Beantwortung zur Anfrage Nr. / Stellungnahme zum Antrag Nr.
44/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/03/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6242-01.1



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Deuschle Siegfried (PDS)
Datum
    02/01/2000
Betreff
    Nutzung des Sicherheitstunnel/Wagenburgtunnel als Fußgänger, - und Fahrradweg
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Das Tiefbauamt hat schon im Zusammenhang mit einer Anfrage der Naturfreunde, Ortsgruppe Westen – Mitte eingehend geprüft, ob der vorhandene Stollen, der als Fluchtweg ausgebaut werden soll, auch als Radweg verwendet werden kann.
Die Untersuchungen haben gezeigt, daß dieses wünschenswerte Ziel nicht realisierbar sein dürfte.

Die wesentlichen Gründe sind folgende:

1. Einen Radweg durch einen 830 m langen Tunnel zu führen, dürfte psychologisch und sicherheitlich problematisch sein.

2. Der Querschnitt ist nicht ausreichend. Das Haubenprofil hat nur in der Mitte des Gewölbes die notwendige Höhe von 2,50 m. Diese nimmt zu den Wänden hin schnell ab, so daß zwei Radfahrer nicht in das Profil passen.

3. In der Nähe des Nordwestportals wären 22 Treppenstufen zu überwinden.

4. Der Sohlstollenbereich zwischen Nordwestportal und Tunnelmitte (Querstollen) ist durch die Quelldrücke stark beschädigt und nur mit erheblichem Aufwand so auszubauen, daß er begehbar wäre. Dieser Bereich soll auch nicht als Fluchtstollen ausgebaut werden.

Den Stollen in ganzer Länge für Fußgänger auszubauen, kommt meines Erachtens auch wegen der unter 1. und 4. genannten Probleme und enormer zusätzlicher Ausbaukosten nicht in Betracht. Man muß sich auf die Nutzung einer ausreichend qualifizierten Teilstrecke als Fluchtstollen beschränken.





Dr. Wolfgang Schuster