Einsatzkonzept der Stuttgarter Feuerwehr sieht vor, dass der Grundschutz durch die hauptamtlichen Kräfte der Berufsfeuerwehr sichergestellt wird, während die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr immer dann eingebunden werden, wenn sie aufgrund der örtlichen Gegebenheiten schneller, aufgrund besonderer Ausrüstungen und Ausbildungen spezieller oder aufgrund der angetroffenen Lage verstärkend sind. Diese auch als SSV-Prinzip bezeichnete Einsatzkonzeption gewährleistet den gewissenhaften Umgang mit den besonderen Ressourcen des Ehrenamtes in der Feuerwehr Stuttgart und ist anerkannt und akzeptiert.

Die Fragen der CDU-Gemeinderatsfraktion, die sich zur Arbeit der Feuerwehr in Stuttgart ergeben haben, sind wie folgt zu beantworten:

Frage 1:
“Wie haben sich die Einsätze zur Brandbekämpfung in Stuttgart entwickelt ?”

Die Einsätze zur Brandbekämpfung haben sich im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr von 784 Einsätzen (2002) auf 1004 Einsätze (2003) erhöht. Dies entspricht einer

Zunahme von 22 %. Mit dieser Zunahme wurde nunmehr zum zweiten Mal nach 1991 die Grenze von 1.000 Brandbekämpfungseinsätzen pro Jahr überschritten
– dies über einen ausgewerteten Zeitraum von mehr als 50 Jahren (vgl. Abbildung 1).


Die Abbildung 1 zeigt eine stetige Zunahme der Anzahl der Einsätze zur Brandbekämpfung über einen Zeitraum von fünf Jahrzehnten. Diese stetige Zunahme entspricht dem Trend in Baden-Württemberg und ist unter anderem auch auf eine immer umfangreichere Ausstattung der privaten Haushalte zurückzuführen, insbesondere im Bereich elektrischer und elektronischer Geräte, die als potenzielle Gefahrenquellen in Einsatzberichten zunehmend als Brandursache vermerkt sind.

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass trotz der gestiegenen Anzahl von Brandbekämpfungseinsätzen die Anzahl der Einsätze zu Großbränden in Stuttgart weit unter dem Durchschnitt der deutschen Großstädte liegt. Dies spricht für eine schlagkräftige und effektive Arbeit der Stuttgarter Feuerwehr bei der Brandbekämpfung, durch die eine Entstehung vom Großbränden zumeist schon im Keim erstickt und die Sachschadenssummen somit gering gehalten werden konnten. Eine sehr erfolgreiche Bilanz, die die Feuerwehr Stuttgart hier vorweisen kann.

Vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme der Brandbekämpfungseinsätze wird ferner deutlich, welchen Stellenwert eine umfangreiche Brandschutzaufklärung der Bevölkerung und eine gezielte frühzeitige Brandschutzerziehung der Kinder unterschiedlicher Alterstufen einnehmen. Dieser besonderen Bedeutung trägt in Stuttgart der Stadtfeuerwehrverband Stuttgart e.V. mit seinem Projekt zur Brandschutzerziehung in Kindergärten Rechnung.




Frage 2:
“Wie haben sich die Einsätze zur Technischen Hilfeleistung in Zahl und Struktur entwickelt ?”

An der statistischen Auswertung wird deutlich, wie sich das Einsatzspektrum der Feuerwehr in den letzten 50 Jahren von der klassischen Aufgabe der Brandbekämpfung hin zu einer “Spezialistentruppe” für technische Hilfeleistungen aller Art verändert hat. So wird die Feuerwehr unter anderem bei Verkehrsunfällen, eingeklemmten Personen, Einsturzgefahren, Wasser- und Sturmschäden sowie Personen in Notlagen im Rahmen der technischen Hilfeleistung tätig. Dieses Einsatzspektrum wurde im Jahr 2003 in ca. 4000 Fällen von der Feuerwehr bedient.

Die Abbildung 2 macht deutlich, wie die Anzahl der Einsätze zur technischen Hilfeleistung seit den Siebziger Jahren sprunghaft angestiegen ist und sich in den letzten Jahren auf immer noch hohem Niveau eingependelt hat. Die Einführung der grundsätzlichen Kostenpflicht für Stechinsekteneinsätze zum 01.01.1995 war sicherlich mit Ausschlag gebend für die Mitte der 90er Jahre erkennbare Niveauabsenkung. Obgleich eine Zunahme der technischen Hilfeleistungen nicht zuletzt durch eine erhöhte Mobilität der Bevölkerung denkbar ist, weist die Zusammensetzung der unterschiedlichen auslösenden Ereignisse keine signifikante Veränderung auf.

