Stellungnahme zum Antrag
590/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/28/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6522-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/18/2000
Betreff
    Fehlbelegungsabgabe - weitergehende Vorschläge zur Änderung des Landesgesetzes
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Nachdem der Gemeinderat dem Antrag der CDU-Fraktion am 5. Oktober 2000 zugestimmt hatte, hat die Verwaltung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um den unter Ziffer 2 des Antrags erbetenen Kriterienkatalog zu erstellen, auf dessen Grundlage über die Aussetzung der Fehlbelegungsabgabe für einzelne Wohngebiete, Siedlungen und/oder Stadtteile entschieden werden kann. Die zwischenzeitlich aufgestellten Kriterien ließen sich allerdings nur für Stadtviertel, nicht aber für einzelne Wohngebiete und Siedlungen ermitteln, da die Verwaltung über entsprechende Daten lediglich auf Stadtteilviertel verfügt. Für einzelne Wohngebiete und Siedlungen, die nicht zu einem der die Kriterien erfüllenden Stadtteile gehören, hätte daher nicht über eine Aussetzung der Fehlbelegungsabgabe entschieden werden können, selbst wenn diese unter die Kriterien gefallen wären.

Das hätte zur Folge gehabt, daß Wohnungen in solchen Gebieten mangels vorhandener Daten weiter zur Fehlbelegungsabgabe herangezogen worden wären. Hierbei handelt es sich um Quartiere, in denen knapp 60 % der noch gebundenen Sozialwohnungen liegen, auch wenn diese nur teilweise zur Fehlbelegungsabgabe herangezogen werden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, daß Fehlbeleger, die nicht in einem der fraglichen, die Kriterien erfüllenden Stadtteile wohnen, gegen die Stadt auf Aussetzung der Fehlbelegungsabgabe klagen. Auf Grund des damit verbundenen rechtlichen Risikos empfiehlt die Verwaltung, Ziffer 2 des Antrags nicht weiter zu verfolgen.





Dr. Wolfgang Schuster