Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/13/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3300-01
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER)
Datum
08/18/2004
Betreff
Courage zeigen: Schluß mit der Schlechtschreibreform
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Mit Rundschreiben Nr. 030/1998 vom 10. Dezember 1998 wurde u.a. die Regelung getroffen, dass bei der Stadtverwaltung Stuttgart ab dem 1. Januar 1999 die Regeln für Rechtschreibung und Zeichensetzung nach der Gemeinsamen Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vom 1. Juli 1996 (Bundesanzeiger Nr. 205a vom 31. Oktober 1996) angewandt werden.
Bis zum 31. Juli 2005 gilt im internen und externen Schriftverkehr sowie bei Veröffentlichungen aller Art die “alte” Schreibweise nicht als falsch. Allerdings ist innerhalb eines Schriftstücks bzw. innerhalb einer Publikation einheitlich zu verfahren.
Diese Verfahrensweise hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Die Verwaltung sieht derzeit keine Veranlassung, vom bisherigen Vorgehen abzuweichen. Sie wird die Entwicklung aber beobachten und ggfs. das weitere Vorgehen in den Gremien des Deutschen Städtetags abstimmen.