Stellungnahme zum Antrag
541/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/26/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8201-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Löffler Reinhard (CDU), Hill Philipp (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU)
Datum
    08/07/2000
Betreff
    1. ÖPNV im Stadtteil Weilimdorf-Wolfbusch
    2. Busverbindung Botnang-Büsnau-Universität Stuttgart Vaihingen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die VVS GmbH hat zum Antrag folgende Stellungnahme übermittelt:

Zu 1: Der Stadtteil Wolfbusch ist im wesentlichen über die Stadtbahnlinien U6 und U13 an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs angebunden. Am östlichen Gebietsrand sowie für den Neuen Friedhof kann der angestrebte Maximalwert für die Fußwegentfernung zur nächstgelegenen Stadtbahnhaltestelle jedoch nicht eingehalten werden. Dieses ÖV-Erschließungsdefizit hat bereits vor Jahren ein privates Verkehrsunternehmen veranlasst, dort auf eigenes Risiko einen Ergänzungsverkehr mit einem Kleinbus anzubieten. Dieser Busverkehr beschränkt sich auf unterschiedliche Tageszeiten an Werktagen und ist nicht in den VVS-Tarif einbezogen. Das ÖV-Angebot im östlichen Wolfbusch entspricht insoweit nicht dem im Stadtgebiet angestrebten Standard. Im Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Stuttgart wird daher vorgeschlagen, diese Kleinbuslinie in das VVS-Verkehrsnetz zu integrieren und das Fahrtenangebot auszuweiten.

Das private Verkehrsunternehmen ist grundsätzlich bereit, sein Busangebot nach den Wünschen der Landeshauptstadt Stuttgart auszugestalten. Dies würde allerdings voraussetzen, dass die Landeshauptstadt als Besteller von Verkehrsleistungen auftritt und dem Unternehmen den nicht durch Tarifeinnahmen zu deckenden Betriebsaufwand ausgleicht. Entsprechende Mittel sind im städtischen Haushalt bislang jedoch nicht vorgesehen.


Zu 2: Der Wunsch nach einer Verlängerung der Buslinie 91 bis zur Universität Vaihingen ist schon mehrfach vorgetragen und von der Verwaltung geprüft worden, zuletzt im Rahmen der Beantwortung des GR-Antrags 381/1998. Aufgrund des zu erwartenden sehr ungünstigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Nutzen haben Stadtverwaltung und SSB die Einrichtung der Verbindung seinerzeit ablehnen müssen.

Auch die zusätzliche Berücksichtigung der geplanten Siedlungsmaßnahmen sowie des sehr bescheidenen Verkehrsaufkommens zwischen Botnang und Büsnau führt nicht zu einer substanziell anderen Bewertung der Linienverlängerung. Einkaufsmöglichkeiten und sonstige infrastrukturelle Einrichtungen sind z. T. bereits in den Stadtbezirken vor-handen, zudem können weitere Einrichtungen in der Stuttgarter Innenstadt mit öffentli-chen Verkehrsmitteln gut erreicht werden. Für die direkte Anbindung anderer zentraler Bereiche wird deshalb kein dringender Bedarf gesehen.

Wegen des geringen Nutzens einer möglichen Verlängerung der Buslinie 91 bis in den Stadtbezirk Vaihingen ist auch davon abgesehen worden, diese Maßnahme in den Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Stuttgart aufzunehmen. Zur besseren ÖV-Erschließung der ausschließlich von der Linie 91 bedienten Siedlungsflächen wird hier vielmehr einer Verstetigung und Verdichtung des Fahrtenangebots im Rahmen der bestehenden Linienführung Priorität zugeordnet.

Dr. Wolfgang Schuster