Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/28/2005
Der Oberbürgermeister
GZ:
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Ripsam Iris (CDU), Vetter Helga (CDU), Pfau Ursula (CDU)
Datum
07/01/2005
Betreff
Die "Soziale Stadt" - Städtebauentwicklungsprogramm
- Lärmminderung für den Fasanenhof
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Lärmschutzwand im Wohngebiet Fasanenhof ist Eigentum der Bundesrepublik. Die Verwaltung hat die zuständige Stelle der Straßenbauverwaltung, das Regierungspräsidium Stuttgart, gebeten, die beschädigte Wand zu reparieren. Da die Wand Bundeseigentum ist, werden der Stadt durch die Reparatur der Wand keine Kosten entstehen.