Stellungnahme zum Antrag
634/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/11/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 98 20



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/12/2000
Betreff
    Verwendung der Stiftungsmittel
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Allgemeines

Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat mit Antrag vom 13.10.2000 um Information gebeten, für welche Einzelzwecke Stiftungsmittel eingesetzt werden. In meiner Stellungnahme vom 27.10.2000 habe ich den Bericht für Frühjahr 2001 zugesagt.

Bereits am 28.07.1997 habe ich aufgrund eines mündlichen Antrags der CDU Gemeinderatsfraktion gegenüber dem Gemeinderat über das Thema Stiftungen ausführlich berichtet. Anlässlich des 3. Stuttgarter Stiftungstages, der am 26.11.1999 stattgefunden hat, hat die Verwaltung eine Broschüre zu den Stuttgarter Bürgerstiftungen und den Fonds herausgegeben, die auch die Fraktionen erhalten haben. Die Broschüre enthält Informationen über den Zeitpunkt der Entstehung, die jeweiligen Verwendungszwecke und das Vermögen der einzelnen Stiftungen und Fonds. Auch beim Stiftungstag 2000 waren die Stuttgarter Bürgerstiftungen ein wichtiges Thema. Im Rahmen einer Ausstellung wurde über die Stuttgarter Bürgerstiftungen berichtet. Eine Neuauflage der o.g. Broschüre ist zum Stiftungstag 2001 vorgesehen.

Ich halte den Stiftungsgedanken für sehr wichtig. Stiftungen sind unmittelbarer Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein und bürgerschaftlichem Engagement, das weit in die Zukunft hineinwirkt. Die gemeinwohlstiftende und zweckgebundene Verwendung dieser Stiftungsgelder und ihre Verwaltung durch verschiedene Fachbereiche und Gremien ist ein wichtiges Ziel der Stadt.

2. Bericht

Zum 01.01.2000 bestanden bei der Landeshauptstadt Stuttgart insgesamt 27 rechtlich unselbständige Stiftungen und 26 Fonds (Treuhandvermögen), die von der Stadtkämmerei unter dem Oberbegriff Stuttgarter Bürgerstiftungen verwaltet werden. Diese Stiftungen und Fonds sind überwiegend aus Nachlässen entstanden. Die Verwendungszwecke wurden in den meisten Fällen durch die letztwilligen Verfügungen der Erblasserinnen und Erblasser festgelegt. Oberster Grundsatz bei der Ausschüttung der Stiftungs- und Fondsmittel ist die Erfüllung des letzten Willens der Erblasserinnen und Erblasser, wozu die genaue Einhaltung des festgelegten Verwendungszwecks gehört.

Die im Antrag aufgeführte Höhe der Stiftungsgaben von 2,5 bis 3,0 Mio. DM jährlich ist zutreffend. Es handelt sich hierbei überwiegend um Einzelgaben. Im Jahr 1999 wurden in folgenden Bereichen Stiftungsgaben gewährt:

· Für Bedürftige und in Not
geratene Personen aller Altersstufen 2.560.966,49 DM
· Bildung und Sport 192.596,05 DM
· Förderung der Kunst 38.853,72 DM
· Leibrenten 76.392,00 DM
zusammen 2.868.808,26 DM

Eine der größten Stiftungen, deren Erträge für Einzelgaben verwendet werden, sind die Vereinigten mildtätigen Stiftungen. Diese gehen auf die Bürgerliche Stiftung Bad Cannstatt zurück, die im Jahr 1541 durch Herzog Ulrich von Württemberg errichtet wurde. Im Stiftungsbrief war die Armenpflege als eigentlicher Zweck der Stiftung bezeichnet, es wurden aber auch nähere Bestimmungen über das Begräbniswesen und das Schulwesen getroffen. Seit 1964 lautet der Verwendungszweck: Der Ertrag ist an würdige und bedürftige Bürger (Einwohner) Stuttgarts in Form von Einzelgaben zu verteilen. Im Jahr 1999 wurden Stiftungsgaben in Höhe von 2.083.700,90 DM gewährt.

Im Rahmen des jeweiligen Verwendungszwecks sind bei den Fachämtern, die für die Ausschüttung der Stiftungsmittel zuständig sind, sicherlich in gewissem Umfang Spielräume für Ermessensentscheidungen vorhanden. Andererseits muss aber bei den Stiftungen auch den steuerlichen Belangen Rechnung getragen werden, was zu einer Einschränkung des vorhandenen Spielraums führen kann.

Die Mittelverwendung im investiven Bereich (z.B. für die Projekte der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung und des Altenhilfe-Fonds-Bau) ist in den o.g. Beträgen nicht enthalten. Für investive Zwecke wurden im Jahr 1999 insgesamt 16.378.341,87 DM ausgegeben:

Davon entfallen auf:
· Projekte der Rudolf Schmid und
Hermann Schmid Stiftung 9.537.389,75 DM
· Alten-/Pflegeheime (ohne Schmid-Stiftung) 6.701.897,81 DM
· Kunst und Kultur 120.000.00 DM
· Feuerbacher Friedhof 19.054,31 DM
(der Feuerbacher-Friedhof-Fonds besteht seit 01.0.1.2000 nicht mehr)
zusammen 16.378.341,87 DM

Die finanziell bedeutendste Stiftung ist die Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung, deren Mittel für investive Zwecke eingesetzt werden. Diese Stiftung wurde 1994 aus den Nachlässen der Brüder Rudolf Schmid und Hermann Schmid - Unternehmer aus Stuttgart - mit dem Hauptzweck des Baus von Altenheimen gegründet. Mit den Mitteln der Stiftung wurden bisher die Seniorenwohnanlage “Haus der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung, Rohrer Höhe” und die Kindertagesstätte “Pfennigäcker” gebaut. Als weitere Projekte sind die Mehrgenerationenzentren im Unteren Wannenweg (S-Heslach) und in der Ludwigstraße (S-West) im Bau.

In der Anlage zu diesem Bericht ist für jede Stiftung/Fonds eine Übersicht beigefügt. Daraus sind u.a. Angaben zur Errichtung der Stiftung/Fonds, des Verwendungszwecks, den satzungsmäßigen Ausgaben und des Gesamtvermögens ersichtlich.

Maßgeblich ist das Rechnungsergebnis für das Jahr 1999, da der Rechnungsabschluss für 2000 derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Übersichten werden jährlich fortgeschrieben und können dem Gemeinderat vorgelegt werden.




Dr. Wolfgang Schuster

Anlage zur Stellungnahme vom 11.04.2001

Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Vereinigte mildtätige Stiftungen (Nr. 1)

Stifter: Verschiedene

Errichtet im Jahre: 1968 durch Zusammenlegung verschiedener Stiftungen

Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt

Verwendungszweck laut Satzung:
Der Ertrag ist an würdige und bedürftige Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts in Form von Einzelgaben zu verteilen. Dabei ist der Begriff Bürger im Sinne von Einwohner zu verstehen.

Verwendung im Jahr 1999: 2.083.700,90 DM

Im Jahr 1999 wurden die Mittel in Form von 2.283 Einzelgaben an bedürftige Stuttgarter Bürger und Einwohner vergeben. Die satzungsgemäße Verwendung wurde durch Prüfung der Bedürftigkeit und der konkreten Notlage sichergestellt. Die Gelder wurden für folgende Zwecke verwandt, wobei vor der Entscheidung geprüft wurde, inwieweit der Bedarf durch vorrangige gesetzliche Leistungen befriedigt werden konnte:

Þ Krankheit, Behinderung
Behandlungs- und Therapiekosten, Heil- und Hilfsmittel (z.B. Bandscheibenmatratze, Kurmittel, Zuzahlung Zahnersatz)
Þ Ausbildung, Qualifizierung Arbeitsaufnahme
Hauptschulabschluss, Sprachkurse, EDV-Kurse, Bewerbungskosten, Prüfungsgebühren, Führerschein
Þ Musische Förderung
Instrumente, Unterrichtskosten
Þ Kultur, Freizeit
Fernseher, Vereinsbeiträge, Abonnements, Fahrräder
Þ Pflege- und Betreuungsaufwendungen für alte Menschen Þ Kinderbetreuung, Nachhilfe, Lernmittel
Þ Erholungs- und Ferienmaßnahmen anerkannter Träger der Wohlfahrtspflege
Þ Wohnen
Renovierungs- und Sanierungskosten, Wohnungsausstattung, Umzugskosten, Kaution, Genossenschaftsanteile
Þ Reisekosten zur Regelung persönlicher Angelegenheiten (z.B. Beerdigung)
Þ Rückkehrhilfen
Þ Schuldenregulierung
Þ Sonstiges
Einbürgerungskosten, Rechtsanwalts- und Steuerberatungskosten, Bestattungskosten.
Außerdem wurden aus Stiftungsmitteln 575.858,20 DM als zinslose Darlehen gewährt.


