Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/23/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
03/15/2006
Betreff
Streikfolgen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Während des Streiks im Frühjahr 2006 waren die Auswirkungen vor allem bei den Aufgabenbereichen „Abfallentsorgung“ und „Kinderbetreuung“ spürbar.
Sowohl im Hochbauamt, im Tiefbauamt, im Garten- und Friedhofsamt als auch im Baurechtsamt haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur vereinzelt am Streik beteiligt. In keinem der genannten Ämter sind einzelne Organisationseinheiten komplett ausgefallen, so dass die anfallenden Arbeiten stets von den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigt werden konnten.
So hatte der Streik auf die fristgerechte Bezahlung von Handwerkerleistungen und von Leistungen der Baufirmen keine Auswirkungen. In den Ämter gilt generell der Grundsatz, dass Rechnungen rasch zu prüfen und zu bezahlen sind. Im Falle eines Streiks werden dann gegebenenfalls Planungen oder Ausschreibungsvorbereitungen zurückgestellt.
Speziell für das Baurechtsamt kann gesagt werden, dass auch hier die Bearbeitung von Bauanträgen durch den Streik nicht verzögert wurde. Diejenigen Bereiche des Amtes, die die Baugesuche bearbeiten, waren vom Streik nicht betroffen.