Beantwortung zur Anfrage
640/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/23/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 46 25 - 01



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    10/16/2000
Betreff
    Politische Parteien im Jugendhaus Mitte
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Selbstverständlich werden von der Stadt ausschließlich Organisationen oder Einrichtungen gefördert, die sich an Recht und Gesetz halten. Dies trifft auch auf den Stuttgarter Jugendhaus e.V. zu.

Zu 1. und 2.:

Der Stuttgarter Jugendhaus e.V. vermietet Räumlichkeiten nur an demokratische Jugendorganisationen. Verbotenen Organisationen werden keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

Der SAV werden aufgrund ihres inhaltlichen Auftretens in der Vergangenheit seit längerer Zeit keine Räumlichkeiten im Jugendhaus e.V. mehr vermietet.

Zu 3.:

Wenn der Jugendhaus e.V. bzw. seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon Kenntnis erlangen, dass in ihren Räumen Straftaten abgesprochen werden, wird dies durch geeignete Maßnahmen sofort unterbunden.






Dr. Wolfgang Schuster