Gesamtvermögen der Stiftung
zum 01.01.2000: 45.314.746,24 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 34.046.491,20 DM
aufgeteilt in 8.237.611,00 DM Grundvermögen
25.808.880,20 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 4.802.745,89 DM
Rücklagen 6.465.509,15 DM

Bemerkungen:
Die Vereinigten mildtätigen Stiftungen gehen auf die Bürgerliche Stiftung Bad Cannstatt zurück, die im Jahr 1541 durch Herzog Ulrich von Württemberg errichtet wurde. In der Präambel des Stiftungsbriefes vom 07.10.1541 war die Armenpflege als eigentlicher Zweck der Stiftung bezeichnet; es wurden aber auch nähere Bestimmungen über das Begräbniswesen und Schulwesen getroffen. Der auf Seite 1 genannte Verwendungszweck wurde für die Bürgerliche Stiftung Bad Cannstatt durch Beschluß des Sozialauschusses vom 21.10.1963 mit Wirkung ab 01.01.1964 festgelegt.

Die Vereinigten mildtätigen Stiftungen bestehen seit 01.01.1968 und sind durch die Zusammenlegung verschiedener Einzelstiftungen, wozu auch die Bürgerliche Stiftung Bad Cannstatt gehörte, entstanden. Grundlage hierfür war der Beschluss des Sozialausschusses vom 16.10.1967. Die Stiftungszwecke der früheren Bürgerlichen Stiftung Bad Cannstatt und der Vereinigten mildtätigen Stiftungen sind identisch.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Stiftung “Zukunft der Jugend” (Nr. 2)




Stifter: Landeshauptstadt Stuttgart (siehe Bemerkungen)

Errichtet im Jahre: 1998


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung:
VA nach Vorberatung im JHA, Vorschläge durch Referat Soziales, Jugend und Gesundheit (Jugendamt).


Verwendungszweck laut Satzung:
Zweck der Stiftung ist insbesondere die Vermeidung und Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit durch innovative Projekte der Jugendförderung.
Der Stiftungszweck kann z.B. durch folgende Maßnahmen erfüllt werden:
- alternative Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten von jungen Menschen für junge Menschen schaffen,
- kontinuierliche Kontakte zu Handwerk und Unternehmen im Stadtteil aufbauen und vermitteln - Servicebüros - usw.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Gesamtvermögen der Stiftung
zum 01.01.2000: 21.784.077,75 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 20.000.000,00 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 1.784.077,75 DM
Rücklagen 0,00 DM


Bemerkungen:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 12.03.1998/18.12.1998 beschlossen, aus dem Veräußerungserlös von Aktien der Neckarwerke Stuttgart AG einen Teilbetrag von 20.000.000,00 DM für die Errichtung einer Stiftung “Zukunft der Jugend” zu verwenden. Das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften hat die Gemeinnützigkeit der Stiftung durch die Ausstellung einer vorläufigen Bescheinigung anerkannt.
Die satzungsgemäße Verwendung der Mittel gestaltete sich aus steuerrechtlichen Gründen sehr schwierig. Um die Gemeinnützigkeit einer Stiftung zu erhalten, ist es erforderlich, dass die Stiftungsmittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Projekte verwendet werden. Außerdem muss die Stiftung selbstlos tätig sein. Dies bedeutet, dass ein eigenwirtschaftlicher Zweck bei einem geförderten Projekt nur eine zweitrangige, beiläufige Begleiterscheinung sein darf und hoheitliche Pflichtaufgaben der Stadt aus den Erträgen der Stiftung nicht unterstützt werden dürfen. Einige der zur Beschlussfassung vorgelegten Projekte lagen im dargestellten steuerlich zulässigen Grenzbereich. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2000/2001 hat deshalb der Gemeinderat den Zielbeschluss gefasst, die Stiftung aufzuheben.
Die Stiftung wurde durch Gemeinderatsbeschluß vom 14.12.2000 zum 31.12.2000 wieder aufgehoben. Die Mitte der Stiftung wurden in den Projektmittelfonds “Zukunft der Jugend“ überführt.


Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Stiftung Kinder- und Jugendakademie (Nr. 3)



Stifter: Land Baden-Württemberg

Errichtet im Jahre: 1999


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Schulverwaltungsamt


Verwendungszweck:
Die Stiftung hat die Aufgabe, im Rahmen der vorhandenen Mittel besonders begabte Kinder und Jugendliche aus dem Raum Stuttgart zu fördern. Innerhalb des Programms zur Förderung besonders befähigter Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg bietet die Kinder- und Jugendakademie Stuttgart schulübergreifende Arbeitsgemeinschaften an. Die Förderangebote sollen Themen umfassen, die sowohl aus dem mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Bereich als auch aus dem geistes- und kulturgeschichtlichen, sprachlichen oder musischen Bereich stammen.

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist für die Kinder und Jugendlichen freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme bzw. Förderung besteht nicht.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 0,00 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 0,00 DM

nicht verbrauchte Mittel 0,00 DM
Rücklagen 0,00 DM


Bemerkungen:
Der Beschluss über die Errichtung der Stiftung wurde vom Gemeinderat am 23.09.2000 gefasst. Das Stiftungskapital wurde erst im Jahr 2000 eingebracht.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Carl- und Emma-Konz-Stiftung (Nr. 4)




Stifter: Mina Konz

Errichtet im Jahre: 1946


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Jugendamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Die jährlichen Erträgnisse sind am Todestag von Emma Konz (13.02.1938) an würdige junge Leute in Stuttgart, die sich dem Malerhandwerk widmen, zu vergeben (nach vorheriger Anhörung der Malerinnung Stuttgart).


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 27.309,77 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 14.341,85 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 9.832,87 DM
Rücklagen 3.135,05 DM



Bemerkungen:
Frau Konz traf in ihrem Testament die Bestimmung, dass zum Andenken an ihren Bruder und ihre Schwester eine Carl- und-Emma-Konz Stiftung errichtet werden soll. Das Stiftungskapital ist für alle Zeiten zu verwalten und zu erhalten.



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Daimler-Motoren-Gesellschaft-Stiftung (Nr. 6)




Stifter: Daimler-Motoren-Gesellschaft-Untertürkheim
(Vorgängerin der Daimler-Benz AG)

Errichtet im Jahre: 1917


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: siehe Bemerkungen


Verwendungszweck laut Satzung: siehe Bemerkungen


Gesamtvermögen der Stiftung
zum 01.01.2000: siehe Bemerkungen

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 0,00 DM

nicht verbrauchte Mittel 0,00 DM
Rücklagen 0,00 DM


Bemerkungen:
Die frühere Daimler-Motoren-Gesellschaft (Vorgängerin der Daimler-Banz AG) hat 1917 der Stadt Stuttgart ein Kapital von 200.000,00 DM zur Errichtung einer unselbständigen Gemeindestiftung übergeben. Zweckbestimmung war zunächst in erster Linie die Errichtung eines Kriegswaisenhauses. Die Stadt hat mit dem Stiftungskapital 1919 das Anwesen Ötztaler Straße 21 mit den Gebäuden Oberstdorfer Straße 13 und 15 erworben. In diesem Anwesen wurde bereits 1914 durch eine Bürgerinitiative eine Kinderkrippe eingerichtet. Aus dieser Initiative ist 1919 der heutige Betriebsträger, der Verein Kindertagesstätte Untertürkheim e.V. entstanden. Durch Vertrag vom 27.11.1919 wurde dem Verein das Grundstück zum Betrieb einer Kindertagesstätte unentgeltlich überlassen. Erst nach einer etwaigen Auflösung der Kindertagesstätte oder des Vereins darf die Stadt wieder über das Grundstück verfügen, jedoch nur zu Gunsten einer anderen, dem Stadtbezirk Untertürkheim dienenden Wohlfahrtseinrichtung.

Für die stiftungsfremde Nutzung durch den Bau einer Tiefgarage und eines Kinderspielplatzes erhielt die Stiftung im Jahr 1983 eine Entschädigung von 327.800,00 DM. Dieser Betrag wurde zusammen mit einer angesammelten Erneuerungsrücklage von 12.231,945 DM dem Verein für einen Erweiterungsbau überlassen. Seither verfügt die Stiftung über keine finanziellen Mittel mehr. Die Gebäude Oberstdorfer Straße 13 und 15 sind abgerissen worden.

