Beantwortung zur Anfrage
46/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/12/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1515-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Abt Gisela (SPD), Thurner Robert (SPD)
Datum
    01/31/2001
Betreff
    Sind die Luftverhältnisse in Stuttgart verfassungswidrig?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu Punkt 1:

Dem Gesundheitsamt liegen keine Erkenntnisse über außenluftbedingte Krebsfälle vor.

Bevölkerungsbezogene epidemiologische Daten über krebsbedingte Todesfälle liegen derzeit nur über die Todesursachenstatistik des Statistischen Landesamtes vor. Danach starben 1998 in Stuttgart insgesamt 1471 Menschen an Krebs. Hierbei handelt es sich jedoch nicht nur um durch Außenluftschadstoffe bedingte Fälle. Der Einfluss der Außenluftbelastung auf die Krebsentstehung ist nur schwer aufzudecken, da Lebensstil und berufsbedingte Faktoren einen wesentlich größeren Einfluss auf die Krebsentstehung haben. Wie dem Gesundheitsbericht für Deutschland 1998 zu entnehmen ist, wird der Einfluss der Luftschadstoffe auf die Krebssterblichkeit mit ca. 2 % beziffert.

Tumorlokalisation für krebserzeugende Luftschadstoffe sind am wahrscheinlichsten die Atemwege, das lymphatische und das blutbildende Gewebe. An derartigen Tumoren starben insgesamt 374 Menschen im Jahre 1998 in Stuttgart. Da jedoch Städte oder Regionen nicht eine gleiche Alters- und Geschlechterverteilung besitzen, ist es üblich, derartige absolute Zahlen auf eine Standardbevölkerung umzurechnen. Diese Vergleichsbevölkerung entspricht nicht exakt den realen Bevölkerungsverhältnissen, sie gewährleistet aber eine Vergleichbarkeit. Bei einer derartigen Umrechung ergeben sich für Stuttgart 126,4 Todesfälle pro 100.000 Einwohner. Hierbei handelt es sich jedoch um die Gesamtzahl der Personen, die an Krebserkrankungen der Atemwege, des lymphatischen und des blutbildenden Gewebes verstarben und nicht um die durch Außenluftschadstoffe bedingten Fälle. Diese würden, Expertenschätzungen zugrunde gelegt, ca. 2 %, d. h. ca. 2,5 Fälle pro 100.000 Einwohner betragen.

Diese Erkenntnisse lassen eine Aussage über eine mögliche Verfassungswidrigkeit nicht zu. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat sich bisher nicht zur Verfassungswidrigkeit von Außenluftschadstoffkonzentrationen oder dadurch verursachte Krebsfälle geäußert. Prof. Dr. Salzwedel stellt hypothetische Überlegungen an, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte, die wenig belastbar sind.


Zu Punkt 2:

Ein gehäuftes Auftreten von außenluftbedingten Krebsfällen lässt sich aus der Todesursachenstatistik des Statistischen Landesamtes für Stuttgart nicht ableiten.

Die Stadt Stuttgart ist bemüht, im Rahmen der Vorsorge die Belastung der Luft mit Schadstoffen und somit das mögliche Krebsrisiko durch Außenluftschadstoffe weiter zu reduzieren.