Beantwortung zur Anfrage
238/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/01/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4611-04



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    05/26/2009
Betreff
    Ver.di Streik in Kindertageseinrichtungen auf dem Rücken der Eltern und Kinder
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Obwohl sich die Landeshauptstadt Stuttgart der Auffassung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg (KAV) anschließt und die von der Gewerkschaft ver.di ergriffenen Arbeitskampfmaßnahmen für rechtswidrig hält, ist sie nicht auf gerichtlichem Wege gegen die Streiks vorgegangen.

Der KAV ist am (Mittwoch) 20.05.2009 mit dem Ansinnen an uns herangetreten, die Stadt Stuttgart und weitere Stadtkreise bei den zuständigen Arbeitsgerichten zu vertreten, um einstweilige Anordnungen auf Unterlassung der Arbeitskampfmaßnahmen zu erwirken.

Eine fernmündliche Umfrage bei den b.-w. Stadtkreisen am (Freitag) 22.05.2009 hat ergeben, dass lediglich die Stadt Ulm hierzu bereit gewesen wäre. Für die Stadt Mannheim war eine einstweilige Anordnung aus Zeitgründen nicht mehr zu erreichen, weil dort bereits für (Montag) 25.05.2009 zum Streik aufgerufen wurde. Bei den übrigen Stadtkreisen lag am 22.05.2009 für den 26. und 27.05.2009 kein Streikaufruf der Gewerkschaft vor.

Im Hinblick darauf, dass die b.-w. Stadtkreise nicht im Rahmen einer „konzertierten Aktion“ gegen die Arbeitskampfmaßnahmen vorgehen konnten, hat die Verwaltungsführung der Landeshauptstadt Stuttgart auf gerichtliche Schritte verzichtet.






Dr. Wolfgang Schuster