Durch Miet- und Betriebsführervertrag von 1985 zwischen dem Jugendamt und dem Verein wurde der Vertrag vom 27.11.1919/05.10.1967 abgelöst. Die Vertragsregelung beinhaltet, dass die im Eigentum der Stiftung stehenden Grundstücke Ötztaler Straße 21 und 23 sowie eine Teilfläche von Flst. 2566 dem Verein kostenlos zum Betrieb einer Kindertagesstätte überlassen werden. Alle Neu-, Um- und Einbauten auf dem Anwesen werden Eigentum der Stiftung. Die bauliche Unterhaltung der Einrichtung ist Aufgabe des Vereins. Von der Landeshauptstadt Stuttgart wird jährlich ein Betriebszuschuss gewährt. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Dr. von Frisch-Stiftung (Nr. 9)



Stifter: Oberstudienrat Dr. von Frisch

Errichtet im Jahre: 1882


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Schulverwaltungsamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Nach dem Willen des Stifters sollte die Stiftung zum Besten des Friedrich-Eugens-Gymnasiums dadurch dienen, dass das Stiftungsanwesen Firnhaberstr. 7 für
verbilligte Lehrerwohnungen verwendet wird. Dieser Stiftungszweck wurde mit Beschluss der Verwaltungskommission vom 14.10.1936 wie folgt erweitert:
Soweit darüber hinaus Reinerträge anfallen, sind diese wie folgt zu verwenden:
· 1/5 für Lehrer
(zur Unterstützung in außerordentlichen Notfällen, zu wissenschaftlichen Reisen, Veranstaltungen etc.)
· 4/5 für die Schülerwohlfahrtspflege
(Schulgeldbeihilfen, Schülerfrühstück, Beschaffung von Büchern, Lernmittel etc.)


Verwendung im Jahr 1999: 4.502,19 DM

davon für
Þ Buchpreise 1.390,20 DM
Þ besondere Kamera für den Bereich Bildende
Kunst (Lehrmittel) 1.191,37 DM
Þ Telekom Internetanschluss (Lehrmittel) 559,27 DM
Þ Arbeitsprojektor (Lehrmittel) 1.077,94 DM
Þ Sprechfunkgeräte Sportveranstaltung (Lehrmittel) 283,41 DM


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 573.888,15 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 449.937,97 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 49.156,44 DM
Rücklagen 74.793,74 DM



Bemerkungen:
Das Gebäude Firnhaberstr. 7 wurde während des Krieges zerstört. Im Wege des Grundstückstausches erhielt die Stiftung im Jahr 1953 das Grundstück Senefelderstr. 2, das in etwa den gleichen Wert hatte. Im Jahr 1983 wurde das Gebäude Senefelderstr. 2 in das allgemeine Grundvermögen der Stadt übernommen, nachdem die Erträge der Stiftung schon seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend waren, um die zur Substanzerhaltung notwendigen Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
Nach den Bestimmungen des Testaments sollte das ganze Vermögen beisammen bleiben und als Stiftung von Herrn Frisch forterhalten werden.



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Eduard-Pfeiffer-Stiftung (Nr. 10)


Stifter: Verein für Kinderheime

Errichtet im Jahre: 1939/1947

Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung:
siehe Bemerkungen

Verwendungszweck laut Satzung:
siehe Bemerkungen

Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 370.020,00 DM Grundvermögen
Zusammensetzung:

Stiftungskapital 0,00 DM

nicht verbrauchte Mittel 0,00 DM
Rücklagen 0,00 DM

Bemerkungen:
Der Verein für Kinderheime e.V. hat der Stadtverwaltung Stuttgart durch Vereinbarung vom 04.09.1939 die Kinderheilstätte (Eduard-Pfeiffer-Heim) Geißeichstraße 25, zum Betrieb einer Heilstätte für diphtherie- und scharlachkranke Kinder überlassen. Der Verein hat sich am 19. Juni 1946 aufgelöst. Der Verein hat deshalb das Eduard-Pfeiffer-Heim mit dem Vereinsvermögen von 16.000,00 RM auf das Stiftungsamt übertragen mit der Verpflichtung, dass das Stiftungsamt in die Vereinbarung vom 04.09.1939 eintritt. Der Gemeinderat hat am 09.08.1946 die Stiftung angenommen und die uneingeschränkte Haftung für alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Vereins übernommen. Nach den Unterlagen handelte es sich hierbei um eine selbständige (jedoch nicht rechtsfähige) Stiftung. Im Mai 1947 wurde der Verwendungszweck des Heims dahingehend geändert, dass dieses nicht mehr als Heilstätte für diphtherie- und scharlachkranke Kinder, sondern als Heilstätte für tuberkulosekranke Kinder genutzt werden soll. In den Jahren 1966/1967 wurden Überlegungen angestellt, das Grundstück für Schulzwecke zu nutzen. Diesen Überlegungen wurde entgegengehalten, dass eine Nutzung für Schulzwecke dem Stiftungszweck (ursprünglich war das Eduard-Pfeiffer-Haus ein Kinderheim) widersprechen würde. Nach einer Mitteilung des Bürgerhospitals vom 05.02.1976 ist die Kinderklinik zum 31.12.1975 aufgelöst worden. Das Haus ist am 01.02.1976 in die Verwaltung des Jugendamts übergegangen. Das Anwesen wird für eine Wohngruppe und als Notaufnahmeheim genutzt.



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Elisabeth-Ahr-Stiftung (Nr. 11)




Stifter: Elisabeth Ahr


Errichtet im Jahre: 1957


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Jugendamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Verwendung für nichteheliche Kinder, die in städtischen Kinderheimen untergebracht sind.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 61.112,62 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 35.298,91 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 18.582,50 DM
Rücklagen 7.231,21 DM



Bemerkungen:
Der ursprüngliche Verwendungszweck war für nichteheliche Kinder, die im städtischen Kinderheim Birkenwaldstraße 10 untergebracht waren. Da dieses jedoch nicht mehr existiert, werden die Mittel vom Jugendamt für o.g. Zwecke verwendet.



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Hermine Höschele und Gerhard Böttger-Stiftung (Nr. 15)




Stifter: Gerhard Böttger

Errichtet im Jahre: 1966


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Der Ertrag ist in erster Linie für 80jährige und alte bedürftige Frauen innerhalb der Evang. Kirchengemeinde Stuttgart-Münster zu verwenden. Sofern der Ertrag für diesen Zweck nicht aufgebraucht wird, ist dieser für eine jeweilige Jugendspende innerhalb der Evang. Kirchengemeinde Stuttgart-Münster zu verwenden.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Gesamtvermögen der Stiftung
zum 01.01.2000: 157.218,72 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 142.618,97 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 7.970,01 DM
Rücklagen 6.629,74 DM





Bemerkungen: -



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Jubiläumsstiftung der Allgemeinen Rentenanstalt (Nr. 16)



Stifter: Allgemeine Rentenanstalt

Errichtet im Jahre: 1961


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Schulverwaltungsamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Zugunsten der Kaufmännischen Berufschule für Jungen (jetzt Kaufmännische Berufschule Stuttgart I).
Die Erträgnisse der Stiftung werden einmal jährlich in Form eines Geldpreises demjenigen Schüler verliehen, der unter den Lehrlingen der Lebensversicherungsbranche die beste Abschlussprüfung ablegt. Die Verleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges durch den Schulleiter nach Beratung mit den Fachlehrern der Versicherungsfachklassen.


Verwendung im Jahr 1999: 120,00 DM


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 2.964,30 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 3.000,00 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel -35,70 DM
Rücklagen 0,00 DM


Bemerkungen:
Reichen die Erträgnisse für einen nennenswerten Geldpreis nicht mehr aus, kann auch das Kapital der Stiftung angegriffen werden.




Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Schüler- und Stipendienstiftung (Nr. 17)




Stifter: Zum 31.12.1992 wurden die Kottwitz-Schnabel- und- Max-Braun-Stiftung, die Ludwig- und-Gertrud-Bühler-Stiftung, sowie die Emil-Bayer-Stiftung aufgehoben und dafür eine neue Schüler- und Stipendienstiftung errichtet.

Errichtet im Jahre: 1993


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Gewährung von Beihilfen und Stipendien an bedürftige SchülerInnen und StudentInnen.


Verwendung im Jahr 1999: 18.603,00 DM
Es wurden 9 bedürftige Schüler und Auszubildende unterstützt, deren Abschluss ohne die Zuwendung gefährdet war. Außerdem wurden aus Stiftungsmitteln 16.000,00 DM als zinslose Darlehen gewährt.


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 602.190,48 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 681.797,62 DM Geldvermögen
Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel - 79.607,14 DM
Rücklagen 0,00 DM




Bemerkungen: -



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Lutz-Weitmann-Stiftung (Nr. 20)




Stifter: Maria Lutz-Weitmann (Schriftstellerin)

Errichtet im Jahre: 1952


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Der Reinertrag ist zur Unterstützung von alten, kranken und sonstigen bedürftigen Personen, die im Stadtteil Münster wohnhaft sind, zu verwenden.


Verwendung im Jahr 1999: 1.984,00 DM
Aus der Lutz-Weitmann-Stiftung wurden insgesamt 4 alte, kranke und bedürftige Personen im Stadtteil Münster unterstützt.


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 410.218,47 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 266.341,67 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 104.936,93 DM
Rücklagen 38.939,87 DM




Bemerkungen:
Frau Maria Lutz-Weitmann (1886-1951) war Ehrenbürgerin von Stuttgart-Münster.




Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Stiftung Anna-Haag-Haus (Nr. 25)



Stifter: Arbeitsgemeinschaft Stuttgarter Frauen e.V.


