Stellungnahme zum Antrag
364/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/26/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5035-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    08/01/2001
Betreff
    Haushalt 2002/2003: Erweiterter Maßnahmenkatalog und Mittelbedarf einer verstärkten Ratten- und Stadttaubenbekämpfung in Stuttgart
Anlagen
    Text des Antrags
Beantwortung/ Stellungnahme:

Stellungnahme zur Rattenbekämpfung

Die Hauptursache für das vermehrte oberirdische Auftreten von Ratten in Stuttgart ist die üppige Nahrungssituation. Durch eine unsachgemäße Lebensmittelentsorgung finden diese Tiere ein reichhaltiges Futterangebot. Achtlos weggeworfene freßbare Lebensmittelabfälle insbesondere in Blumenrabatten, Baumtrögen und Grünanpflanzungen usw. ziehen Ratten an. Hinzu kommen Reste von verbotswidrig ausgelegtem Tauben- und Entenfutter. Die gedankenlose Entsorgung von Lebensmittelresten in den Toiletten der Haushalte tragen zusätzlich unterirdisch zu einer Rattenvermehrung bei.

Das Gesundheitsamt kann derzeit keinen Hinweis auf ein erhöhtes Gefahrenpotential aus den bestehenden Beständen tierischer Schädlinge, also auch Ratten und Tauben, erkennen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes wird daher keine Ausweitung der aktuell praktizierten Bekämpfungsmaßnahmen empfohlen. Vielmehr wird in der Verringerung des Nahrungsangebots die effektive Prävention gesehen. Eine diesbezügliche Verhaltensänderung in der Bevölkerung wäre wünschenswert.

Die unterirdische Rattenbekämpfung im öffentlichen Kanalnetz und in den Regenrückhaltebecken erfolgt durch die Mitarbeiter des Kanalbetriebs des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart SES oder beauftragte Fremdfirmen. Bekämpfungsaktionen werden zweimal jährlich durchgeführt. Aufgrund der Nachkontrollen und -belegungen kann sich eine solche Aktion über ca. drei Monate erstrecken. Im Jahr 2001 sind 400.000 DM für diese Rattenbekämpfungsmaßnahmen vorgesehen.

Oberirdisch wird die Rattenbekämpfung in den städtischen Grünanlagen durch das Garten- und Friedhofsamt durchgeführt. Flankierend werden Bodendecker entfernt, um die Unterschlupfmöglichkeiten zu reduzieren. Zur weiteren Optimierung der Rattenbekämpfung in Stuttgart werden die städtischen Maßnahmen jetzt zeitlich koordiniert. Durch diese konzentrierten Bekämpfungsaktionen, bei denen künftig auch die staatlichen Grünanlagen mit einbezogen werden, wird nach Ansicht der Experten eine optimale Rattenbekämpfung im öffentlichen Kanalnetz und in den städtischen sowie den staatlichen Grünanlagen praktiziert. Im Jahr 2001 wurden bisher vom Garten- und Friedhofsamt 16 000 DM zur Rattenbekämpfung eingesetzt.

Stellungnahme zur Taubenbekämpfung

Seit Einstellung des städtischen Taubengeburtenregulierungsprogramms im Jahre 1989 werden keine operativen Maßnahmen mehr zur Taubenbekämpfung durchgeführt. Die Taubenpille wurde damals aus tierschutzrechtlichen Gründen vom Markt genommen. Vom Einsatz des Nachfolgepräparats “ Fertistop 99 (Taubenpellets) wird derzeit abgesehen, da diesem Hormonpräparat noch die arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt. Auch das früher betriebene Taubenschlagprogramm mußte wegen Beschwerden aus der Bevölkerung und nachlassender Effizienz eingestellt werden.

Die Stadtverwaltung setzt daher weiterhin auf das seit dem Jahr 1964 bestehende Taubenfütterungsverbot, da das Nahrungsangebot direkten Einfluß auf die Fertilität der Tauben hat. Die Bevölkerung wird regelmäßig durch Presseveröffentlichungen auf das Fütterungsverbot hingewiesen. Die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung des Verbots gestaltet sich jedoch schwierig. Die Personen, die exzessiv Futter auslegen, tun dies überwiegend unbeobachtet in den Abend- und Nachtstunden. Das Verhalten dieser Taubenliebhaber ist kontraproduktiv. Deren kiloweises Ausstreuen von Körnerfütter verursacht nicht nur die Bildung von großen Taubenschwärmen, die sich in diesen Bereichen verfestigen und dort zu den bekannten Belästigungen und Gebäudeschäden führen, sondern verursachen auch Slumbedingungen für die Tiere. Durch die Überpopulation entsteht Stress. Krankheiten und Parasiten können sich schneller verbreiten. Der Taubenbestand wird insgesamt kränker.

Die Versuche einer Tierschutzorganisation im Stadtgebiet Stuttgart Taubentürme oder -schläge einzurichten scheiterten bisher überwiegend an der Standortfrage. Seit 1999 konnte nur ein realisierbares Objekt in einem Kirchturm gefunden werden. Ein entsprechender Antrag liegt der Stadtverwaltung bislang nicht vor. An den Betrieb von Taubentürmen bzw. -schlägen werden konkrete Voraussetzungen geknüpft, wie z.B.: der Nachweis eines langjährigen Finanzierungs- und Betreuungskonzepts sowie der Nachbarschaftsverträglichkeit zur Verhinderung von späteren Schadensersatzforderungen.

Die Stadtverwaltung steht seit Jahren in ständigem Informationsaustausch mit anderen Großstädten. In Mannheim werden derzeit großangelegte legitime Tötungsaktionen durchgeführt, die in der Presse kontrovers diskutiert werden. Der Fortgang dieser Maßnahmen wird weiter beobachtet. Von Tötungsaktionen, wie sie die Stadt Mannheim durchführt, wird derzeit in Stuttgart noch abgesehen.







Dr. Wolfgang Schuster