Anlagen: Text der Anfrage Zu Punkt 1 Das Grundstück ist im Besitz und im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart, Fläche 45,16 ar. Zu Punkt 2 Es liegt noch kein Bauantrag vor. Der Verfahrensstand ist, dass im Rehabilitationskoordinierungsausschuss des Sozialministeriums am 6. Dezember 2001 sowohl der Bedarf bestätigt, als auch die Konzeption des Trägers als förderwürdig anerkannt wurde. Zu Punkt 3 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Ca 244 Einsteinstraße Bad Cannstatt Ca 1994/011 sieht zwei Erschließungsstraßen vor: Die Luise-Duttenhofer-Straße von der südlichen Wohnerschließungsseite aus und den Ida-Kerkovius-Weg von der nördlichen, direkt von der Steinhaldenstraße angebundenen, wohnabgewandten Seite. Beide Erschließungsstraßen sind rechtlich gleichgestellt. In der Begründung zum Bebauungsplan heißt es allerdings auch: “... die Erschließung soll überwiegend von der Steinhaldenstraße über den Ida-Kerkovius-Weg erfolgen.” Auf Anregung der Bürger wurde die Verkehrserschließung vom Architekt überarbeitet und erfolgt nun komplett über den Ida-Kerkovius-Weg. Zu Punkt 4 Der Bebauungsplan legt für das betreffende Grundstück Fläche für den Gemeinbedarf (GB) nach § 9 (1) 5 BauGB - Wohn-, Pflege- und Förderstätte für schwerbehinderte Erwachsene - fest. Angrenzend an dieses Grundstück ist Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt. Die medizinisch-psychotherapeutische Ambulanz hat hier eine untergeordnete Funktion. Dr. Wolfgang Schuster