Beantwortung zur Anfrage
71/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/10/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6050 - 00.00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Löffler Reinhard (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Kotz Alexander (CDU), Benzinger Marc (CDU), Currle Fritz (CDU), Heinz Elisabeth (CDU), Haug Marion (CDU)
Datum
    02/17/2009
Betreff
    Öffnung des Vergaberechts als Chance für Handwerk und Mittelstand wahrnehmen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Öffnung des Vergaberechts als Chance für Handwerk und Mittelstand wahrnehmen

Die bis voraussichtlich 31.12.2010 befristete Änderung des Vergaberechts soll insbesondere durch die Anhebung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben die Beauftragung von investiven Maßnahmen unterstützen und beschleunigen. Bei der Umsetzung dieser Änderungen ist folgendes zu beachten:


1. Folgen der neuen bundes- und landesrechtlichen Vergaberegelungen

Im Regelfall müssen Lieferungen und Leistungen aufgrund des Vergaberechtes öffentlich ausgeschrieben werden. Eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe ist nur zulässig, wenn die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände es zulassen. Hierzu ist im Einzelfall für jede Maßnahme eine Begründung erforderlich.

Die befristete Erhöhung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben bedeutet, dass im Umfang dieser Werte die Einzelfallbegründung nicht erforderlich ist. Sobald die Regelungen von Land und Bund zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge von der Landeshauptstadt Stuttgart in entsprechender Weise übernommen wurden, wird auch die Landeshauptstadt Stuttgart beschränkte Ausschreibungen bzw. freihändige Vergaben ohne weitere Begründung bis zu den neuen Schwellenwerten durchführen.


2. Verwirklichung der Intention des Gesetzgebers

Grundlage für die Umsetzung der befristeten Vergaberechtsänderung ist für die Vergabestellen der Landeshauptstadt Stuttgart die entsprechende Anpassung der städtischen Vergabevorschriften. Auf der Grundlage der vom Land Baden-Württemberg erlassenen Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschleunigung öA, vom 17. Februar 2009 / Inkrafttreten zum 1. März 2009), wird die Verwaltung im Laufe des März für die städtischen Vergabestellen die notwendige Regelung treffen.

Mit der bei der Stadt eingeführten E-Vergabe-Plattform können durch die Vergabestellen eine große Anzahl von Bietern zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Für ein bestimmtes Gewerk können dementsprechend sämtliche auf der Plattform gemeldeten, nach Gewerken bzw. nach Firmensitz registrierten Bieter aufgefordert werden, sofern sie als geeignet gelten.
Um noch mehr Firmen für eine Registrierung auf der E-Vergabe-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart zu gewinnen, wird das Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen in einer einmaligen Aktion in den kommenden Monaten Firmen und Betriebe in Stuttgart und der Region einzeln anschreiben und über Vorteile und Rahmenbedingungen informieren.


3. Transparente Verwaltung / diskriminierungsfreier Zugang zu öffentlichen
Aufträgen / Korruptionsprävention

Durch eine strikte Anwendung der VOL- und VOB-Regelungen wird ein Vergabeverfahren am ehesten rechtlich und wirtschaftlich abgesichert. Bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben können nur Firmen ein Angebot abgeben, die von der Stadt zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Bevor eine Firma zur Angebotsabgabe ausgewählt wird, prüft die Vergabestelle, ob sie hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit für die zu erledigende Aufgabe geeignet ist.

Um die Korruptionsgefahr zu hemmen, können organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, wie dies zum Beispiel durch die Bildung des Dienstleistungszentrums Bauvertragswesen im Dezember 2008 bei der Abteilung Zentrale Aufgaben beim Hochbauamt erreicht wurde. Hier wird eine strikte Trennung des Aufgabenbereichs Bauvertragswesen von den ausführenden Bau- bzw. technischen Fachabteilungen von Hochbauamt, Tiefbauamt mit SES und Garten-, Friedhofs- und Forstamt eingehalten. Hierdurch werden Vetternwirtschaft und eine unsachgemäße Einflussnahme ausgeschlossen. Im Zuge der organisatorischen Zusammenführung der zuvor drei getrennten Bauvertragswesenbereiche wird zudem im März/April 2009 ein Abgleich der Korruptionspräventionskonzepte und -maßnahmen sowohl der drei technischen Ämter als auch der „Kundenämter“ Amt für Liegenschaften und Wohnen, Schulverwaltungsamt sowie des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes durchgeführt.

Soweit aufgrund Eignung und Auslastung der einzelnen Firmen möglich, wird bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben von den Vergabestellen aus darauf geachtet, dass Aufträge soweit wie möglich gestreut werden und nicht ständig dieselben Firmen bzw. Büros Aufträge erhalten. Das Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen wird die entsprechend erteilten Aufträge dokumentieren und veröffentlichen. Die in Ziff. 3 der oben zitierten Verwaltungsvorschrift des Landes getroffene Regelung bzgl. der Veröffentlichung von Informationen über Auftrag inkl. Vergabe soll in dieser Weise in die städtische Vergabevorschriften übernommen werden.



Dr. Wolfgang Schuster