Stellungnahme zum Antrag

372/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/17/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7821-02



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/28/2002
Betreff
    Bosch-Areal Mühlhausen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Anlagen:
Text des Antrags

Stellungnahme:

Zu 1.:

Der Verwaltung ist bekannt, dass die Fa. Möbel Class wegen der Höhe des geforderten Kaufpreises nicht am Standort Bosch-Areal in Stuttgart-Mühlhausen bleiben bzw. dort einen Neubau errichten kann. Die Eigentümer wollen das Grundstück in der Aldinger Straße 50 verkaufen und stehen in Verhandlung mit Lidl und Aldi. Bis jetzt ist über weitere Absichten nichts bekannt, ein Bauantrag liegt nicht vor.

Zu 2.:

Die Verwaltung teilt die Intention des Antrags. Im Bebauungsplanverfahren Aldinger Straße Mühl 76 von 2000 mit der Festsetzung von Sondergebiet/Gewerbegebiet wurde für die Sondergebietsfläche die Verkaufsfläche ausdrücklich auf 5.000 m² begrenzt, um negative Auswirkungen auf die weiteren Zentren des Stadtbezirks Mühlhausen zu vermeiden.

In dem jetzt betroffenen und nicht von diesem Bebauungsplan erfassten Teilgebiet des ehemaligen Bosch-Areals ist Gewerbegebiet festgesetzt mit einer Umstellung auf die BauNVO 1990. Danach wäre Einzelhandelsnutzung bis zur Größenordnung der Regelvermutung des § 11 Abs. 3 BauNVO (1 200 m² Geschossfläche) grundsätzlich zulässig.

Falls ein Bauantrag gestellt werden würde, genehmigungsfähig wäre und auch nach Verhandlungen aufrecht erhalten bliebe, wäre die Verwaltung bereit, ein Verfahren zur Verhinderung der Einzelhandelsnutzung einzuleiten.





Dr. Wolfgang Schuster