Errichtet im Jahre: 1966


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung:
siehe Bemerkungen


Verwendungszweck laut Satzung:
Zweck der Stiftung ist nach der Stiftungssatzung die Bereitstellung der Gebäude Gnesener Straße 20 und 22 zum Betrieb eines Jungmädchenheimes und eines Wohnheimes für berufstätige Frauen. Außerdem können Räume für Zwecke der Jugendförderung und ähnliche Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 3.661.906,00 DM Grundvermögen
Zusammensetzung:

Stiftungskapital 0,00 DM

nicht verbrauchte Mittel 0,00 DM
Rücklagen 0,00 DM


Bemerkungen:
Die Arbeitsgemeinschaft Stuttgarter Frauen e.V. hat im Jahr 1966 das Gebäude Gnesener Straße 20/22, das auf einem Erbbaugrundstück errichtet wurde durch Schenkungsvertrag auf die Stadt übertragen. Die Stadt hat sich verpflichtet, das Gebäude als unselbständige Stiftung Anna-Haag-Haus zu führen.

Zweck der Stiftung Anna-Haag-Haus (errichtet durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.1966) ist nach der Stiftungssatzung die Bereitstellung der Gebäude Genesener Straße 20/22 zum Betrieb eines Jungmädchenheims und eines Wohnheims für berufstätige Frauen. Außerdem können Räume für Zwecke der Jugendförderung und ähnliche Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Übernahme des Anna-Haag-Hauses durch die Stadt waren ein Frauen- und Mädchenwohnheim untergebracht. Außerdem waren Räume an das Stuttgarter Jugendhaus e.V., den Verein Mütterschule, die Jugendmusikschule e.V, das Jugendamt für einen Kindergarten und an das Kulturamt für eine Bücherei vermietet. Das Jugendhaus wurde mit Wirkung vom 01.01.1978 in die Verwaltung des Jugendamts übergeben.

Das übrige Anwesen wurde mit Wirkung vom 01.12.1982 in die Verwaltung des Sozialamts übergeben. Der Soziale Arbeitskreis Anna-Haag-Haus e.V. nutzt inzwischen die Räume des Frauen- und Mädchenwohnhauses bzw. der Bücherei als Pflegeheim für Ältere und Bildungsstätte für junge Mädchen. Der ursprüngliche Kindergarten wird vom Arbeitskreis als Kindertagesstätte betrieben.

Die Stiftung Anna-Haag-Haus verfügt über kein Geldvermögen.

Das Grundstück steht im Eigentum der Vereinigten mildtätigen Stiftungen. Bei einer Veräußerung des Anwesens ist deshalb der Veräußerungserlös in einen Grundstücks- und Gebäudeanteil aufzuteilen.

Nach einer Mitteilung des Sozialamts sind in dem Gebäude Sanierungsmaßnahmen in einer wirtschaftlich nicht vertretbaren Größenordnung notwendig. Aufgrund dieser Sachlage soll das Anwesen veräußert werden.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Stiftung für Jugendliche (Nr. 27)



Stifter: Verschiedene


Errichtet im Jahre: 1968


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Jugendamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Stiftungsgaben für bedürftige Jugendliche.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung

Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 318.954,82 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 279.725,35 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 29.756,99 DM
Rücklagen 9.472,48 DM




Bemerkungen:
Nach einer Mitteilung des Sozialamts vom 10.07.1968 ist die Stiftung für Jugendliche bei der Zusammenlegung verschiedener Stiftungen (zum 01.01.1968) aus vielen Jugend- und Schulstiftungen entstanden.

Im Jahr 1997 ist dem Stiftungskapital aus einer Erbschaft ein Betrag von
199.929,47 DM zugeflossen.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Stiftung Leinert-Haus (Nr. 29)




Stifter: Paula Leinert


Errichtet im Jahre: 1960 (durch Schenkungsvertrag)


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt

Verwendungszweck laut Satzung:
Die Reinerträge aus der Vermietung des Gebäudes Augustenstraße 67 B in Stuttgart-West sind zur Unterstützung von Frauen mit Kindern, die von ihrem Ehemann verlassen wurden und sich in einer Notlage befinden, welcher durch Leistungen der Sozialhilfe nicht abgeholfen werden kann, zu verwenden.

Verwendung im Jahr 1999: 620,00 DM

Die 620,00 DM wurden zur Unterstützung einer alleinerziehenden Mutter verwandt.


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 561.532,50 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 493.458,05 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 27.728,86 DM
Rücklagen 40.345,59 DM


Bemerkungen:
Durch Schenkungsvertrag vom 21.10.1960 hat Frau Leinert der Stadt das Gebäude Augustenstraße 67 B geschenkt. Die Stadt hat sich u.a. verpflichtet, über das Gebäude bis zum Todestag der Schenkerin nicht zu verfügen. Mit Beschluss des Sozialausschusses vom 28.11.1960 und des Wirtschaftsausschusses vom 02.12.1960 hat die Stadt den Schenkungsvertrag genehmigt und die rechtlich unselbständige Stiftung Leinert-Haus mit der von Frau Leinert genannten Zweckbestimmung errichtet. Frau Leinert verstarb am 11.09.1978.

Das Gebäude Augustenstraße 67 B wurde 1983 ins allgemeine Grundvermögen der Stadt übertragen. Die Erträge der Stiftung waren nicht ausreichend um die zur Substanzerhaltung notwendigen Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Waidmann-Stiftung (Nr. 35)



Stifter: Gustav-Waidmann


Errichtet im Jahre: 1967



Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Schulverwaltungsamt


Verwendungszweck laut Satzung:
- Verwendung des Reinertrags zugunsten der Falkertschule:
2/3 zur Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln
- 1/3 zur Mitfinanzierung von Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule und von Klassenausflügen;
vorweg ist ein Betrag von 200,00 DM jährlich für Schulentlassungsgeschenke an die zwei besten Schülerinnen und die zwei besten Schüler der abgehenden Klassen zu verwenden.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 39.439,70 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 34.337,00 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 741,19 DM
Rücklagen 4.361,51 DM


Bemerkungen:
Herr Waidmann hat in seinem Testament die Bestimmung getroffen, dass eine Stiftung mit dem Namen “Waidmann-Stiftung” errichtet werden soll.



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Weckherlinianum-Stiftung (Nr. 36)



Stifter: Gustav Weckherlin

Errichtet im Jahre: 1908


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Schulverwaltungsamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Zweck der Stiftung ist bzw. war, den Lehrern der mittleren und unteren Abteilungen des Eberhard Ludwigs- und Karlsgymnasiums im Stiftungsgebäude Bopserstraße 7 billige Wohnungen einzuräumen. Die Ansammlung von Reinerträgen war vom Stifter nicht vorgesehen. Die Erträge waren zur Instandsetzung des Gebäudes zu verwenden. Der Stiftungszweck wurde mit Beschluss der Verwaltungskommission vom 14.10.1936 wie folgt erweitert:
Soweit darüber hinaus Reinerträge anfallen, sind diese von den beiden Gymnasien je hälftig, wie folgt zu verwenden:
· 4/5 für Lehrer (zur Unterstützung in außerordentlichen Notfällen, zu wissenschaftlichen Reisen, Veranstaltungen etc.)
· 1/5 für die Schülerwohlfahrtspflege (Schulgeldbeihilfen, Beschaffung von Lernmitteln etc.).

Verwendung im Jahr 1999: 37.880,38 DM

davon für
Þ verschiedene Lernmittel z.B. PC für
Unterrichtszwecke, Bücher, Künstlermaterial,
Infovitrine, für Chemie, Noten für Musik 14.288,86 DM
Þ verschiedene Veranstaltungen Þ Schulfahrten 17.940,57 DM
Þ Nachhilfeunterricht für verschiedene Schüler 1.961,00 DM


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 676.037,82 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 589.136,11 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 85.304,04 DM
Rücklagen 1.597,67 DM
Bemerkungen:
Das Gebäude Bopserstr. 7 wurde 1983 zum Preis von 578.000,00 DM in das allgemeine Grundvermögen der Stadt übernommen, nachdem die Erträge der Stiftung schon seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend waren, die zur Substanzerhaltung notwendigen Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.

Herr Weckherlin traf in seinem Testament die Bestimmung, dass eine Stiftung mit Namen "Weckherlinianum-Stiftung" errichtet werden soll.



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Stiftung Körperbehindertenschule (Nr. 38)



Stifter: Verein zur Förderung und Betreuung spastisch gelähmter und anderer körperbehinderter Kinder e.V. Stuttgart

Errichtet im Jahre: 1967 (Schenkungsvertrag vom 23.10.1967)


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Schulverwaltungsamt


Verwendungszweck:
Zweck der Stiftung ist die Verwendung des Stiftungsvermögens zur teilweisen Finanzierung der Schule für körperbehinderte Kinder und der damit verbundenen Einrichtungen.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 4.607,21 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 0,00 DM

nicht verbrauchte Mittel 4.607,21 DM
Rücklagen 0,00 DM


Bemerkungen:
In die Stiftung ist der Nachlass von Herrn Karl Weber, verstorben am 21.04.1978, geflossen. Der Nachlass konnte bis heute nicht abgeschlossen werden, da aus dem Nachlass noch 6 Bilder von geringem Wert vorhanden sind, die sich nach den Angaben des Testamentsvollstreckers nur sehr schwer verkaufen lassen. Eine Versteigerung ist lt. Testament nicht zulässig.



