Stellungnahme zum Antrag
100/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/08/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1515-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    02/27/2007
Betreff
    Befristete pauschale Ausnahmegenehmigung statt Feinstaub-Fahrverbot
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Wegen vieler noch ungeklärter Rahmenbedingungen zur Einrichtung von Umweltzonen hat das Umweltministerium am 4.4.2007 nach einem Spitzengespräch mit Vertretern der kommunalen Landesverbände und des Regierungspräsidiums Stuttgart den ursprünglich zum 1.7.2007 vorgesehenen Einführungstermin auf unbestimmte Zeit verschoben. Zunächst wird erwartet, dass Bundesregierung und Bundesrat neben der bereits angekündigten Berücksichtigung der Benzin-Kfz mit G-Kat nach US-Norm und der Oldtimer in der Kennzeichnungsverordnung auch weitere noch ausstehende Sachfragen (Ausnahmeregelungen, Tourismus, Spezialfahrzeuge) bundeseinheitlich regeln.

Wenn die Umweltzone schließlich eingeführt wird, ist die Stadtverwaltung an die konkrete Vorgabe im Maßnahmenkatalogs des Luftreinhalte-/Aktionsplan des Regierungspräsidiums gebunden. Plangemäß sind dann Fahrverbote für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 zu beschildern. Die Rechtslage erlaubt es den unteren Verwaltungsbehörden nicht, ganze Fahrzeuggruppen davon zu befreien oder im Sinne des Antrags befristete Ausnahmegenehmigung für alle betroffenen Kfz-Halter zu erteilen. Sie kommen nur für bestimmte Fahrten in Betracht. Davon ist nach bisherigen Verlautbarungen auch weiterhin auszugehen.









Einigkeit besteht nach o.g. Spitzengespräch über den Grundsatz zur Luftreinhaltung „Nachrüsten geht vor Ausnahmegenehmigungen“. Sollte die Verfahrensweise im Einzelnen nicht bundeseinheitlich geregelt werden, ist an landesweite Ausnahmegenehmigungen auf der Basis der vom Städtetag eingebrachten Fallgruppenliste gedacht. Die Landesregierung will sich dafür verwenden, dass erteilte Ausnahmegenehmigungen unabhängig von der ausstellenden Behörde landesweit in sämtlichen Umweltzonen gelten sollen.







Dr. Wolfgang Schuster