Im Rahmen der Behandlung des Tagesordnungspunktes „Wartezeiten an Lichtsignalanlagen“ im Ausschuss für Umwelt und Technik am 04.03.2008 hat die Stadtverwaltung zugesagt, im Herbst des Jahres einen schriftlichen Zwischenbericht über die Prüfung von Standorten für den Grünpfeil abzugeben. Die beteiligten Ämter haben die hierfür erforderlichen Arbeiten aufgenommen.
Die verkehrsrechtlichen Bestimmungen erlauben den Einsatz des Grünpfeils nur bei sicherer Verkehrslage. Wenn z. B. dem entgegenkommenden Verkehr ein gefahrloses Abbiegen nach links signalisiert wird, der Radverkehr auf dem zu kreuzenden Radweg für beide Richtungen zugelassen ist oder häufig lange Fahrzeuge wie Lkw als Rechtsabbieger auftreten, darf er nicht verwendet werden.
An den vorgeschlagenen Kreuzungen Hemminger Straße/Motorstraße und Siemensstraße/Stresemannstraße können daher keine Grünpfeile für das Rechtsabbiegen bei Rot angebracht werden. An der ebenfalls genannten Kreuzung Strümpfelbacher Straße/Schnaiter Straße gibt es nur die Fahrbeziehungen geradeaus und links.