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Gert-Volker-Dill-Stiftung (Nr. 40)




Stifter: Hans Joachim und Eva Maria Dill


Errichtet im Jahre: 1970


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Verwendung des Reinertrags zur Förderung und Ausbildung von Studenten und Gymnasiasten sowie zur Förderung von Jugendeinrichtungen.

Verwendung im Jahr 1999: 17.500,00 DM

Für die Unterstützung von 5 Studenten.


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 535.079,26 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 480.000,00 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 55.079,26 DM
Rücklagen 0,00 DM



Bemerkungen:
Über die Auswahl der Empfänger der Stiftungsgaben und die Höhe der einzelnen Zuwendungen sowie über eine Auflösung der Stiftung beschließt der aus einem Angehörigen der Fa. Dill und dem jeweiligen Sozialreferenten der Stadt zu bildende Stiftungsrat. Wird von der Fa. Dill kein Mitglied bestellt, gehen sämtliche Aufgaben und Befugnisse auf die Stadt über. Das Stiftungskapital erhöht sich regelmäßig durch Zuwendungen der Firma Hans Joachim Dill GmbH und von Mitgliedern der Familie Dill.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Josef- und Anna-Hahn-Stiftung (Nr. 41)



Stifter: Josef und Anna Hahn (Schenkungsvertrag vom 21.02.1975)

Errichtet im Jahre: 1975


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Kulturamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Förderung der Max-Eyth-Bücherei in Stuttgart-Feuerbach.


Verwendung im Jahr 1999: 1.231,81 DM

Für die Beschaffung von neuen Medien (z.B. Sprach CD-Roms).


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 10.313,10 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 10.000,00 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 0,00 DM
Rücklagen 313,10 DM



Bemerkungen:
Bei einer Auflösung/Aufhebung der Stiftung ist das Vermögen von der Stadt Stuttgart für gemeinnützige Krankenhauszwecke zu verwenden.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Josef-Hahn-Friseurstiftung (Nr. 42)



Stifter: Josef Hahn


Errichtet im Jahre: 1978 (Schenkungsvertrag vom 09.10.1978)



Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Schulverwaltungsamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Auszeichnung guter Leistungen von Schülern der Friseurabteilung der Gewerblichen Berufs- und Fachschule Im Hoppenlau.


Verwendung im Jahr 1999: 364,45 DM für einen Pokal


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 9.864,91 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 10.000,00 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel -135,09 DM
Rücklagen 0,00 DM



Bemerkungen:
Im Schenkungsvertrag wurde die Festlegung getroffen, dass wenn der Stiftungszweck unmöglich geworden sein sollte, das Stiftungskapital zugunsten der schulischen Ausbildung von Friseuren zu verwenden ist.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Josef-Hahn-Kindergartenstiftung (Nr. 43)



Stifter: Josef Hahn (Schenkungsvertrag vom 13.08.1979)


Errichtet im Jahre: 1979


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Jugendamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Förderung aller Kinder, die die Kindergärten Burgherrenstraße 40 und Hohewartstraße 100 sowie das Kinderhaus Mühlstraße 2 a in Stuttgart- Feuerbach besuchen.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 70.895,47 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 45.000,00 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 19.853,36 DM
Rücklagen 6.042,11 DM


Bemerkungen:
Bei einer Aufhebung/Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall des Stiftungszwecks ist das Vermögen ausschließlich für gemeinnützige Kindergartenzwecke zu verwenden.

Im Jahr 1993 ist dem Stiftungskapital ein Vermächtnis in Höhe von 15.000,00 DM zugeflossen.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Behinderten-Stiftung (Nr. 44)




Stifter: Josef Hahn (Schenkungsvertrag vom 13.05.1981)

Errichtet im Jahre: 1981


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Außerdem sollen Behinderte unterstützt werden, die die Voraussetzungen des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung erfüllen.


Verwendung im Jahr 1999: 100,00 DM

Zuschuß zu einer Schuldenregulierung für eine Behinderte.


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 37.972,88 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 30.000,00 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 3.655,38 DM
Rücklagen 4.307,50 DM




Bemerkungen: -



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G- Stiftung (Nr. 45)



Stifter: Frau X

Errichtet im Jahre: 1987


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Kulturamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des Erwerbs von Gemälden für die Galerie der Stadt Stuttgart und des Ankaufs von Instrumenten für die städtische Musikschule sowie die Förderung kleiner Theater und anderer kultureller Einrichtungen.


Verwendung im Jahr 1999: 120.000,00 DM für Gemälde


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 395.181,14 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 390.000,00 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 5.141,14 DM
Rücklagen 0,00 DM



Bemerkungen:
Der Stifter/die Stifterin wünscht, dass keine Angaben über seine/ihre Person an die Öffentlichkeit gelangen.

Der Satzungszweck wurde im Jahr 2000 erweitert.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Dr. Gertrud-Glauner-Stiftung (Nr. 46)




Stifter: Frau Dr. Gertrud Glauner und
Herr Dr. Richard Glauner


Errichtet im Jahre: 1988


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt


Verwendungszweck laut Satzung:
Gewährung von Zuschüssen an alte, mittellose und alleinstehende Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts einschließlich ihrer kulturellen Bedürfnisse.


Verwendung im Jahr 1999: 29.600,00 DM

Für Zuwendungen an 148 Sozialhilfeempfängerinnen und Empfänger zum 80. und 90. Geburtstag in Höhe von jeweils 200,00 DM.


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 1.649.340,45 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 1.124.626,42 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 319.928,01 DM
Rücklagen 204.786,02 DM



Bemerkungen:
In dem Erbvertrag vom 15.10.1971 haben die Eheleute bestimmt, dass eine rechtlich unselbständige Stiftung mit der Bezeichnung “Dr. Gertrud-Glauner-Stiftung” errichtet werden soll.
Der Stifter/die Stifterin wünscht, dass keine Angaben über seine/ihre Person an die Öffentlichkeit
gelangen.

Der Satzungszweck wurde im Jahr 2000 erweitert.




Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung (Nr. 47)



Stifter: Rudolf Schmid und Hermann Schmid


Errichtet im Jahre: 1994


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung:
Gemeinderat nach Vorbereitung durch Referat F (Stadtkämmerei) und Referat SJG
(Eigenbetrieb Leben und Wohnen, Jugendamt, Sozialamt) in Abstimmung mit den Testamentsvollstreckern.


Verwendungszweck:
Nach der vom Gemeinderat am 08.12.1994 beschlossenen Stiftungssatzung ist
der Hauptzweck der Stiftung die Erstellung eines Alten- und Pflegeheims in Stuttgart. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Verwendung des gesamten
Stiftungsvermögens einschließlich der Erträge daraus. Werden Teile des Vermögens nicht für den Hauptzweck benötigt, können folgende weitere soziale Zwecke verfolgt
werden:
· Finanzierung des Baus und der Unterhaltung weiterer Einrichtungen der Altenhilfe der Landeshauptstadt Stuttgart.
· Finanzierung des Baus und der Unterhaltung von Kindergärten, Kinderheimen und Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Stuttgart.
· Finanzierung des Baus und der Unterhaltung von anderen sozialen Einrichtungen.


Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 124.691.674,71 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 85.755.926,71 DM Geldvermögen
38.935.748,00 DM Grundvermögen nicht verbrauchte Mittel -
Rücklagen -





Bemerkungen:

Folgende Objekte wurden/werden aus der Stiftung finanziert:

Baukosten DM

Haus der
Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung,
Rohrer Höhe, Altenwohnanlage, fertig 08/1998 32.828.500,00

Haus der
Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung,
Pfennigäcker, Kindertagesstätte, fertig 05/1998 5.500.000,00

Haus der
Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung,
Ludwigstraße, Mehrgenerationenzentrum 20.000.000,00

Generationenhaus der Rudolf Schmid und Hermann
Schmid Stiftung, Stuttgart-Heslach,
Mehrgenerationenzentrum, Anteil der Stiftung 30.000.000,00

Kunstwerke von Herrn Nuss 746.961,50

Evtl. Schloßscheuer in Stuttgart-Stammheim 1.000.000,00

zusammen 90.075.461,50


Der Immobilienbesitz soll weitgehend erhalten werden, um aus seinen Erträgen notwendige Unterhaltungs-/Instandsetzungsarbeiten an den geförderten Objekten
zu finanzieren.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Maria und Reinhold Weber-Stiftung (Nr. 48)




Stifter: Reinhold Weber


Errichtet im Jahre: 1998


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Stadtkämmerei


Verwendungszweck laut Satzung:
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens, die Rettung aus Lebensgefahr sowie der Förderung der Fürsorge für Kriegsopfer und Kriegshinterbliebene.
Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen wie
· des Katharinenhospitals und des Marienhospitals in Stuttgart, der Deutschen Krebshilfe in Bonn,
· des SOS-Kinderdorfs in München, des Deutschen Roten Kreuzes in Stuttgart,
· der Deutschen Rettungsflugwacht in Filderstadt,
sowie des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Kassel.


