Stellungnahme zum Antrag

71/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/18/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6050-00.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    03/13/2003
Betreff
    Vergabe von Kleinaufträgen bis 1.500 Euro direkt an ortsansässige Handwerker
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Rund 75% der Anzahl aller Aufträge im Unterhaltungsbereich sind Kleinaufträge unter der Wertgrenze von 1.500 €. Der Gesamtwert dieser Aufträge beläuft sich auf ca. 4,2 Mio. € pro Jahr. Bei dieser Größenordnung ist es nicht zulässig, alle Aufträge freihändig zu vergeben. Aus diesem Grund werden Kleinaufträge ebenso wie größere Aufträge über Jahreslos ausgeschrieben.

2. Ein Großteil der im Jahreslos für Bauunterhaltungsarbeiten beauftragten Firmen hat ihren Sitz heute schon in Stuttgart. Von jeweils 171 im Jahreslos beauftragten Firmen waren im Jahr 2002: 147 Firmen (86%), im Jahr 2003: 140 Firmen (82%) aus Stuttgart, die anderen Firmen sind alle in der Region Stuttgart, der Großteil davon in direkt angrenzenden Orten, ansässig.

3. Darüber hinaus besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, geeignete Firmen außerhalb des Jahresloses, nach VOB freihändig zu beauftragen. Wo dies zweckmäßig ist, wird davon Gebrauch gemacht.

Aus diesen Gründen wird von der Verwaltung empfohlen, die bestehende Regelung beizubehalten.





Dr. Wolfgang Schuster