Beantwortung zur Anfrage
153/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/14/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6116-15



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    04/28/2008
Betreff
    Bebauung Honigwiesen, Stuttgart-Vaihingen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die in den Gremien der Stadt Stuttgart ausführlich geführte Diskussion über die so genannte “Wohnbauprüflisten“ aus den Jahren 2006/2007, hat im Bereich Katzenbachstraße in Stuttgart-Vaihingen zu den im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses durch den Ausschuss für Umwelt und Technik am 29. April 2008 beschlossenen Wohnbauflächen südlich und nördlich der Katzenbachstraße geführt.

Die Flächen befinden sich in Randlage zu den bestehenden Siedlungsflächen von Vaihingen. Die städtebauliche Konzeption sieht daher eine maßvolle Wohnbebauung mit Doppel- und Reihenhäusern vor (siehe GRDrs 570/2007). Auf die Fläche der
ehemaligen Asylbewerberunterkünfte entfallen von den prognostizierten Wohneinheiten (WE) etwa acht bis zehn WE.

Diese acht bis zehn WE wären in der nördlichen Wohnbaufläche zusätzlich realisierbar, wenn dort die Dichte entsprechend erhöht würde. Dies würde für den vorliegenden Fall bedeuten, dass die zulässige Höhe bzw. die Zahl der Vollgeschosse für einen Teilbereich über die bisher geplanten zwei Vollgeschosse mit Dach, hinaus erhöht werden müsste.

Dies ist städtebaulich nicht gewünscht und vertretbar, da es sich um eine typische Siedlungsrandlage im Übergang zur freien Landschaft handelt und der Gemeinderat in vergleichbaren Fällen, z. B. Bebauungsplan Honigwiesenstraße (Vai 245), die gleiche städtebauliche Auffassung vertritt.

Eine Erweiterung der geplanten Wohnbaufläche nach Westen zum Ausgleich der acht bis zehn WE würde zu einer Verschärfung der bestehenden Lärmproblematik führen und ist deshalb abzulehnen.


Etwa die Hälfte der Flächen nördlich der Katzenbachstraße befindet sich im Besitz der Stadt, jedoch nicht als durchgehende bzw. zusammenhängende Fläche.

Für den Vollzug des Bebauungsplans „Katzenbachstraße“ (Vai 249) ist ein separates Umlegungsverfahren notwendig. Erst im Zuge der Verhandlungen zu diesem Verfahren wird auch die ‚Verkaufswilligkeit’ der Eigentümer abschließend festgestellt.
Das Ergebnis des Bebauungsplanverfahrens ist davon unberührt. Gegenüber dem jetzigen Grundstückswert findet durch den geplanten Wohnungsbau allerdings eine deutliche Aufwertung statt.







Dr. Wolfgang Schuster