Verwendung im Jahr 1999: 18.000,00 DM

Für die Zahlung einer Leibrente (monatlich 1.500,00 DM).

Gesamtvermögen
zum 01.01.2000: 2.437.562,16 DM

Zusammensetzung:

Stiftungskapital 2.409.192,28 DM Geldvermögen

nicht verbrauchte Mittel 25.577,57 DM
Rücklagen 6.292,31 DM


Bemerkungen: -



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Schneider-Fonds (Nr. 66)




Gründer: Gertrud Schneider

Errichtet im Jahre: 1999


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: ELW


Verwendungszweck:
Mit den Fondsmitteln wird die zusätzliche Gewinnung und Begleitung freiwilliger Helferinnen und Helfer in den Pflegeeinrichtungen des Eigenbetriebs Leben und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart finanziert.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 100.000,00 DM Geldvermögen



Bemerkungen: -



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

L-Fonds (Nr. 68)




Gründer: Frau X


Errichtet im Jahre: 1999


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Stadtkämmerei/Sportamt


Verwendungszweck:
siehe Bemerkungen (Verwendung für wichtige Projekte zur Förderung von Sport und Kultur).


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 20.514,03 DM Geldvermögen



Bemerkungen:
Frau X, verstorben im Jahr 1997, hat in ihrem Testament vom November 1996 und auch in früheren Testamenten die Bestimmung getroffen, dass das gesamte Bankguthaben bei der städtischen Girokasse Stuttgart- Riedenberg (jetzt LBBW) die Landeshauptstadt Stuttgart erhalten soll.

Die Erbengemeinschaft, die aus mehreren Miterben bestand vertrat die Auffassung, dass es sich bei den Schriftstücken der Erblasserin nur um Testamentsentwürfe handeln würde. Dies hat der Steuerberater der Erblasserin bestätigt.

Aufgrund des Prozessrisikos hat die Stadtkämmerei im Einvernehmen mit dem Rechtsreferat auf einen Prozess verzichtet. Die Erbengemeinschaft hat der Stadt ein Vergleichsangebot von 20.000,00 DM zur freien Verfügung gemacht, das die Stadt angenommen hat.

Der Betrag von 20.000,00 DM einschließlich Zinsen wurde im Jahr 2000 dem Reinhardt-Laich-Fonds zugeführt und wird im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Fonds für wichtige Projekte zur Förderung von Sport und Kultur verwendet.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Franziska-Kemp-Fonds (Nr. 70)




Gründer: Franziska Kemp

Errichtet im Jahre: 1994


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Stadtkämmerei in Abstimmung mit dem Testamentsvollstrecker


Verwendungszweck:
Für arme und behinderte Menschen des Stadtteils Feuerbach.

Das Gebäude Niederwaldstr. 16 in Stuttgart-Feuerbach soll nach der testamentarischen Bestimmung alten und möglichst auch behinderten Menschen eine bleibende Stätte sein, an der sie sich wohlfühlen und an der sie möglichst selbst und eigenverantwortlich tätig sein können.


Verwendung im Jahr 1999: siehe Bemerkungen

Fondsvermögen
zum 01.01.2000: siehe Bemerkungen




Bemerkungen:
Frau Kemp hat auf Dauer Testamentsvollstreckung angeordnet. Das Geldvermögen und Grundvermögen werden vom Testamentsvollstrecker verwaltet. Das Vermögen ist deshalb wertmäßig nicht mehr in den Büchern der Stadt erfasst. Zum Grundvermögen gehören das Gebäude Niederwaldstraße 16 in Stuttgart-Feuerbach und die Flst. 4821 und 4844/1 - Hirschsprung in Stuttgart - Feuerbach. Außerdem werden vom Testamentsvollstrecker noch Geldvermögen von rd. 100.000 DM verwaltet. Das Gebäude Niederwaldstraße 16 ist an die Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V. vermietet. Die Mieteinnahmen des Gebäudes werden zur Bauunterhaltung verwendet.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

R. Fonds (Nr. 71)

Gründer: Frau X

Errichtet im Jahre: 1998

Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: ELW

Verwendungszweck laut Satzung:
Nach der testamentarischen Bestimmung dürfen die Fondsmittel nur für bedürftige Personen verwendet werden. Diesem Personenkreis zuzurechnen sind Bewohner-innen und Bewohner der Einrichtungen des Eigenbetriebs Leben und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart, die schwerstpflegebedürftig und/oder
demenzerkrankt und/oder auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Die Fondsmittel sollen nicht dafür verwendet werden, zusätzliche Leistungen gemäß § 88 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) zu finanzieren, die durch die Regelfinanzierung der Pflegevergütung/Pflegesätze nicht gedeckt sind. Die Fondsmittel sind anzulegen. Es können jährlich bis zu 200.000 DM für den o.g. Zweck verwendet werden.

Verwendung im Jahr 1999: 200.000,00 DM

Die Mittel wurden als Zuschuss für Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Betreuung von Demenzerkrankten in den folgenden Einrichtungen verwendet:

Hasenbergheim 12.500,00 DM
Hans-Rehn-Stiftung 37.500,00 DM
Parkheim Berg 75.000,00 DM
Sonnenberg 50.000,00 DM
Zamenhof 25.000,00 DM

Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 2.852.657,82 DM Geldvermögen

Bemerkungen:
Die Stadtkämmerei berichtet in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Leben und Wohnen einmal jährlich im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss dem Testamentsvollstrecker über die Verwendung der Mittel und den Stand des Fonds.

Nach Auffassung des Testamentsvollstreckers wäre es nicht im Sinne der
Erblasserin, wenn Angaben über ihre Person an die Öffentlichkeit gelangen würden.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Bodelschwinghschule-Fonds (Nr. 72)




Gründer: Lina Engelhardt

Errichtet im Jahre: 1991


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Schulverwaltungsamt


Verwendungszweck:
Für Kinder der Bodelschwinghschule in Stuttgart-Vaihingen.


Verwendung im Jahr 1999: 4.296,51 DM für Fahrräder


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 33.148,26 DM Geldvermögen



Bemerkungen:
Frau Engelhardt hat in ihrem Testament die Bestimmung getroffen, dass die Teil-erbschaft zu gleichen Teilen für Kinder der Bodelschwinghschule und der Schule für Körperbehinderte in Stuttgart-Vaihingen (siehe Fonds Nr. 74) verwendet werden
soll.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Körperbehindertenschule-Fonds (Nr. 74)




Gründer: Lina Engelhardt

Errichtet im Jahre: 1991



Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Schulverwaltungsamt


Verwendungszweck:
Für Kinder der Schule für Körperbehinderte in Stuttgart-Vaihingen.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 50.498,07 DM Geldvermögen




Bemerkungen:
Frau Engelhardt hat in ihrem Testament die Bestimmung getroffen, dass die Teilerbschaft zu gleichen Teilen für Kinder der Schule für Körperbehinderte und der Bodelschwinghschule (siehe Fonds Nr. 72) in Stuttgart-Vaihingen verwendet werden soll.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Hilde- und Eugen Krempel-Fonds (Nr. 76)




Gründer: Hilde und Eugen Krempel

Errichtet im Jahre: 1997


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung:
Gemeinderat nach Vorbereitung durch Stadtkämmerei und Sozialamt in Abstimmung mit dem Testamentsvollstrecker.


Verwendungszweck:
Der Reinnachlass wird für den Bau bzw. als Anteil am Bau eines Altenheims, das die Bezeichnung Hilde- und Eugen-Krempel-Heim erhält, verwendet.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 96.690,84 DM Geldvermögen

Dabei handelt es sich um die Erstattung von Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1997 bis 1999.



Bemerkungen:
Der Reinnachlass beträgt zwischen 7,0-8,0 Mio. DM. Die Mittel werden derzeit noch vom Testamentsvollstrecker verwaltet. Diese werden an die Stadt freigegeben, sobald der entsprechende Beschluss gefasst ist. Das Angebot stationärer Altenhilfe in Stuttgart ist in den zurückliegenden Jahren umfassend und weitgehend bedarfsgerecht ausgebaut worden. Für besondere Bedarfsgruppen (ältere Psychischkranke, altersverwirrte und demenzerkrankte Menschen) bestehen jedoch nach wie vor Versorgungsdefizite im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Der Reinnachlass soll deshalb für die Pflegeeinrichtung Hilde- und Eugen-Krempel-Haus, Tiergartenweg 1 e, 70174 Stuttgart, verwendet werden, die diesem Personenkreis gerecht wird. Träger der Einrichtung ist das Diakoniewerk Martha-Maria e.V in Nürnberg.





Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Erna-Beck-Fonds (Nr. 77)




Gründer: Frau Erna Beck durch Schenkungsurkunde vom 19.12.1997


Errichtet im Jahre: 1998


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung:
Gemeinderat nach Vorbereitung durch Stadtkämmerei und Sozialamt


Verwendungszweck:
Für die Errichtung einer Einrichtung der Altenhilfe in Stuttgart-Wangen, Projekt Kornhasen.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 938.619,89 DM

davon 553.743,89 DM Geldvermögen 384.876,00 DM Grundvermögen

Bemerkungen:
Frau Erna Beck, Kuchener Straße 24, 70327 Stuttgart hat mit Schenkungsurkunde vom 19.12.1997 zwei Wertpapierdepots mit Kurswerten Stand 31.12.1997 von insg. 245.500,00 DM auf die Landeshauptstadt Stuttgart übertragen. Frau Beck ist am 15.12.1998 verstorben und hat die Landeshauptstadt Stuttgart als Alleinerbin eingesetzt mit der Auflage, den Nachlass für das Projekt Kornhasen zu verwenden.

Das Grundvermögen bestand aus 3 Eigentumswohnungen. Zwei Wohnungen konnten im Jahr 2000 zum Verkehrswert veräußert werden. Die dritte Wohnung konnte trotz intensiver Bemühungen des Amts für Liegenschaften und Wohnen noch nicht veräußert werden.




Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Fritz-Hahn-Fonds (Nr. 78)




Gründer: Spenden anläßlich des Todes von Herrn Fritz Hahn


Errichtet im Jahre: 1961


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Jugendamt


Verwendungszweck:
Verwendung für arme, elternlose Kinder.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 23.842,83 DM Geldvermögen


Bemerkungen:
Im Jahr 1973 wurden dem Fonds aus dem Nachlass von Frau Elfriede Geisler rd. 16.000,00 DM zugeführt mit der Auflage, dass die Mittel für elternlose Kinder in ganz Deutschland und nicht nur für Stuttgarter Waisenkinder verwendet werden.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Jugendhilfe-Fonds, bis 1985 Helene-Hofmann-Fonds
(Nr. 80)




Gründer: Verschiedene

Errichtet im Jahre: 1966


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Jugendamt bzw. Gremien


Verwendungszweck laut Satzung:
Jugendpflege/Jugendhilfe


Verwendung im Jahr 1999: 7.440,00 DM

davon für
Þ Polizeikindertagesstätte POLIFANT e.V. 2.000,00 DM
Þ Sportkreisjugend, Ermäßigung Sportwo. 99 440,00 DM
Þ Kath. Gesamtkirchenpflege,
Fortbildung Jugendamt 5.000,00 DM


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 666.488,01 DM Geldvermögen


Bemerkungen: -



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Elisabeth-Hofmann-Fonds (Nr. 81)



Gründer: Frau X


Errichtet im Jahre: 1993


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Referat SJG



Verwendungszweck:
Für die Fortbildung von beruflich engagierten jungen Menschen im sozialen Bereich.



Verwendung im Jahr 1999: 15.920,00 DM

Gefördert wurden insgesamt 7 Personen.



Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 30.800,34 DM Geldvermögen



Bemerkungen:
Das Fondsvermögen betrug ursprünglich 100.000,00 DM.





Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Elisabeth-Metzger-Fonds (Nr. 83)




Gründer: Elisabeth Metzger

Errichtet im Jahre: 1972


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Schulverwaltungsamt


Verwendungszweck:
Für Preise zur Würdigung besonderer Leistungen von SchülerInnen des Königin-Olga-Stifts (Gymnasium).


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 2.820,05 DM Geldvermögen




Bemerkungen:
Die Lehrerkonferenz des Königin-Olga-Stifts kam überein, dass der Betrag von 2.000,00 DM festverzinslich angelegt wird und nur die Zinserträge für Schülerpreise verwendet werden.


Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Münster-Fonds (Nr. 84)




Gründer: aufgelöster Verein “Förderkreis Stuttgart-Münster”


Errichtet im Jahre: 1995


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Bezirksbeirat Münster


Verwendungszweck:
Schaffung von Einrichtungen, die der Bürgerschaft des Stadtbezirks dienlich sind.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 25.145,13 DM Geldvermögen





Bemerkungen:



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Altenhilfe-Fonds-Bau (Nr. 85)




Gründer: siehe Bemerkungen

Errichtet im Jahre: 1986


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt, ELW bzw. Gremien


Verwendungszweck:
Für entsprechende Bauvorhaben.


Verwendung im Jahr 1999: 1.431.897,81 DM


AWA Lindenbachsee, Küche 75.000,00 DM
Parkheim Berg 7.022,18 DM
Hans-Rehn-Stiftung 443.154,73 DM
Hasenbergheim 28.706,80 DM
Altenheim Zamenhofstraße 467.617,53 DM
Sonnenberg 410.396,57 DM


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 6.422.117,92 DM

davon 6.338.012,92 DM Geldvermögen
84.105,00 DM Grundvermögen*


Bemerkungen:
Vor 1986 bestand ein einheitlicher Altenhilfe-Fonds.
Unterschiedliche Zuständigkeiten beim Sozialamt hinsichtlich der Verwendung machten eine Aufteilung des Fondsvermögens nach den Verwendungszwecken Baumaßnahmen (Fonds Nr. 85), Heimbewohner (Fonds Nr. 87) und Einzelpersonen (Fonds Nr. 89) erforderlich.

*1-Zimmer-Eigentumswohnung, Olgastraße 75 in Stuttgart-Mitte. Die Wohnung konnte zwischenzeitlich zum Preis von 58.000 DM verkauft werden.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Heslacher-Hocketse-Fonds (Nr. 86)




Gründer: Förderverein Heslacher Kulturzentrum e.V.


Errichtet im Jahre: 1977


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung:
Fachämter entsprechend der jeweiligen Zweckbestimmung im Einvernehmen mit dem Förderverein “Hocketse” Förderverein Heslacher Kulturzentrum e.V.


Verwendungszweck:
Verwendung der Mittel für Zwecke der:
- Altersfürsorge
- mildtätige kirchliche Zwecke
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Förderung kultureller Zwecke
- Förderung des Sports
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Förderung des Umweltschutzes


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 118.200,94 DM Geldvermögen




Bemerkungen: -



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Altenhilfe-Fonds-Heimbewohner (Nr. 87)



Gründer: siehe Bemerkungen

Errichtet im Jahre: 1986


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt/ELW


Verwendungszweck:
Stiftungsgaben für Heimbewohner.


Verwendung im Jahr 1999: 21.214,56 DM

davon für
Þ Heidehofheim
Weihnachtsgeschenke 1.295,93 DM
Þ Sonnenberg Þ Parkheim Berg
· Aquarienschrank 2.143,50 DM
· Schutzdecke für eine Bewohnerin 140,82 DM
· Friseur für eine Bewohnerin 95,00 DM
· elektrischer Rollstuhl 8.037,84 DM
· Rollstuhl 4.614,74 DM

Þ Altenheim Marxzell
· Tagesdecken 1.995,20 DM
· Lagerkissen 566,66 DM
· Weichlagerungsmatratzen 1.619,36 DM
· persönliche Dinge eines Bewohners 9,86 DM

Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 279.760,24 DM Geldvermögen


Bemerkungen:
Vor 1986 bestand ein einheitlicher Altenhilfe-Fonds.
Unterschiedliche Zuständigkeiten beim Sozialamt hinsichtlich der Verwendung machten eine Aufteilung des Fondsvermögens nach den Verwendungszwecken Baumaßnahmen (Fonds Nr. 85), Heimbewohner (Fonds Nr. 87) und Einzelpersonen (Fonds Nr. 89) erforderlich.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Emil-Brenner-Fonds (Nr. 88)




Gründer: Emil Brenner


Errichtet im Jahre: 1978


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Jugendamt bzw. Gremien


Verwendungszweck:
2/3 für Einrichtungen der Jugendpflege und 1/3 für Einrichtungen zugunsten alter Menschen im Stadtbezirk Bad Cannstatt.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 97.233,70 DM Geldvermögen




Bemerkungen:
Bisher wurden für o.g Zwecke (z.B. Kindergarten Hofener Str., Kindergarten und Gemeinwesenzentrum Taubenheimstr.) rd. 1,6 Mio. DM verwendet. Der Restbetrag ist für Einrichtungen im Bereich der Jugendpflege zu verwenden.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Altenhilfe-Fonds-Einzelpersonen/offene Hilfen (Nr. 89)




Gründer: siehe Bemerkungen

Errichtet im Jahre: 1986


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt/ELW


Verwendungszweck:
Stiftungsgaben für Einzelpersonen.


