Stellungnahme zum Antrag
621/2000
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
01/19/2001
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 3155-00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Fahrion Joachim (Freie Wähler), Kauderer Robert (Freie Wähler)
Datum
10/05/2000
Betreff
Dachsanierung des Gebäudes Panoramastraße 15 in Stgt-Nord (Lyceum-Club Stuttgart)
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Durch notariellen Vertrag vom 17.11.1952 wurde das städtische Grundstück Flst. 8690/1 Panoramastraße -: 29 a 56 qm, überbaut mit Gebäude 15 Panoramastraße, dem Verein deutscher Frauen-Club Stuttgart e. V. für 99 Jahre auf Erbbaurechtsbasis zum jährlichen Erbbauzins von 2.400,00 DM überlassen. Unter Berücksichtigung der vertraglichen Anpassungsmöglichkeiten entrichtet der Verein, nun Internationaler Lyceum-Club Stuttgart e. V., heute einen jährlichen Erbbauzins von 8.564,74 DM. Dieser Erbbauzins ist auch heute noch äußerst günstig und somit einer weiteren Subvention nicht zugänglich.
Die städtische Schulverwaltung unterhält und bezuschusst keine Schüler- oder Studentenwohnheime. Dies ist keine Aufgabe des kommunalen Schulträgers. Unabhängig davon stehen für die Förderung über Baukostenzuschüsse an nicht in der Trägerschaft der Stadt stehende Schulen oder Einrichtungen, welche dem Bildungsbereich zuzuordnen wären, im Doppelhaushalt 2000/2001 keinerlei Mittel zur Verfügung.
Nur staatlich anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft (Privatschulen), begrenzt auf den allgemeinbildenden Bereich und Sonderschulen erhalten auf der Grundlage der in Stuttgart wohnenden Schüler/innen Zuwendungen zu den laufenden sächlichen Aufwendungen. Die Finanzierung erfolgt über den Einzelplan 2 (Schulen). Der Grund für diese finanzielle Förderung ist, dass von diesen Schulen Pflichtaufgaben des Schulträgers Stadt Stuttgart wahrgenommen werden. Für die rd. 5.700 Schüler, die derartige Einrichtungen besuchen, muss die Stadt selbst keinen Schulraum vorhalten.
Auch an diese Einrichtungen werden keine Baukostenzuschüsse mehr bezahlt. Da die Bautätigkeit dieser Einrichtungen stark nachließ, wurden 1988 die bis dahin geleisteten Baukostenzuschüsse in die oben beschriebenen laufenden Sachkostenzuschüsse umgewandelt.
Mit einem Baukostenzuschuss an den Lyceum-Club Stuttgart würde ein Präzedenzfall geschaffen mit weitreichenden finanziellen Folgen angesichts der Vielzahl von Einrichtungen in freier Trägerschaft, so z. B. auch im Bereich der beruflichen Schulen. Dem Antrag auf einen Zuschuss von 50 % der entstehenden Baukosten kann daher nicht entsprochen werden.
Dr. Wolfgang Schuster