Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/09/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6200 -00
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Dr. Löffler Reinhard (CDU), Hill Philipp (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU)
Datum
01/22/2008
Betreff
EU-Grünbuch zur Stadtverkehrspolitik
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1. Welche Position nimmt die Verwaltung zu den Themenvorschlägen der EU in ihrem Grünbuch zur Stadtverkehrspolitik ein und welche Auswirkungen wird dies auf Landeshauptstadt Stuttgart haben?
In meiner Eigenschaft als Sprecher des Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) für urbane Mobilität habe ich die als Anlage beigefügte Stellungnahme an die EU-Kommission übersandt. Das Papier wurde gemeinsam mit dem Expertenkreis für das Städtenetzwerk „Cities for Mobility“ (Vertreter aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft) ausgearbeitet. Maßgeblich ist die englische Textfassung; der besseren Lesbarkeit wegen habe ich die letzte deutschsprachige Entwurfsfassung der Stellungnahme ebenfalls beigefügt.
Die Themenvorschläge der EU-Kommission entsprechen weitgehend dem vom Gemeinderat verabschiedeten Verkehrsentwicklungskonzept 2020. Die Stadt begrüßt deshalb im Wesentlichen die Leitbilder und Ziele des Grünbuchs. Auf der anderen Seite hat die Stadt in ihrer Stellungnahme an die EU-Kommission auf das Subsidiaritätsprinzip hingewiesen und vor dirigistischen Maßnahmen gewarnt.
Das Grünbuch ist die Grundlage für einen Aktionsplan der EU, der zurzeit erstellt wird. Zu möglichen Auswirkungen ist deshalb noch keine Stellungnahme möglich.
2. In welchen Bereichen sieht die Landeshauptstadt Stuttgart einen Regelungsbedarf auf europäischer Ebene?
Wir sehen insbesondere einen Bedarf in
§ der Weiterentwicklung der europäischen Sicherheitsnormen für Fahrzeuge,
§ der Weiterentwicklung der Richtlinien für die Emissionen und Immissionen von Schadstoffen und Lärm im motorisierten Verkehr und
§ der Schaffung eines Wettbewerbsrahmens für den Öffentlichen Personennahverkehr, der den Kommunen unter anderem die Wahlfreiheit bei der Vergabe von Verkehrsleistungen eröffnet.
3. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass der von der Kommission gesehene Handlungsbedarf einen Mehrwert gegenüber den städtischen oder regionalen Initiativen schaffen kann?
Der Mehrwert kann insbesondere in der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für internationale Projekte und Programme für Städte und wissenschaftliche Einrichtungen liegen. Von solchen Projekten kann die Stadt Stuttgart in erheblichem Umfang profitieren.
4. Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass die im Grünbuch avisierten Regelungen zur Stadtverkehrspolitik eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips darstellen und wie positioniert sich die Landeshauptstadt Stuttgart hierzu?
Die Verwaltung sieht in der Tat eine Gefahr für das Subsidiaritätsprinzip und steht in dieser Auffassung in einer Reihe mit dem Deutschen Städtetag, dem Verband der Verkehrsunternehmer und vielen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen im Europarat, die hunderte von Änderungswünschen geäußert haben. Wir haben der EU-Kommission daher auch unsere aktive Mitarbeit an der Umsetzung des künftigen Aktionsplans angeboten.
Vor diesem Hintergrund halte ich auch eine enge Kooperation der Städte in Fragen der Mobilität für dringlich. Im Rahmen des Netzwerkes „Cities for Mobility“ haben wir dazu einige zentrale Themencluster definiert. Erste konkrete Ergebnisse und Lösungswege wurden zuletzt beim zweiten Weltkongress des Netzwerkes vom 1. bis 4. Juni diesen Jahres vorgestellt und diskutiert.
Ich halte es für eine wichtige Aufgabe der Städte, ihre kommunalen Bedürfnisse und Problemstellungen zu verdeutlichen und gegenüber den internationalen Organisationen zu formulieren. Wir bieten mit unserem Netzwerk Cities for Mobility an, hier nach unseren Kräften und Möglichkeiten mitzuhelfen, internationale und europäische Aktionspläne und Projekte auf die kommunale Ebene herunter zu brechen. Deshalb habe ich auch im Auftrag des Weltverbands der Städte UCLG ein Komitee für urbane Mobilität gebildet, das unter meiner Leitung diese Fragen gegenüber den Vereinten Nationen vertreten soll. Die UCLG vertritt über die Hälfte der Weltbevölkerung in insgesamt 170.000 Städten.
5. Sieht es die Landeshauptstadt Stuttgart für sinnvoll an, weitere Maßnahmen in der Stadtverkehrspolitik voranzutreiben, bevor nicht die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation des Grünbuchs vorliegen?
Wir haben in unserer Stellungnahme mehrfach auf die kommunale Zuständigkeit bei der Bewältigung von Mobilitätsaufgaben hingewiesen. In diesem Sinne wird die Landeshauptstadt Stuttgart auch weiterhin die in ihrem Verkehrsentwicklungskonzept enthaltenen Ziele umsetzen und die dafür erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten. Konkret geht es in den nächsten Monaten vor allem um das Parkraummanagement, das Hauptstraßennetz und den Ausbau des Radverkehrs.