Verwendung im Jahr 1999: 164.259,53 DM

Die Mittel wurden für 204 Einzelgaben an ältere Menschen (über 60 Jahre) verwandt.
Im Einzelnen für:
Þ Besondere Belastungen im Zusammenhang mit einer Behinderung oder Erkrankung
Þ Heil- und Hilfsmittel
Þ Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen
Þ Besuche bei Angehörigen
Þ Schuldenregulierungen
Þ Seniorenerholungen
Þ Vergleichbare Notlagen.


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 3.376.988,46 DM

davon 3.236.647,46 DM Geldvermögen
140.341,00 DM Grundvermögen*


Bemerkungen:
Vor 1986 bestand ein einheitlicher Altenhilfe-Fonds.
Unterschiedliche Zuständigkeiten beim Sozialamt hinsichtlich der Verwendung machten eine Aufteilung des Fondsvermögens nach den Verwendungszwecken Baumaßnahmen (Fonds Nr. 85), Heimbewohner (Fonds Nr. 87) und Einzelpersonen (Fonds Nr. 89) erforderlich.

*2-Zimmer-Eigentumswohnung, Vollmoellerstraße 27 in Stuttgart-Vaihingen.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Einwohner-Fonds (Nr. 90)




Gründer: nicht bekannt

Errichtet im Jahre: 1979


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt


Verwendungszweck:
Stiftungsgaben an bedürftige Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohner.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung



Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 103.603,59 DM Geldvermögen




Bemerkungen: -



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Prof. Hans-Molfenter-Fonds (Nr. 91)




Gründer: Prof. Hans-Molfenter

Errichtet im Jahre: 1982


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Kulturamt


Verwendungszweck:
Finanzierung des Hans-Molfenter-Preises in Höhe von 30.000 DM (Ehrenpreis für besondere künstlerische Leistungen). Darüber hinaus für die Förderung junger Künstler und zum Ankauf von Kunstwerken lebender Künstler.


Verwendung im Jahr 1999: 38.853,72 DM

davon für
Þ Hans Molfenter-Preis 30.000,00 DM
Þ Vorbereitung und Durchführung der 8.853,72 DM
Krieg Ausstellung des Künstlers Cantz


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 435.569,64 DM Geldvermögen


Bemerkungen:
Der künstlerische Nachlass wurde der Galerie der Stadt Stuttgart zugeführt.
Mit den Erträgen des Fonds wird der Molfenter-Preis (30.000,00 DM) finanziert, der alle 3 Jahre vergeben wird (Beschluß des Verwaltungsausschusses vom 21.07.1999).



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Fonds Anna-Scheuffele-Fest, Kaltental (Nr. 92)




Gründer: Bürgerinitiative e.V., Stuttgart-Kaltental

Errichtet im Jahre: 1980


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung:
Stadtkämmerei im Einvernehmen mit der Bürgerinitiative


Verwendungszweck:
Verwendung der Mittel für festgelegte Zwecke in Kaltental.


Verwendung im Jahr 1999: keine Ausgaben


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 81.818,84 DM Geldvermögen



Bemerkungen:
Die Mittel sollen u.a. für den Bau eines Bürgerhauses in Kaltental verwendet
werden. Hierfür wurden dem Fonds im Jahr 1992 von einer Frau, die namentlich nicht genannt werden wollte, 50.000,00 DM zugeführt.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Richard-Bürger-Fonds (Nr. 93)




Gründer: Richard und Luise Bürger

Errichtet im Jahre: 1980


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt bzw. Gremien



Verwendungszweck:
Teilweise Finanzierung der Altenwohnanlage Richard-Bürger-Heim in Stuttgart-Feuerbach.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 144.991,46 DM Geldvermögen




Bemerkungen:
In den Fonds sind noch weitere Nachlässe eingeflossen.
Für die Finanzierung der Altenwohnanlage Richard-Bürger-Heim in Stuttgart-Feuerbach wurden Fondsmittel von rd. 3,4 Mio. DM verwendet. Am 05.10.2000 hat der Gemeinderat beschlossen, die Altenwohnanlage an die Stiftung Evangelische Altenheimat zu veräußern. Die eingesetzten Fondsmittel sollen an die Stiftung weitergegeben werden. Ein Kaufvertrag wurde noch nicht abgeschlossen.

Die noch vorhandenen Fondsmittel werden derzeit für bauliche Verbesserungen der Altenwohnanlage vorgehalten.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Willy-Körner-Fonds (Nr. 95)




Gründer: Rechtlich selbständige Willy-Körner-Stiftung

Errichtet im Jahre: 1983


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung:
Sozialamt/Stadtkämmerei bzw. Gremien in Abstimmung mit der rechtlich selbständigen Willy-Körner-Stiftung


Verwendungszweck:
Zweck des Fonds ist die Verwendung der Mittel für einen Neubau bzw. für bestehende Altenwohnanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart.


Verwendung im Jahr 1999: 5.270.000,00 DM

Für den Bau des Pflegeheims Martha-Maria, Tiergartenweg, 70174 Stuttgart.

Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 1.281.895,37 DM Geldvermögen



Bemerkungen:
Nach dem Beschluss des Sozialauschusses vom 27.11.1995 und des Verwaltungsausschusses vom 28.11.1995 wird dem Diakoniewerk Martha-Maria e.V. für den Bau des Pflegeheims Martha-Maria (Tiergartenweg) ein Investitionszuschuss von 9.580.000 DM gewährt, der aus Mitteln des Willy-Körner-Fonds finanziert werden soll.

Außerdem werden nach den Beschlüssen des Sozialausschusses/Betriebs-auschusses Leben und Wohnen vom 12.07.1999, des Jugendhilfeausschusses
vom 19.07.1999 und des Verwaltungsausschusses vom 21.07.1999 Mittel für den Bau der Pflegeeinrichtung Generationenzentrum Kornhasen, Stuttgart-Wangen, bereitgestellt.

Der Willy-Körner-Fonds wird aus der rechtlich selbständigen Willy-Körner-Stiftung gespeist.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Elisabeth-Brandstetter-Fonds (Nr. 96)




Gründer: Elisabeth Brandstetter


Errichtet im Jahre: 1986


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Jugendamt bzw. Gremien


Verwendungszweck:
Verwendung der Mittel für städtische Kinderheime.


Verwendung im Jahr 1999: Keine Mittelverwendung


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 1.547.934,79 DM Geldvermögen




Bemerkungen:
Es wurden seit der Errichtung des Fonds noch keine Fondsmittel verwendet.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Richard- und Clara-Zillhardt-Fonds (Nr. 97)




Gründer: Richard- und Clara Zillhardt

Errichtet im Jahre: 1987


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Sozialamt


Verwendungszweck:
Verwendung der Mittel für in Not geratene ältere Personen in Form einer ganzheitlichen Altenpflege.


Verwendung im Jahr 1999: 50.987,50 DM

Die Mittel wurden für die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnhäuser Stuttgart-Botnang, Paul-Lincke Str. 8 und Regerstr. 62, verwendet


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 1.603.536,89 DM Geldvermögen




Bemerkungen: -



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Feuerbacher-Friedhof-Fonds (Nr. 98)




Gründer: Erna Clauß


Errichtet im Jahre: 1988


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung:
Garten- und Friedhofsamt bzw. Gremien


Verwendungszweck:
Verwendung der Mittel für den Friedhof in Stuttgart-Feuerbach (Unterhaltung und Verschönerung).

Verwendung im Jahr 1999: 19.054,31 DM

Für die Neueinrichtung weiterer Bankplätze, für Anpflanzungen im neu gestalteten Eingangsbereich sowie für den Umbau der “Abläutglocke” auf elektrischen Betrieb.


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 0,00 DM



Bemerkungen:
Für die Verschönerung des Eingangsbereichs wurden im Jahr 1996 540.000,00 DM verwendet. In den Vorjahren wurden bereits Fondsmittel für Planungskosten sowie für Namenstafeln am Ehrenmal verwendet.

Die o.g. Fondsmittel wurden im Juli 1999 vollständig ausgegeben und der Fonds aufgelöst.



Stadtkämmerei Stuttgart -Stiftungsmanagement-

Reinhardt-Laich-Fonds (Nr. 99)




Gründer: Else und Hilde Reinhardt

Errichtet im Jahre: 1995


Zuständig für die Ausschüttung/Verwendung: Referat KBS (Sportamt)


Verwendungszweck:
Verwendung für wichtige Projekte zur Förderung von Sport und Kultur.


Verwendung im Jahr 1999: 93.177,71 DM


Verwendung für das Projekt Gemeinschaftserlebnis Sport.


Fondsvermögen
zum 01.01.2000: 365.202,64 DM Geldvermögen




Bemerkungen:
Dem Reinhardt-Fonds wurden im Jahr 1999 aus der Nacherbschaft von Frau Mathilde Laich 362.500,00 DM zugeführt. Der Fonds wurde deshalb in Reinhardt-Laich-Fonds umbenannt. Aus einem weiteren Nachlass wurden dem Fonds im Jahr 2000 20.514,03 DM zugeführt.