Stellungnahme zum Antrag
346/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/18/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6566-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/05/2009
Betreff
    Neue Energiestandards
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Stadt Stuttgart stellt beim Verkauf von städtischen Grundstücken, in städtebaulichen Verträgen und bei städtischen Neubauten oder Sanierungen seit 1998 erhöhte Anforderungen an den energetischen Standard der Gebäude. Nach Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden diese Anforderungen 2002 neu festgelegt (GRDrs 638/2002 und GRDrs 909/2002). Eine weitere Überarbeitung erfolgte mit der EnEV 2007 (GRDrs 86/2008). Mit der GRDrs 308/2009 fand für den Wohnungsbau noch eine Anpassung an geänderte KfW-Programme statt.

Mit Inkrafttreten der EnEV 2009 ist erneut eine Überarbeitung notwendig. Da sich jedoch die Berechnungsgrundlage und die Anforderungskriterien geändert haben, ist keine direkte Anpassung möglich. Stattdessen sind die Anforderungen neu zu formulieren.

Bisher gab es zwei Anforderungskriterien: Den Primärenergiebedarf Qp und den Transmissionskoeffizient H’T. Beide Grenzwerte waren nach Beschluss des Gemeinderats (GRDrs 86/2008) gegenüber der EnEV 2007 um 40 % im Nichtwohnungsbau zu unterschreiten. Für den Wohnungsbau wurden die Vorgaben für KfW-60-Häuser festgeschrieben. Durch die Umstellung der KfW-Programme auf KfW-Effizienzhäuser wurden die städtischen Vorgaben entsprechend der KfW-Effizienzhäuser 70 angepasst (GRDrs 308/2009). Diese dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (H’T) von höchstens 70 % der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) des Gebäudes 60 kWh/m²/a nicht überschreiten.

Künftig wird der Transmissionskoeffizient der gesamten Hülle jedoch durch einzelne, bauteilspezifische Kennwerte abgelöst. Um weiterhin mindestens das bisherige Anforderungsniveau zu halten, sind die Auswirkungen näher zu untersuchen.

Parallel zum Inkrafttreten der neuen EnEV am 01.10.2009 hat auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Programme geändert. Bis zum Ende des Jahres gelten die alten Förderkriterien noch parallel, spätestens zum 01.01.2010 muss jedoch umgestellt werden. Daher sind auch die städtischen Vorgaben für Wohngebäude in den Kaufverträgen und städtebaulichen Verträgen sowie in den städtischen Förderprogrammen (Familienprogramm / Sonderprogramm Preiswertes Wohneigentum) bis zum 01.01.2010 zu überarbeiten.

Um die Änderungen und Auswirkungen durch die EnEV 2009 zu untersuchen, hat die Stadtverwaltung beim Fraunhofer-Institut für Bauphysik ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden Ende Oktober erwartet. Hieraus wird die Verwaltung bis zum Ende des Jahres einen Beschluss für den Gemeinderat vorbereiten.







Dr. Wolfgang Schuster