Stellungnahme zum Antrag
239/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/27/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 2018 - 00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    05/24/2007
Betreff
    Evaluierung des Einsatzes von Schulsozialarbeitern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu den Punkten 1-3
Mit dem Gesamtkonzept zur Sozialarbeit an Hauptschulen wurden dem Gemeinderat im Jahr 2001 auch die Auswertung der wissenschaftlichen Begleitforschung der Universität Tübingen sowie die Ergebnisse der Stuttgarter Dokumentation der Angebote der Schulsozialarbeit an den Stuttgarter Hauptschulen vorgelegt.

Die Auswertung der Stuttgarter Dokumentation gab Auskunft über die Angebote an den Schulen, die durch Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 1998/1999 initiiert bzw. unterstützt wurden sowie über die Verteilung der Zeitressourcen der Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen. Die Ergebnisse wurden quantifiziert dargestellt nach Anzahl und Schwerpunkte der Projekte, Einzelfallhilfen sowie weitere Regel- und Sonderaufgaben (Sprechstunde, Offener Treff, Teilnahme an Konferenzen, Arbeitskreisen, Kooperationen mit Institutionen im Stadtteil, Gespräche mit Lehrern und Lehrerinnen, Elternarbeit etc.) Es liegen überzeugende und mehrfach diskutierte und hinterfragte Analysen und Einschätzungen aller Beteiligten zum Erfolg und Misserfolg der Arbeit vor. Die Dokumentation wurde nach gemeinderätlicher Verabschiedung des Gesamtkonzeptes Ende 2001 aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes eingestellt. Die Träger müssen aber in den jährlichen Verwendungsnachweisen nach wie vor Kennzahlen zu den Tätigkeitsbereichen benennen.

Im Rahmen der empirischen Begleitforschung (zeitgleich zur Projektphase) hat das Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Tübingen bis Ende 2001 durch Interviews, Beobachtungen und anschließenden Auswertungsrunden mit Schulleitungen, Lehrerkollegien und Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeitern die Kooperation von Schulsozialarbeit und Hauptschulen analysiert sowie Rahmenbedingungen und Indikatoren für eine erfolgreiche Sozialarbeit an Schulen benannt. Deutlich wurde dabei, dass sich sowohl die Entwicklungsperspektiven der Stuttgarter Schüler und Schülerinnen als auch das soziale Klima an der Schule durch Sozialarbeit an Hauptschulen deutlich verbessert haben (vgl. GRDrs 814/2001). Sozialarbeit an Hauptschulen wurde im Hinblick auf eine förderliche Entwicklung von jungen Menschen von allen Beteiligten aus Schule und Jugendhilfe als sehr hilfreiches und erfolgreiches Angebot beurteilt.
Ein Erfolgsnachweis der Schulsozialarbeit auf der Grundlage einer quantitativen Erhebung (Zahl der Schulabschlüsse steigt auf xy, Konflikte, Gewalttaten verringern sich um xy) liegt nicht vor. Ein solcher Nachweis wäre nach Ansicht der Schulen und der Jugendhilfe nur wenig aussagekräftig, da positive Schulkarrieren oder die Zahl der Ausbildungsabschlüsse von einer Vielzahl von Faktoren abhängen. Schulsozialarbeit ist hier nur ein Einflussfaktor.

Aktuell wird die Zielerreichung der Sozialarbeit an Hauptschulen standortbezogen ausgewertet. Zunächst wird vor Implementierung der Schulsozialarbeit zwischen der jeweiligen Schule und dem Träger der Schulsozialarbeit ein schriftlicher Kontrakt geschlossen. Dieser beinhaltet Aussagen zur verbindlichen Kooperation, zu gemeinsamen Zielen bezogen auf die Entwicklung der Schule und ihrer Schüler und Schülerinnen, Aussagen zu gemeinsamen und eigenständigen Aufgaben von Schule und Sozialarbeit, als auch zum Einsatz von Personal- und Finanzressourcen.

Auf der Grundlage dieses Kontraktes wird jeweils vor dem Schulhalbjahr eine halbjährliche Vereinbarung zwischen Schule und Schulsozialarbeiterin/Schulsozial­arbeiter zu Vorhaben, Projekten und weiteren Entwicklungsschritten der kommenden sechs Monate getroffen, die sich an den vereinbarten Zielen orientieren. Am Ende des Schulhalbjahres wird zwischen den Verantwortlichen von Schule und Schulsozialarbeit ein Auswertungsgespräch geführt. Bei diesem Auswertungsgespräch werden die Zusammenarbeit, die Erfolge und Misserfolge des vergangenen Halbjahres den geplanten Vorhaben und kurzfristigen Zielen aus der halbjährlichen Vereinbarung gegenübergestellt. Ziel dieses Gesprächs ist, die Ergebnisse aus der Auswertung als Grundlage für die kommende Halbjahresvereinbarung zu verwenden. Aus Sicht der Sozialverwaltung ist durch dieses Vorgehen ein fachgerechter Ansatz einer fortlaufenden und wirkungsvollen Steuerung gegeben.

Im Januar dieses Jahres wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen der Systeme Schule und Jugendhilfe eingerichtet, mit dem Ziel, das Angebot Sozialarbeit an Schulen strukturell und inhaltlich weiterzuentwickeln. So ist u.a. vorgesehen, für die Zukunft ein Konzept für das Fachcontrolling/Berichtswesen zu erarbeiten, in dem der praktizierte Ansatz der Steuerung einzubetten wäre. Mit Ergebnissen ist Ende kommenden Jahres zu rechnen.

Zu Punkt 4.

Die Höhe der städtischen Fördermittel, die für das Angebot Sozialarbeit an Schulen ausbezahlt wurden, betrug bzw. beträgt im Jahr

· 2005 = 643.300€
· 2006 = 728.700€
· 2007 = 688.500€
Die Verringerung der Fördersumme für das Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006 erklärt sich durch Änderung der Fördersystematik.




Dr. Wolfgang Schuster