Stellungnahme zum Antrag
596/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/08/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: St 6122-20.21



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Zeeb Jürgen (Freie Wähler), Föll Michael (CDU), Hill Philipp (CDU)
Datum
    09/19/2000
Betreff
    Entwicklungsabsichten für das Gebiet Weilimdorf 3 "Löwen - Süd"
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.:
Das geltende Planungsrecht auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ermöglicht in dem beschriebenen Bereich grundsätzlich eine Wohnbebauung nach Maßgabe der Planfestsetzungen. Auf zentralen Flächen an der Raithstraße sind jedoch hauptsächlich Stellplätze zulässig. Soweit in einzelnen Bereichen kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt, regelt sich die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Einzelfall nach § 34 Baugesetzbuch.

Zu 2. und 3.:
Die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes gemäß §§ 136 ff. Baugesetzbuch bedarf insbesondere eines Satzungsbeschlusses durch die Gemeinde; dabei wird regelmäßig auch die Aufnahme in ein Bund-Länder- oder Landesförderprogramm angestrebt. Mit seinem Beschluss vom 25.07.2000 (GRDrs 658/2000) hat der zuständige Ausschuss für Umwelt und Technik eine Prioritätensetzung für die Förderanmeldung vorgenommen; dabei wurde das Gebiet Weilimdorf 3 – Löwen Süd –nicht den prioritären Verfahren zugeordnet.

Das Verfahren Weilimdorf 2 befindet sich derzeit in der Abrechnung. Wir gehen davon aus, dass dabei Fördermittel übrig bleiben. Diese könnten, vorbehaltlich der Zustimmung der Förderstellen und des Gemeinderats, zur Finanzierung des Verfahrens eingesetzt werden.







Dr. Wolfgang Schuster