Stellungnahme zum Antrag
42/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/30/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8212-02.0



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    02/01/2005
Betreff
    Alternativen zu Hochbahnsteigen der SSB
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Der Bau von Hochbahnsteigen an allen Stadtbahnhaltestellen dient der Barrierefreiheit öffentlicher Verkehrsmittel nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vom Mai 2002. Von den 196 Haltestellen im SSB Schienennetz haben fast alle Hochbahnsteige. Nach derzeitiger Beschlusslage des UTA stehen nur noch aus die Pläne für die Haltestellen Vaihingen Schillerplatz, Badstraße, Ebitzweg (als Ersatz für U 13 auf dem Augsburger Platz), Mittnachtstraße und Nordbahnhof.

Die Planung der Bahnsteige erfolgt keineswegs nur unter rein betrieblichen oder finanziellen Gesichtspunkten. Vielmehr werden Fragen des Städtebaus und der Verkehrssicherheit ganz wesentlich einbezogen.

Aus den erst vor kurzer Zeit beschlossenen Vorlagen zum Bau der Haltestellen der Linie U 4 (GRDrs 713/2004, 979/2004) oder der umfangreichen städtischen Begleitung zu den Haltestellen der U 15 (GRDrs 982/2003) geht hervor, dass die SSB schon seither in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung einvernehmliche Lösungen erarbeitet. Dazu gehören im Einzelfall die Unfallschwerpunkts - Kommission unter Leitung des Amts für öffentliche Ordnung, die Einbeziehung von Bürgern, Architekten, Städteplanern oder auch Geschäftsleuten. Alternativen und Varianten sind ein selbstverständliches Planungsinstrument.

Innerhalb der Stadtverwaltung sind insbesondere Fachleute vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Tiefbauamt, und Garten- und Friedhofsamt in den Planungsprozess eingebunden.

Die grundsätzliche Entscheidung zur Umstellung auf die Stadtbahn wurde in einer Zeit getroffen als technische Alternativen in Form von Niederflurfahrzeugen praktisch nicht zur Verfügung standen. Auch die derzeit auf dem Markt zur Verfügung stehenden Fahrzeuge könnten insbesondere wegen der Anforderungen an die Bremsleistung auf den langen Steigungsstrecken des Stuttgarter Stadtbahnnetzes keine Betriebserlaubnis erhalten. Aus stadtgestalterischer Sicht bereitet die Realisierung der Hochbahnsteige vielfach Probleme. Deshalb wird bei den noch ausstehenden Hochbahnsteiganlagen auf eine gute stadtgestalterische Einbindung in das Umfeld geachtet. Hierfür müssen ggf. auch gestalterisch bedingte Mehrkosten in Kauf genommen werden.

Die zusätzliche Beauftragung einer unabhängigen Stelle ist praktisch problematisch, weil für eine planerische Begleitung umfangreiche Sachkenntnisse vorausgesetzt werden müssen.

Auf die Beantwortung des Antrags ist in der GRDrs 348/2005 hingewiesen. In der Beratung des UTA am 21.06.05 werden noch offene Fragen beantwortet.





Dr. Wolfgang Schuster