Stellungnahme zum Antrag
213/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/28/2005
Der Oberbürgermeister
GZ:



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Ripsam Iris (CDU), Vetter Helga (CDU), Pfau Ursula (CDU)
Datum
    07/01/2005
Betreff
    Die "Soziale Stadt" - Städtebauentwicklungsprogramm
    - Lärmminderung für den Fasanenhof
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Die Lärmschutzwand im Wohngebiet Fasanenhof ist Eigentum der Bundesrepublik. Die Verwaltung hat die zuständige Stelle der Straßenbauverwaltung, das Regierungspräsidium Stuttgart, gebeten, die beschädigte Wand zu reparieren. Da die Wand Bundeseigentum ist, werden der Stadt durch die Reparatur der Wand keine Kosten entstehen.








Dr. Wolfgang Schuster