Stellungnahme zum Antrag
340/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/06/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7853 - 12



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/30/2009
Betreff
    Retten, was zu retten ist
    Preiswerten Wohnungsbestand in und für Stuttgart sichern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die dem Antrag zu Grunde liegenden Annahmen treffen nicht zu.

Der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der EU-Kommission vorzulegende Umstrukturierungsplan beinhaltet selbstverständlich einen Geschäftsplan, der ab 2010 sowohl in der IFRS- wie in der HGB-Bilanz einen Jahresüberschuss vorsieht. Ebenso ist die Einhaltung einer Kernkapitalquote von mindestens 8 % ohne weitere Kapitalmaßnahmen berücksichtigt.

Das in der Öffentlichkeit diskutierte negative Ergebnis der Bank im Jahr 2009 bezieht sich auf die HGB-Bilanz und beruht überwiegend auf Einmaleffekten, die sich aus möglichen Zusatzbelastungen im EU-Verfahren sowie möglichen Wertberichtigungen auf zu veräußernde Beteiligungen. Es handelt sich dabei überwiegend um bilanzielle Vorsorgemaßnahmen, nicht um tatsächliche Ausfälle. Das operative Geschäft der Bank liegt im Jahr 2009 deutlich über Plan.

Eine mögliche Veräußerung (von Teilen) der LBBW Immobilien reduziert nicht den Wert der Bank, da die LBBW ja einen entsprechenden Kaufpreis erhält. Auswirkungen auf den Beteilungswert der Stadt entstehen daher nicht.

Über die Einzelheiten des EU-Umstrukturierungsplans wird Herr Vorstandsvorsitzender Vetter gemeinsam mit der Verwaltung am 7. Oktober im Verwaltungsausschuss berichten.




Bei einem negativen Ergebnis in der HGB-Bilanz ist eine Ausschüttung auf das Jahresergebnis nicht möglich. Aufgrund der zu erwartenden Auflagen der EU-Kommission bezüglich der Höhe der Garantiegebühr für die Risikoabschirmung ist es jedoch möglich und mit den übrigen Trägern erörtert, dass hieraus ein Mittelzufluss in entsprechender Höhe in den Jahren 2010 und 2011 sichergestellt werden kann.
Insoweit sind die im Entwurf des Stadthaushalts 2010/11 veranschlagten Erträge von 81 Mio. € im Jahr 2010 und 103 Mio. € im Jahr 2011 weiterhin realistisch.


Zu Ziffer 1:
Eine Inanspruchnahme des „Rettungsschirms des Bundes“ durch EU-Vorgaben steht im Rahmen des EU-Genehmigungsverfahrens nicht zur Diskussion. Es geht ausschließlich um die abschließende Genehmigung der vorgenommenen Kapitalerhöhung und der Risikoabschirmung.


Zu Ziffer 2:
Die Stadtverwaltung ist bezüglich einer möglichen Veräußerung des Wohnungsbestandes der LBBW Immobilien im Gespräch mit der LBBW sowie den übrigen Trägern. Wie bereits mehrfach von mir dargelegt, ist ein Erwerb der rd. 4.000 Wohneinheiten in Stuttgart durch die städtische Wohnungsgesellschaft (SWSG) denkbar. Eine Prüfung wird dann eingeleitet, so bald sich die Veräußerungsabsicht seitens der LBBW konkretisiert.


Zu Ziffern 3 – 5:
Eine „Absicherung“ der Kapitalerhöhung ist nicht möglich, da dies dem Wesengehalt einer Eigenkapitalmaßnahme widerspricht und schon aus aufsichtsrechtlichen Gründen unzulässig wäre. Die Stadt Stuttgart hat der LBBW kein Darlehen gegeben, dem zum Beispiel Sachwerte als Sicherheit zu Grunde gelegt werden könnten, sondern sich an der Kapitalerhöhung beteiligt. Die Werthaltigkeit des Eigenkapitals basiert auf der kompletten Aktiva der Bank nach Abzug der Verbindlichkeiten.

Ein Vorkaufsrecht für Immobilien ist weder aus rechtlichen Gründen möglich noch sachlich gerechtfertigt.







Dr. Wolfgang Schuster