So wird auch weiterhin zu erwarten sein, dass insbesondere die Einsätze zur Rettung von Menschen in Notlagen einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamteinsatzzahl ausmachen werden. Im Jahr 2003 betrugen sie mit fast 800 Einsätzen nahezu



20 % aller technischen Hilfeleistungseinsätze. Mit der zunehmenden gesellschaftlichen Anonymisierung, dem demografischen Wandel und der ständig geringer werdenden Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung – insbesondere in Ballungsgebieten – sind nur drei mögliche Ursachen für eine derartige Entwicklung der Einsatzzahlen bei den technischen Hilfeleistungen aufgeführt.

Frage 3:
“Welchen Umfang nehmen die Einsätze Umweltschutz ein und welche Art von Einsätzen fallen hier an ?”

Im Rahmen der technischen Hilfeleistungseinsätze stellt der Umweltschutzeinsatz der Feuerwehr neben der Rettung von Personen aus Notlagen einen zweiten Schwerpunkt dar. Dies war auch im Jahr 2003 mit insgesamt 853 Gefahrguteinsätzen der Fall. Diese Einsatzzahlen entsprechen im Vergleich zum Vorjahr sowohl einer gleich bleibend hohen Zahl (846 Einsätze in 2002) als auch einer entsprechenden Zusammensetzung. So wurde die Feuerwehr in diesen erfassten Umweltschutzeinsätzen zu mehr als 95 % der Einsätze zur Beseitigung von Ölspuren tätig.

Frage 4:
“Wie wirkt sich die Entwicklung und die Art der Einsätze ggf. auf die technische Ausstattung aus ?”

Wie bereits erwähnt, erfolgt die Verlagerung des Einsatzspektrums weg von den klassischen Brandbekämpfungs- hin zu den unterschiedlichsten Hilfeleistungseinsätzen. Zur effektiven und effizienten Durchführung dieser Hilfeleistungen wird nicht nur ständig geschultes Personal erforderlich sein, sondern insbesondere zeitgemäße, schnelle, sichere und einfache Gerätschaften für die unterschiedlichsten Szenarien, die an den Einsatzstellen anzutreffen sind. Wie komplex und umfangreich mögliche Einsatzszenarien sein können, wird allein im Bereich der Fahrzeugantriebstechnik deutlich. So stellt ein in Stuttgart eingesetzter Brennstoffzellenbus des öffentlichen Personennahverkehrs ein Einsatzszenario dar, auf das sich die Feuerwehr umfangreich, zeitintensiv und wiederkehrend vorbereiten muss – von Hybrid-, Gas- und Elektroantrieben im privaten Fahrzeugbau einmal abgesehen.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen kann seit Anfang der 80er Jahre bei den Feuerwehren bundesweit der Trend beobachtet werden, dass die anfängliche Spezialisierung in den Feuerwehrgeräten und –fahrzeugen zunehmend zu Gunsten von universell einsetzbaren Hilfeleistungslöschfahrzeugen aufgegeben wird. Dies erfolgt auch unter dem wirtschaftlichen Aspekt der Vermeidung einer großen Fahrzeugtypenvielfalt, die Spezialfahrzeuge mit sich bringen.

Diesen Trend hat die Feuerwehr Stuttgart schon früh begleitet. Sie ist nach wie vor der Auffassung, dass für die jeweiligen Standorte universelle Hilfeleistungslöschfahrzeuge mit umfangreicher Beladung der oben beschriebenen Gerätschaften sowohl wirtschaftlich als auch – verknüpft mit einer entsprechend ausgebildeten Bedienmannschaft – einsatztaktisch eine solide Basis für die schnelle und kompetente Hilfe durch die Feuerwehr darstellen.




Frage 5:
“Wie viele Fehlalarme fallen an, wie haben sie sich entwickelt und um wie viele mutwillige Fehlalarme handelt es sich ?”

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Fehlalarmierungen im Jahr 2003 auf 885 nahezu halbiert (in 2002: 1647). Diese erfreuliche Entwicklung ist ebenso auf die drastische Reduzierung der blinden Alarme auf 493 (in 2002: 901) zurückzuführen wie auf den Rückgang der Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen auf 263 Fälle (in 2002: 673).

