Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/31/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Heinz Elisabeth (CDU), Hill Philipp (CDU)
Datum
04/08/2005
Betreff
Erweiterung der Bibliothek in Feuerbach
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die der Stadt von der evangelischen Kirchengemeinde zum Kauf angebotene, ehemalige Pfarrwohnung wurde inzwischen durch das Hochbauamt auf ihre Eignung als Erweiterung der Stadtteilbücherei überprüft und die voraussichtlich anfallenden Umbaukosten ermittelt, das Stadtmessungsamt hat eine Verkehrswertermittlung vorgenommen. Auf der Grundlage dieser Erhebungen hat das Referat WFB dem Erwerb der Wohnung durch das Amt für Liegenschaften und Wohnen und dem Umbau zur Erweiterung der Stadtteilbücherei grundsätzlich zugestimmt. Die notwendigen Umbau- und Einrichtungskosten wurden zur Wunschliste zum Haushaltsplanentwurf 06/07 angemeldet.
Entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz müssen allerdings alle der ca. 36 Wohnungseigentümer inklusive der Gläubiger der Wohnanlage Burgenlandzentrum der geplanten Nutzungsänderung der Wohnung hin zu einer Erweiterungsfläche der Bücherei zustimmen. Diese Zustimmung muss notariell beurkundet werden, ebenso muss die Teilungserklärung für die Wohnanlage Burgenlandzentrum in notarieller Form geändert werden.
Die evangelische Kirchengemeinde Feuerbach wird deshalb in Abstimmung mit der Hausverwaltung und den beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung in einem ersten Schritt alle Teileigentümer anschreiben, von ihrer Verkaufsabsicht unterrichten und
auf einem vorbereiteten Rückantwortschreiben um ihre grundsätzliche Zustimmung bitten. Erst nach Vorliegen des Ergebnisses dieser Umfrage und eventuell notwendiger Gespräche mit einzelnen Eigentümern, dies wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause abschließend möglich sein, ist es sinnvoll, mit der notariellen Abwicklung (Änderung der Teilungserklärung, Zustimmung zur geplanten Nutzungsänderung und der baulichen Veränderungen, Zustimmung der Gläubigerbanken etc.) zu beginnen.