Stellungnahme zum Antrag
344/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/23/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4002



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/07/2006
Betreff
    Wohnkosten für Langzeitarbeitslose
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


1. Wie beurteilt die Landeshauptstadt die neue Regelung ?

Am 08. Dezember hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des SGB II beschlossen. Darin ist die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft ab 2007 geregelt. Entsprechend der Stellungnahme des Bundesrates sieht das o.g. Gesetz für Baden-Württemberg eine Bundesbeteiligung von 35,2% vor. Die übrigen Bundesländer, mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz (Bundesbeteiligung 41,2%), erhalten eine Bundesbeteiligung von 31,2%. Mit der erhöhten Bundesbeteiligung für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz soll gewährleistet werden, dass die Gesamtheit der Kommunen in den Ländern jeweils gleichmäßig an der bundesweiten Entlastung partizipiert.

Die LHS begrüßt grundsätzlich die für Baden-Württemberg geltende Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von 29,1 auf 35,2 % für das Jahr 2007. Um zu gewährleisten, dass die ursprünglich zugesagte Gesamtentlastung der Kommunen von 2,5 Mrd. EUR erreicht wird, wäre jedoch eine Beteiligung des Bundes in Höhe von 5,7 Mrd. EUR erforderlich. Die jetzt vom Bundestag beschlossenen Beteiligungsquoten ab 2007 entsprechen einem Gesamtbetrag von 4,3 Mrd. EUR. Die gesetzlich zugesagte Gesamtentlastung wird damit nicht erreicht. Nach den Vorstellungen des Bundes war weiter vorgesehen, 1,5 Mrd. EUR der Entlastung für den Ausbau der Kinderbetreuung einzusetzen. Die Landeshauptstadt hat hier in den vergangenen Jahren ihren Beitrag mehr als geleistet. Die laufenden Aufwendungen im Bereich Kinderbetreuung haben sich von 95,3 Mio. EUR im Jahr 2000 auf 156,8 Mio. EUR im Jahr 2006 erhöht. Die Bundesbeteiligung dient zur Deckung dieser dauerhaften und auch künftig zu finanzierenden Aufwendungen im Bereich Kinderbetreuung.
Die Verteilung der Bundesbeteiligung innerhalb Baden-Württembergs steht allerdings noch nicht fest. Insoweit kann die Verwaltung derzeit nicht beziffern, mit welchen Einnahmen in 2007 zu rechnen sein wird.

2. Wieviel Wohngeld hätte der Stadt bisher überwiesen werden müssen und wieviel wurde tatsächlich ausbezahlt?

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AGSGBII) vom 1. Dezember 2005 hat das Land Baden-Württem-berg das Verfahren zur Weitergabe der Entlastung des Landes geregelt und zudem festgelegt, dass das Land nur seine Nettoentlastung an die Stadt- und Landkreise weitergibt:

Wohngeldentlastung des Landes 05 = 139,6 Mio. EUR
(Wenigerausgaben gegenüber 2004)

Belastung des Landes durch Mindereinnahmen = - 99,0 Mio. EUR
wegen der Bundessonderergänzungszuweisung Ost

Nettoentlastung des Landes = 40,6 Mio. EUR

Diese Nettoentlastung wird nach dem Anteil der Ausgaben für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II an die Kommunen verteilt.

Im Jahr 2005 betrug der Stuttgarter Anteil an den baden-württembergischen Gesamtausgaben für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II 9,87 Prozent. Somit hat sich für das Jahr 2005 ein Wohngeldanteil von 4.005.469,36 EUR ergeben, der vom Land auch tatsächlich erstattet wurde. Für das Jahr 2006 wurde bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von 90 % des Vorjahresbetrages, d.h. 3.604.946,72 EUR, an die Stadt überwiesen. Die endgültige Abrechnung für das Jahr 2006 erfolgt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2007.

Es wurde somit bislang der Landeshauptstadt der gesetzlich festgelegte Anteil an der Wohngeldentlastung ausgezahlt.

Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer ungeschmälerten Weitergabe der Wohngeldentlastung durch das Land bleibt dessen ungeachtet weiterhin bestehen. Bei einer Verteilung der vollen Wohngeldentlastung des Landes auf die Stadt- und Landkreise würde sich für Stuttgart ein Erstattungsbetrag von ca. 13,7 Mio. EUR (9,87% von 139,6 Mio. EUR) ergeben.


3. Wie begründet das Land seine bisherige Verfahrensweise?

In Artikel 30 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") wurde geregelt, dass die neuen Bundesländer zur Abmilderung der besonderen Belastungen durch die dortige hohe Arbeitslosigkeit eine sog. Sonder-Bundesergänzungszuweisung in Höhe von 1 Mrd. EUR erhalten. Diese Sonder-Bundesergänzungszuweisung mindert den Länderanteil an der Umsatzsteuer und belastet so das Land Baden-Württemberg unter Berücksichtigung des kommunalen Finanzausgleichs mit 99 Mio. EUR.
Die kommunalen Spitzenverbände haben bei der Anhörung im Gesetzgebungsverfahren dieser Vorgehensweise des Landes wiederholt vehement widersprochen.


4. Ist damit zu rechnen, dass künftig das der Stadt zustehende Wohngeld tatsächlich zur Auszahlung kommt ?

Wie unter Ziffer 2 bereits ausgeführt, erhält die Landeshauptstadt schon jetzt den ihr derzeit gesetzlich zustehenden Teil an der Wohngeldentlastung. Städte- und Landkreistag sind jedoch weiterhin bemüht, auf Landesebene eine für die Kommunen günstigere Regelung der Wohngeldweiterleitung zu erreichen. Nachdem jedoch auf Bundesebene im Zuge der Neuregelung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft beschlossen wurde, die Bundes-Sonderergänzungszuweisungen für die ostdeutschen Länder bis zum Jahr 2010 zu verlängern, ist mit einer Verbesserung auf Landesebene vor 2011 vermutlich nicht zu rechnen.







Dr. Wolfgang Schuster