Im Gegensatz zu dem rückläufigen Trend bei den unbeabsichtigten Fehlalarmierungen ist bei den böswilligen Alarmen eine Zunahme von 73 im Jahr 2002 auf 129 im Jahr 2003 zu verzeichnen.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Notruf 112 insbesondere aus den Mobilfunknetzen gerne und zahlreich missbraucht wird und nur bedingt verfolgt beziehungsweise geahndet werden kann. Dieses Tatsache ist auf die Möglichkeit zurückzuführen ohne eingelegte SIM-Karte mit einem Mobiltelefon unabhängig vom Netzbetreiber eine Verbindung zur internationalen Notrufnummer 112 herstellen zu können. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, öffnet aber aufgrund fehlender Datenübermittlung der Netzbetreiber zur Rückverfolgung und einer damit verbundenen abschreckenden Wirkung dem Missbrauch im Rahmen von “Mutproben” und Testanrufen Tür und Tor.

Dies führt dazu, dass die Anzahl der “Notrufe” aus den Mobilfunknetzen (mehrfaches Klingeln und sofortiges Auflegen) die der übrigen Notrufe um ein Vielfaches übersteigt.

Frage 6:
“Wie und wie erfolgreich werden diese geahndet ?”

Böswillige Alarme können grundsätzlich strafrechtlich verfolgt und geahndet werden. Hierzu sieht das Strafrecht in Deutschland den Tatbestand des “Notrufmissbrauches” vor. Da es sich hier um einen Straftatbestand nach § 145 Strafgesetzbuch (StGB) handelt, werden die Strafermittlungsbehörden auch auf Verdacht tätig.

Leider lässt sich dieser Verdacht nur allzu selten konkretisieren, so dass die Feuerwehr nur in einer begrenzten Zahl von Fällen mit den vorhandenen Tonbandaufzeichnungen der Notrufe einen Missbrauch erhärten konnte. In wie vielen Fällen es in der Vergangenheit zu einer Anklage gekommen ist, und ob eine Verurteilung aufgrund eines Notrufmissbrauches und mit welchem Strafmaß erfolgt ist, entzieht sich der Kenntnis der Branddirektion. Grundsätzlich entspricht das Strafmaß nach § 145 StGB einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe.

Frage 7:
“Welchen Anteil haben technisch veraltete Melder und welche Maßnahmen können zu einer Modernisierung beitragen ?”

In der Landeshauptstadt Stuttgart sind zur Zeit etwa 600 Brandmeldeanlagen bei der Branddirektion aufgeschaltet. Diese werden regelmäßig mehrfach im Jahr auf die

Funktionsfähigkeit überprüft. Grundsätzlich besteht eine Kostenerstattungspflicht bei Fehlalarmierungen nach der die der Feuerwehr entstandenen Kosten dem Betreiber der Brandmeldeanlage in Rechnung gestellt werden.

Die Anzahl der Fehlalarme, ausgelöst durch veraltete Meldertechnik, ist nicht signifikant. Dies ist sicherlich auch damit zu begründen, dass Brandmeldeanlagen in regelmäßigen Abständen den anerkannten Regeln der Technik anzupassen und gegebenenfalls zu erneuern sind, was nicht zuletzt durch entsprechende Normen und den Gesamtverband der Schadensversicherer unterstützt wird.

Fazit

n Die Einsatzarten, bei denen die Feuerwehr vorwiegend tätig wird, verschieben sich zunehmend von der klassischen Brandbekämpfung zu technischen Hilfeleistungen.

n Neben insgesamt mehr als 5000 Einsätzen der Brandbekämpfung und der technischen Hilfe werden immer noch fast 900 Fehlalarmierung registriert. Hier gilt es durch konsequente Betreibung moderner Standards, aber auch durch konsequente Sanktionen von bewussten oder unbewussten Fehlalarmierungen die Anzahl der böswilligen Alarme und Fehlalarme zu reduzieren.

n Die an den Einsatzstellen angetroffenen Ausgangslagen werden zunehmend komplexer und bedürfen schneller, einfacher, zeitgemäßer und sicherer technischer Gerätschaften um eine Rettung effektiv und effizient durchzuführen. Aufgrund der personellen Ressourcen und der Vorhaltung adäquater Gerätschaften sind universelle Hilfeleistungslöschfahrzeuge der wesentliche Baustein der Fahrzeug- und Einsatzkonzeption der Stuttgarter Feuerwehr.






Dr. Wolfgang Schuster