Stellungnahme zum Antrag

417/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/20/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7833-04



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Baumstark Robert (SPD), Fahrion Joachim (Freie Wähler), Jäger Sonja (CDU), Thurner Robert (SPD), Zeeb Rolf (FDP/DVP)
Datum
    12/05/2002
Betreff
    Industriebahn in Feuerbach
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Anlagen:
Text des Antrags


Im Grundsatz kann das Konzept für die geplante Verlegung der B 295 erst dann umgesetzt werden, wenn sowohl die Heilbronner Straße ausgebaut, als auch der Pragsatteltunnel fertiggestellt ist. Unabhängig davon ist es denkbar, einzelne Bestandteile des Konzepts schon vor der Realisierung dieser Baumaßnahmen umzusetzen. Wichtigste Voraussetzung, auch für eine stufenweise Umsetzung, ist die Sicherstellung der Finanzierung, zu der auch eine Prüfung der Zuwendungsfähigkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz durch die Straßenbauverwaltung des Landes gehört.

Ein Zusammenhang zwischen der Berücksichtigung der Industriebahntrasse und der Umgestaltung des Knotens Bregenzer/Bludenzer/Steiermärker Straße in einen signalisierten Kreisverkehr besteht nicht. Die Umgestaltung in den signalisierten Kreisverkehr ist mit der Umsetzung des Gesamtkonzepts für die B 295 möglich und kann mit oder ohne die Industriebahn realisiert werden.

Beim Bahndurchlass Borsigstraße würde der Wegfall der Industriebahn die Realisierung von vier Fahrstreifen erleichtern. Ein hohe Kosten verursachender Eingriff in die Verrohrung des Feuerbachs könnte vermieden werden.

Bei Aufrechterhaltung der Industriebahn würden durch die beabsichtigte Führung der B 295 über die Borsigstraße gegenüber dem Bestand mindestens 50 Parkplätze entfallen. Diese Zahl kann sich auf Grund von noch nicht im Detail bekannten Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Industriebahn in einer Bundesstraße noch erhöhen.

In der Borsigstraße ist geplant, den vorhandenen Kanal zum Regenüberlaufkanal umzubauen. Zur Durchführung des Kanalbaus ist es notwendig, den Betrieb der Industriebahn für einen gewissen Zeitraum einzustellen. Eine Berücksichtigung der Industriebahn führt zu höheren Kosten.

Für die Unterhaltung der Gleisanlagen im Bereich Borsigstraße/Krailenshalden-straße/Sieglestraße werden jährlich ca. 30.000 € aufgewendet, bei gleichzeitigen Einnahmen auf diesem Streckenabschnitt von ca. 7.500 € pro Jahr.




Insgesamt ist festzustellen, dass der Wegfall des Industriegleises im Bereich Borsigstraße/Krailenshaldenstraße/Sieglestraße die Umsetzung der Konzeption für die künftige Führung der B 295 nicht beschleunigen, jedoch zu erheblichen Einsparungen führen würde, deren Höhe sich beim derzeitigen Planungsstand noch nicht abschätzen lässt.

Die Firma BASF in der Sieglestraße erhält als einzige Firma im betrachteten Streckenabschnitt regelmäßig Güter mit der Bahn. Die Anlieferung erfolgt täglich. Mit der Firma BASF wurden bereits Gespräche mit dem Ziel geführt, die lange Gleisstrecke mit den beiden Querungen in der Heilbronner Straße aufgeben zu können. Die Firma BASF hat grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, mit der Stadt gemeinsam eine Alternative zur Anlieferung mit der Bahn zu erarbeiten. Im letzten Gespräch wurden von der BASF Schätzungen über notwendige Investitionen für die Umstellung auf Lkw-Anlieferung und die Mehraufwendungen für den laufenden Betrieb genannt. Diese Angaben müssen noch präzisiert werden. Außerdem muss geprüft werden, inwieweit mögliche Einsparungen gegengerechnet werden können. Es handelt sich jedoch um erhebliche Beträge, deren Finanzierung in den kommenden Haushaltsjahren geklärt werden muss.






Dr. Wolfgang Schuster